Manz AG plant Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen aus dem genehmigten Kapital und beabsichtigt strategische Kooperation mit Shanghai Electric

Manz AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung/Kapitalerhöhung

28.02.2016 09:41

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Manz AG plant Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen aus dem genehmigten Kapital

und beabsichtigt strategische Kooperation mit Shanghai Electric

Reutlingen, 28. Februar 2016 - Die Manz AG Reutlingen, (ISIN: DE000A0JQ5U3)

und die Shanghai Electric Group Co., Ltd. mit Sitz in Shanghai, China,

beabsichtigen eine strategische Zusammenarbeit auf den Gebieten Energy

Storage (Energiespeichersysteme) und Solar sowie in anderen Bereichen der

Automationstechnologie der Manz-Gruppe verbunden mit einer maßgeblichen

Beteiligung von Shanghai Electric an der Manz AG. Der Vorstand der Manz AG

hat heute im Zuge seiner Prüfung der strategischen Optionen für den

Geschäftsbereich Solar ferner entschieden, die CIGS-Technologie

fortzuführen.

Zur Ermöglichung der Beteiligung von Shanghai Electric und zur Stärkung der

Finanzlage plant die Manz AG, das Grundkapital der Gesellschaft gegen

Bareinlagen um rund 43% (entspricht rund 29,9% nach Kapitalerhöhung)

durch Ausgabe von neuen Aktien aus dem genehmigten Kapital unter Gewährung

des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. Die Veröffentlichung eines

Wertpapierprospekts, welcher der Billigung durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bedarf, und des Bezugsangebots an die

Aktionäre soll nach Abschluss der Vorbereitungen noch innerhalb des ersten

Halbjahrs 2016 erfolgen.

Vor diesem Hintergrund haben die Manz AG und Shanghai Electric heute eine

Vereinbarung (Investment und Backstop Agreement) geschlossen, nach der eine

Tochtergesellschaft von Shanghai Electric die von den Aktionären nicht

bezogenen Aktien aus der geplanten Kapitalerhöhung zum Bezugspreis

übernehmen wird. Die Aktionäre Dieter Manz und Ulrike Manz, die derzeit in

Höhe von 35,2% bzw. 3,8% an der Gesellschaft beteiligt sind, werden die

auf sie entfallenden Bezugsrechte nicht ausüben. Der Bezugspreis für die

neuen Aktien soll möglichst marktnah, höchstens jedoch in Höhe von 40 Euro

je Aktie, festgesetzt werden. Die Verpflichtungen von Shanghai Electric

stehen unter anderem unter der Bedingung der fusionskontrollrechtlichen

Freigabe in China sowie der Erteilung verschiedener behördlicher

Genehmigungen in China.

Dieter Manz beabsichtigt, auch künftig eine maßgebliche Beteiligung an der

Gesellschaft zu halten und wird die Gesellschaft weiter als

Vorstandsvorsitzender führen. In diesem Zusammenhang hat der Aufsichtsrat

der Gesellschaft Dieter Manz turnusgemäß für eine Amtszeit von weiteren

fünf Jahren bestellt.

Nach dem Investment und Backstop Agreement ist weiter vorgesehen, dass

Shanghai Electric nach Durchführung der Kapitalerhöhung oder zu einem

späteren Zeitpunkt von Dieter Manz den Abschluss einer

Stimmbindungsvereinbarung verlangen kann. Hiernach würden sie sich

hinsichtlich der von ihnen jeweils gehaltenen Aktien an der Gesellschaft

über die Ausübung ihrer Stimmrechte in der Hauptversammlung der

Gesellschaft bezüglich bestimmter Maßnahmen, insbesondere der Bestellung

und Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats, abstimmen. Dabei soll der

Tochtergesellschaft von Shanghai Electric im Rahmen der Abstimmung ein

Letztentscheidungsrecht zustehen, soweit keine Einigung erzielt werden

kann.

Sofern die Stimmbindungsvereinbarung abgeschlossen wird, würde Shanghai

Electric voraussichtlich die Kontrolle über die Manz AG im Sinne von § 29

Abs. 1 WpÜG erlangen, da ihr über die aus der geplanten Kapitalerhöhung

erworbenen Aktien hinaus auch die Stimmrechte aus den von Dieter Manz

gehaltenen Aktien zuzurechnen wären. Damit wäre Shanghai Electric

verpflichtet, den Aktionären der Gesellschaft ein Angebot zum Erwerb ihrer

Aktien zu unterbreiten (Pflichtangebot).

Der Aktionär Dieter Manz hat sich im Rahmen des Investment und Backstop

Agreements ergänzend verpflichtet, im Falle des Abschlusses einer

Stimmbindungsvereinbarung nach Durchführung eines Pflichtangebots so viele

Aktien an Shanghai Electric zu veräußern, wie es erforderlich ist, damit

Shanghai Electric über ihre Tochtergesellschaft eine Beteiligung in Höhe

von 30,1% an der Gesellschaft erreicht. Sofern innerhalb eines Jahres nach

der Kapitalerhöhung kein Pflichtangebot erfolgt, kann Shanghai Electric von

Herrn Manz die Veräußerung so vieler Aktien verlangen, damit eine

Beteiligung in Höhe von 29,9% erreicht wird.

Bankhaus Lampe begleitet die Transaktion als Financial Advisor.

Zusatzinformationen:

ISIN: DE000A0JQ5U3

WKN: A0JQ5U

Börsenkürzel: M5Z

Marktsegment: Regulierter Markt (Prime Standard) der Frankfurter

Wertpapierbörse

Manz AG

Steigäckerstraße 5

72768 Reutlingen

Deutschland

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