LINZ TEXTIL HOLDING AG

Linz, FN 75631y

Beschlussvorschläge für die

  1. 146. ordentliche Hauptversammlung

    23. Mai 2024

  2. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatte- ten Berichts für das Geschäftsjahr 2023
    Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht erforderlich.
  3. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 weist einen Bilanzgewinn von EUR 16.190.072,19 aus.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der LINZ TEXTIL HOLDING AG schlagen vor, aus dem im Jahresabschluss zum 31.12.2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn einen Betrag von EUR 6.300.000,00 basierend auf 300.000 Stückaktien, das entspricht einer Dividende von EUR 21,00 je Stückaktie, auszuschütten.

Der Ausschüttungsbetrag je Stückaktie setzt sich aus einer Basisdividende von EUR 4,00 und einer Bonusdividende von EUR 17,00 zusammen.

Des Weiteren schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den aus dem Bilanzgewinn verblei- benden Betrag in Höhe von EUR 9.890.072,19 auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Dividende gelangt am 29. Mai 2024 zur Auszahlung. Der Ex-Dividendentag für die Dividende ist der 27. Mai 2024.

3. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023

Der Vergütungsbericht für das letzte Geschäftsjahr ist der Hauptversammlung zur Abstim- mung vorzulegen. Die Abstimmung hat empfehlenden Charakter (§§ 78d Abs. 1, 98a AktG). Der Beschluss ist nicht anfechtbar (§§ 78d Abs. 1, 98a AktG).

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der LINZ TEXTIL HOLDING AG schlagen vor, den Ver- gütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023, wie dieser auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite zugänglich gemacht wird, zu beschließen.

4. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik hinsichtlich der Grundsätze für die Ver- gütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Die Vergütungspolitik ist der Hauptversammlung mindestens in jedem vierten Geschäftsjahr zur Abstimmung vorzulegen. Letztmals ist dies in der 142. ordentlichen Hauptversammlung vom 02.09.2020 geschehen. Die Abstimmung hat empfehlenden Charakter (§§ 78b Abs. 1, 98a AktG). Der Beschluss ist nicht anfechtbar (§§ 78b Abs. 1, 98a AktG).

Der Aufsichtsrat der LINZ TEXTIL HOLDING AG schlägt vor, die Vergütungspolitik hin- sichtlich der Grundsätze für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, wie zur Vor- bereitung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft (www.linz-textil.at) veröffentlicht, zu beschließen.

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  1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäfts- jahr 2023
    Der Vorstand und der Aufsichtsrat der LINZ TEXTIL HOLDING AG schlagen vor, den Mit- gliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 die Entlastung zu erteilen.
  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Ge- schäftsjahr 2023
    Der Vorstand und der Aufsichtsrat der LINZ TEXTIL HOLDING AG schlagen vor, den Mit- gliedern des Aufsichtsrates für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 die Entlastung zu ertei- len.
  3. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Ge- schäftsjahr 2023
    Der Vorstand und der Aufsichtsrat der LINZ TEXTIL HOLDING AG schlagen vor, die Auf- sichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2023 mit EUR 44.000,00 festzusetzen und die Ver- teilung innerhalb des Aufsichtsrates dem Aufsichtsrat zu überlassen.
  4. Beschlussfassung über die Herabsetzung der Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung der LINZ TEXTIL HOLDING AG setzt sich der Aufsichtsrat aus mindestens drei von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern zusammen. Der Auf- sichtsrat der LINZ TEXTIL HOLDING AG besteht derzeit aus sieben gewählten Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats, Frau Mag. Johanna Katharina Jetschgo und Herr Dr. Micha- el Schneditz-Bolfras,haben ihr Amt mit Wirkung zum Ende der 146. ordentlichen Hauptver- sammlung niedergelegt.

Der Aufsichtsrat der LINZ TEXTIL HOLDING AG schlägt vor, die Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrates auf fünf von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder herabzusetzen.

Unter der Annahme, dass die Hauptversammlung beschließt, die Zahl der Aufsichtsratsmit- glieder wie vorgeschlagen herabzusetzen, besteht der Aufsichtsrat aus weniger als sechs Mit- gliedern (Kapitalvertretern), sodass das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs. 7 AktG nicht anzuwenden ist.

9. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 Der Aufsichtsrat der LINZ TEXTIL HOLDING AG schlägt vor, die PwC Wirtschaftsprü- fungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hafenstraße 2a, 4020 Linz, zum Abschlussprü- fer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 sowie, unter der Vorausset- zung, dass die gesetzlichen Vorschriften die Bestellung eines externen Prüfers für den Nach- haltigkeitsbericht 2024 durch die Hauptversammlung verpflichtend vorsehen, auch zum Prü- fer des konsolidierten Nachhaltigkeitsberichts der LINZ TEXTIL HOLDING AG für das Ge- schäftsjahr 2024 zu bestellen.

Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die Richtlinie (EU) 2022/2464 (Corporate Sustainability Reporting Directive; CSRD) börsenotierte Unternehmen zur externen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet. Diese Richtlinie ist bis 06.07.2024 in nationales Recht umzusetzen, was noch nicht geschehen ist. Falls diese Umsetzung vorsehen sollte, dass der externe Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts von der Hauptversammlung zu bestellen ist, soll diese Bestellung vorsorglich schon jetzt vorgenommen werden, damit sich die Abhaltung einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Fassung eines entsprechenden Beschlusses erübrigt.

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Linz Textil Holding AG published this content on 30 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 30 April 2024 12:49:31 UTC.