Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat 
              (4)     angehört haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein Zwölftel der ihnen für 
                      die Mitgliedschaft zustehenden Vergütung nach Abs. 1 und Abs. 2. 
 
                      Zu den Auslagenersatz und den Vergütungen gemäß Abs. 1 bis 4 werden etwaig anfallende 
                      Umsatzsteuern (Mehrwertsteuern) erstattet. Daneben können die Mitglieder des Aufsichtsrates in 
              (5)     eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene 
                      Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) für Organmitglieder und bestimmte 
                      Führungskräfte einbezogen werden, soweit eine solche besteht. Die Versicherungsprämie hierfür 
                      entrichtet die Gesellschaft. 
 
              (6)     Die Vergütung ist nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres zu zahlen.' 
 
2.1.2         Beschreibung des Vergütungssystems 
 
              Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Beratung und Überwachung des Vorstands, der die Gesellschaft unter 
              eigener Verantwortung leitet und deren Geschäfte führt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben Anspruch 
              auf eine angemessene Vergütung, die sowohl ihrer Struktur als auch ihrer Höhe nach die Anforderungen an 
              das Aufsichtsratsamt, die zeitlichen Belastungen sowie die Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder für 
              die Gesellschaft berücksichtigt. 
 
              Dem wird durch die bestehende Satzungsregelung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder hinreichend 
              Rechnung getragen: § 18 der Satzung sieht - neben Auslagenersatz - eine reine Festvergütung sowie 
              zusätzlich ein Sitzungsgeld für die Tätigkeit in Ausschüssen des Aufsichtsrats vor. Der Vorsitzende 
              erhält das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der Festvergütung. Die Höhe 
              der in § 18 der Satzung festgelegten Vergütungsleistungen ist - auch im Vergleich zu den 
              Aufsichtsratsvergütungen anderer mit der Gesellschaft vergleichbarer börsennotierter Unternehmen in 
              Deutschland - angemessen. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird regelmäßig überprüft. Eine 
              Anpassung ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat derzeit nicht erforderlich. Unter 
              Tagesordnungspunkt 8 wird der Hauptversammlung daher die Bestätigung der in § 18 der Satzung geregelten 
              Aufsichtsratsvergütung vorgeschlagen. 
              Unterlagen für die virtuelle Hauptversammlung 
              Folgende Unterlagen sind von der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung an über die Internetseite 
              der Gesellschaft 
              https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/

zugänglich:


              *             Die Einberufung mit der Tagesordnung der virtuellen Hauptversammlung; 
              *             der Jahresabschluss der LS INVEST AG und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020; 
                            der zu einem Bericht zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht für das 
              *             Geschäftsjahr 2020 nebst dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a 
                            Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB; 
              *             der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns; 
              *             der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020; 
                            die Lebensläufe der zu TOP 6 zur Wiederwahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder und des 
IV.           *             Ersatzmitglieds; 
                            der Inhalt der Einberufung, die die Erläuterung zu TOP 1 und TOP 10, zu denen keine 
              *             Beschlüsse gefasst werden sollen, und die Angaben über die Gesamtzahl der Aktien und der 
                            Stimmrechte nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG) enthält; 
              *             Vollmachtsformulare; 
                            ein etwaiges nach Einberufung der Versammlung bei der Gesellschaft eingegangenes Verlangen 
              *             von Aktionären im Sinne von § 122 Abs. 2 AktG (unverzüglich nach Zugang); 
                            weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 
              *             127, 131 AktG, § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz; und 
              *             Angaben gemäß § 125 AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 
                            ('EU-DVO'). 

Nach der virtuellen Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter

https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/

bekannt gegeben.

Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

und ihrer Bevollmächtigten

Auf der Grundlage von § 1 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,

Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der

COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (Bundesgesetzblatt I Nr. 14 2020, S. 570), dessen Geltung durch die

Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und

Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 20. Oktober 2020

(Bundesgesetzblatt I Nr. 48 2020, S. 2258) bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wurde und das zuletzt

durch Art. 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung

pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im

Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 (Bundesgesetzblatt I Nr. 67 2020, Seite 3328) geändert wurde

(das 'COVID-19-Gesetz'), hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die

Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von

der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird und den

Aktionären die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung an bzw. in der virtuellen Hauptversammlung im Wege

der elektronischen Kommunikation ermöglicht wird. Ort der virtuellen Hauptversammlung im Sinne des

Aktiengesetzes ist der Konferenzraum im Hotel Plaza, Düsseldorfer Straße 54, 47051 Duisburg. V. Die virtuelle Hauptversammlung wird vollständig in dem passwortgeschützten Online-Portal zur

virtuellen Hauptversammlung ('Online-Portal') unter

https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/

live in Bild und Ton für angemeldete Aktionäre und deren Bevollmächtige im Internet übertragen. Für

den Zugang bedarf es der Zugangskarte, auf der die erforderlichen Login-Daten aufgedruckt sind. Die

Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt über elektronische Kommunikation

(elektronische Briefwahl) sowie durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten

Stimmrechtsvertreter. Den Aktionären und deren Bevollmächtigten wird ein Fragerecht im Wege der

elektronischen Kommunikation eingeräumt und Aktionäre oder deren Bevollmächtige, die ihr Stimmrecht

ausgeübt haben, können über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der virtuellen

Hauptversammlung erheben.

Wir bitten die Aktionäre um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur

virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten. VI. Weitere Angaben und Hinweise zur Teilnahme und Stimmrechtsausübung und weiteren Aktionärsrechten


              Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung 
              Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen 
              Aktionäre berechtigt, die sich vor der virtuellen Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung zur 
              Teilnahme nachweisen. Die Anmeldung in deutscher, spanischer oder englischer Sprache und der Nachweis der 
              Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der im Anschluss genannten Adresse mindestens sechs (6) Tage 
              vor der virtuellen Hauptversammlung, d.?h. bis zum 14. Oktober 2021, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Der Tag 
              der virtuellen Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen. 
                            LS INVEST AG 
                            c/o Computershare Operations Center 
                            80249 München 
                            Fax: +49 (0) 89 30903-74675 
                            E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 

Für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis

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September 13, 2021 11:25 ET (15:25 GMT)