Zürich (awp) - Nach Ansicht der Übernahmekommission (UEK) entspricht das von BioTelemetry über die 100%-Tochter Cardiac Monitoring lancierte öffentliche gemischte Kaufangebot (mit Bar- und Tauschkomponente) an die Aktionäre von Lifewatch den gesetzlichen Bestimmungen.

Die gemäss Transaktionsvereinbarung vom 9. April 2017 vereinbarte Break Fee in der Höhe von 1,295 Mio CHF sei nach schweizerischem Übernahmerecht zulässig, heisst es in einer Verfügung der Kommission vom Dienstagabend. Es werde eine Ausnahme dahingehend gewährt, dass die Identität der Aktionäre oder Aktionärsgruppen von BioTelemetry sowie der Prozentsatz ihrer Beteiligung an BioTelemetry erst ab einer Schwelle von mehr als 5% der Stimmrechte offen zu legen sei.

Bekanntlich hat sich Lifewatch mit dem US-Unternehmen BioTelemetry auf eine Übernahme geeinigt, wobei die Aktionäre zwischen zwei Varianten wählen können. BioTelemetry bietet für jede Lifewatch-Aktie entweder 0,1457 BioTelemetry-Aktien sowie 10,00 CHF in bar (sogenanntes Hauptangebotspreis) oder 0,2185 BioTelemetry-Aktien sowie 8,00 CHF in bar (sogenanntes Alternativangebotspreis).

Sowohl aktuell als auch zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Angebotsprospekt, am 24. April, liefen beide auf eine Offerte von über 14,00 CHF je Lifewatch-Aktie hinaus. Die Angebotsfrist läuft vom 10. bis zum 23. Mai 2017.

Aevis Victoria bietet dagegen 0,1818 eigene Aktien oder 10 CHF in bar.

ys/tp