MATERNUS-Kliniken Aktiengesellschaft

Berlin

ISIN DE0006044001 / WKN 604400

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2023

Am

Mittwoch, den 30. August 2023, 10:00 Uhr MESZ

findet in den Räumlichkeiten der

Maternus-Klinik für Rehabilitation Bad Oeynhausen,

Am Brinkkamp 16, 32545 Bad Oeynhausen

die

ordentliche Hauptversammlung der MATERNUS-Kliniken Aktiengesellschaft

statt.

Hierzu laden wir unsere Aktionäre* und Aktionärinnen herzlich ein.

*Sofern in dieser Einladung auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet wird, erfolgt dies ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen.

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  1. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der MATERNUS-Kliniken Aktiengesellschaft, jeweils zum

31. Dezember 2022, des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2022, einschließlich der erläuternden Berichte des Vorstandes nach § 289 a Abs. 1 HGB, § 315 a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Die genannten Unterlagen sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.maternus.de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich und werden zusätzlich auch während der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen.

2. Beschlussfassung über die Entlastung des im Geschäftsjahr 2022 amtierenden

Mitglieds des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Herrn Mario Ruano-Wohlers wird für seine Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen:

  1. Dr. Daniela Rossa-Heise
  2. Karl Ehlerding
  3. Helmut Kraft
  4. Helmut Spincke
  5. Andrea Traub
  6. Sylvia Wohlers de Meie
  7. Sven Olschar
  8. Sabine Bader
  9. Dietmar Erdmeier

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  1. Marion Leonhardt
  2. Jörg Arnold
  3. Tamara Schwager
  4. Stephan Leonhard
  5. Andrea Bulmahn
  6. Manuela Alizadeh
  7. Helene Günther

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen.

4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des

Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten und sonstigen Finanzinformationen der Gesellschaft

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, Zweigniederlassung Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen. Dies umfasst auch die Wahl zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten und sonstigen unterjährigen Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG, die vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung aufgestellt werden, soweit die prüferische Durchsicht beauftragt wird.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014).

5. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022

Infolge der Änderung des Aktiengesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) haben Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 162 Abs. 1 AktG jährlich einen Bericht über die im abgelaufenen Geschäftsjahr den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 Satz 1 AktG zur Billigung vorzulegen.

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Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft geprüft. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Vergütungsbericht der MATERNUS-Kliniken Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 wird gebilligt.

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer sind im Anhang zu diesem Tagesordnungspunkt 5 abgedruckt. Er ist zudem

auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.maternus.de/investor- relations/hauptversammlung/ zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Anhang zu Tagesordnungspunkt 5 - Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022

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MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft Berlin

Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG

31. Dezember 2022

Ernst & Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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Maternus-Kliniken AG published this content on 19 July 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 19 July 2023 13:04:26 UTC.