In einer Sitzung am 27. August 2020 nahm der Verwaltungsrat der Lombard Bank Malta p.l.c. die EZB-Empfehlung zu Dividendenausschüttungen während der COVID-19-Pandemie (EZB/2020/35) vom 27. Juli 2020 (und das entsprechende Rundschreiben der MFSA vom 28. Juli 2020) zur Kenntnis, die unter anderem die oben genannte EZB-Empfehlung EZB/2020/19 aufhebt und festlegt, dass bis zum 1. Januar 2021 keine Dividenden ausgeschüttet werden und Kreditinstitute keine unwiderrufliche Verpflichtung zur Ausschüttung von Dividenden für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 eingehen. Auf der Grundlage der obigen Ausführungen hat der Verwaltungsrat beschlossen, seine Empfehlung vom 23. März 2020 zur Zahlung einer Schlussdividende für 2019 zurückzuziehen.