Wir verweisen auf die Bekanntmachungen (zusammen die "Bekanntmachungen") der LET Group Holdings Limited (das "Unternehmen") vom 28. April 2023, 31. Juli 2023, 4. August 2023, 25. September 2023 bzw. 29. September 2023 in Bezug auf die offenzulegende Transaktion, die die Veräußerung des Grundstücks (das "Grundstück") in Aza-Yamada, Kutchan-cho, Abuta-gun, Hokkaido, Japan mit einer Gesamtfläche von 220.194 Quadratmetern zum Kaufpreis von USD 27.6 Millionen (entspricht etwa 216,66 Millionen HKD). Sofern nicht anders angegeben, haben die hier verwendeten Begriffe in Großbuchstaben die gleiche Bedeutung wie in den Bekanntmachungen definiert. Der Verwaltungsrat gibt hiermit bekannt, dass der Käufer den verbleibenden Restbetrag des Kaufpreises in Höhe von 22,6 Mio. USD (entspricht ca. 177,41 Mio. HKD) nicht bis zum 31. Oktober 2023 gezahlt hat.

Das Versäumnis des Käufers, die Immobilie bis zum 31. Oktober 2023 zu kaufen und zu erwerben, stellt einen unheilbaren Verzug im Rahmen des Kaufvertrags (in der durch den Änderungsvertrag und den zweiten Änderungsvertrag geänderten und ergänzten Fassung) dar. Am 1. November 2023 hat der Verkäufer dem Käufer mitgeteilt, dass er den Kaufvertrag (in der durch den Änderungsvertrag und den Zweiten Änderungsvertrag geänderten und ergänzten Fassung) gemäß den Bestimmungen des Kaufvertrags (in der durch den Änderungsvertrag und den Zweiten Änderungsvertrag geänderten und ergänzten Fassung) kündigt. Dementsprechend wurde die Anzahlung (in Höhe von insgesamt 5 Millionen US$ (entspricht ca. 39 HK$.25 Millionen) gemäß den Bedingungen des Kaufvertrags (in der durch den Änderungsvertrag und den Zweiten Änderungsvertrag geänderten und ergänzten Fassung) verfallen und der Verkäufer wurde von allen Verpflichtungen (mit Ausnahme derjenigen, die ausdrücklich die Beendigung des Kaufvertrags (in der durch den Änderungsvertrag und den Zweiten Änderungsvertrag geänderten und ergänzten Fassung) überdauern) im Rahmen des Kaufvertrags (in der durch den Änderungsvertrag und den Zweiten Änderungsvertrag geänderten und ergänzten Fassung) befreit.)

Darüber hinaus wird der Verkäufer alle Hypotheken, die auf dem Grundstück zugunsten des Käufers lasten, löschen. Der Vorstand ist der Ansicht, dass die Beendigung des Kaufvertrags (in der durch den Änderungsvertrag und den zweiten Änderungsvertrag geänderten und ergänzten Fassung) keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf die Finanzlage und die Geschäftstätigkeit der Gruppe haben wird.