Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat
(4) angehört haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein Zwölftel der ihnen für
die Mitgliedschaft zustehenden Vergütung nach Abs. 1 und Abs. 2.
Zu den Auslagenersatz und den Vergütungen gemäß Abs. 1 bis 4 werden etwaig anfallende
Umsatzsteuern (Mehrwertsteuern) erstattet. Daneben können die Mitglieder des Aufsichtsrates in
(5) eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) für Organmitglieder und bestimmte
Führungskräfte einbezogen werden, soweit eine solche besteht. Die Versicherungsprämie hierfür
entrichtet die Gesellschaft.
(6) Die Vergütung ist nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres zu zahlen.'
2.1.2 Beschreibung des Vergütungssystems
Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Beratung und Überwachung des Vorstands, der die Gesellschaft unter
eigener Verantwortung leitet und deren Geschäfte führt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben Anspruch
auf eine angemessene Vergütung, die sowohl ihrer Struktur als auch ihrer Höhe nach die Anforderungen an
das Aufsichtsratsamt, die zeitlichen Belastungen sowie die Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder für
die Gesellschaft berücksichtigt.
Dem wird durch die bestehende Satzungsregelung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder hinreichend
Rechnung getragen: § 18 der Satzung sieht - neben Auslagenersatz - eine reine Festvergütung sowie
zusätzlich ein Sitzungsgeld für die Tätigkeit in Ausschüssen des Aufsichtsrats vor. Der Vorsitzende
erhält das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der Festvergütung. Die Höhe
der in § 18 der Satzung festgelegten Vergütungsleistungen ist - auch im Vergleich zu den
Aufsichtsratsvergütungen anderer mit der Gesellschaft vergleichbarer börsennotierter Unternehmen in
Deutschland - angemessen. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird regelmäßig überprüft. Eine
Anpassung ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat derzeit nicht erforderlich. Unter
Tagesordnungspunkt 8 wird der Hauptversammlung daher die Bestätigung der in § 18 der Satzung geregelten
Aufsichtsratsvergütung vorgeschlagen.
Unterlagen für die virtuelle Hauptversammlung
Folgende Unterlagen sind von der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung an über die Internetseite
der Gesellschaft
https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/
zugänglich:
* Die Einberufung mit der Tagesordnung der virtuellen Hauptversammlung; * der Jahresabschluss der LS INVEST AG und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020; der zu einem Bericht zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht für das * Geschäftsjahr 2020 nebst dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB; * der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns; * der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020; die Lebensläufe der zu TOP 6 zur Wiederwahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder und des IV. * Ersatzmitglieds; der Inhalt der Einberufung, die die Erläuterung zu TOP 1 und TOP 10, zu denen keine * Beschlüsse gefasst werden sollen, und die Angaben über die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG) enthält; * Vollmachtsformulare; ein etwaiges nach Einberufung der Versammlung bei der Gesellschaft eingegangenes Verlangen * von Aktionären im Sinne von § 122 Abs. 2 AktG (unverzüglich nach Zugang); weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, * 127, 131 AktG, § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz; und * Angaben gemäß § 125 AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 ('EU-DVO').
Nach der virtuellen Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter
https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/
bekannt gegeben.
Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
und ihrer Bevollmächtigten
Auf der Grundlage von § 1 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (Bundesgesetzblatt I Nr. 14 2020, S. 570), dessen Geltung durch die
Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und
Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 20. Oktober 2020
(Bundesgesetzblatt I Nr. 48 2020, S. 2258) bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wurde und das zuletzt
durch Art. 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung
pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im
Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 (Bundesgesetzblatt I Nr. 67 2020, Seite 3328) geändert wurde
(das 'COVID-19-Gesetz'), hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird und den
Aktionären die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung an bzw. in der virtuellen Hauptversammlung im Wege
der elektronischen Kommunikation ermöglicht wird. Ort der virtuellen Hauptversammlung im Sinne des
Aktiengesetzes ist der Konferenzraum im Hotel Plaza, Düsseldorfer Straße 54, 47051 Duisburg. V. Die virtuelle Hauptversammlung wird vollständig in dem passwortgeschützten Online-Portal zur
virtuellen Hauptversammlung ('Online-Portal') unter
https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/
live in Bild und Ton für angemeldete Aktionäre und deren Bevollmächtige im Internet übertragen. Für
den Zugang bedarf es der Zugangskarte, auf der die erforderlichen Login-Daten aufgedruckt sind. Die
Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt über elektronische Kommunikation
(elektronische Briefwahl) sowie durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter. Den Aktionären und deren Bevollmächtigten wird ein Fragerecht im Wege der
elektronischen Kommunikation eingeräumt und Aktionäre oder deren Bevollmächtige, die ihr Stimmrecht
ausgeübt haben, können über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der virtuellen
Hauptversammlung erheben.
Wir bitten die Aktionäre um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur
virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten. VI. Weitere Angaben und Hinweise zur Teilnahme und Stimmrechtsausübung und weiteren Aktionärsrechten
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der virtuellen Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme nachweisen. Die Anmeldung in deutscher, spanischer oder englischer Sprache und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der im Anschluss genannten Adresse mindestens sechs (6) Tage vor der virtuellen Hauptversammlung, d.?h. bis zum 14. Oktober 2021, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Der Tag der virtuellen Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen. LS INVEST AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 (0) 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis
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September 13, 2021 11:25 ET (15:25 GMT)