Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB

Die Gesellschaft ist aufgrund § 52 Abs. 2 GmbHG verpflichtet, für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und unter den Geschäftsführern Zielgrößen sowie Fristen zur Erreichung der Zielgrößen festzulegen. Weiterhin sind die Geschäftsführer der Gesellschaft aufgrund § 36 GmbHG verpflichtet, Zielgrößen zum Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung und Fristen zu deren Erreichung zu treffen.

1. Festlegungen für Aufsichtsrat und Geschäftsführung

Mit Beschluss vom 2. August 2023 hat die Gesellschafterversammlung in ihrer Kompetenz Zielgrößen für den jeweiligen Frauenanteil für die Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2024 festgelegt.

Für den Aufsichtsrat bzw. die Geschäftsführung der Gesellschaft wurden folgende Zielgrößen festgelegt:

  • Aufsichtsrat 33 Prozent
  • Geschäftsführung 0 Prozent

Die Geschäftsführung bestand zum 1. Juli 2022 aus vier (männlichen) Geschäftsführern. Aufgrund eines bereits vereinbarten, letztlich aber nicht vollzogenen Verkaufs der Gesellschaft wurden zwei der vormals vier Geschäftsführer im weiteren Verlauf des Jahres 2022 abberufen, sodass die Geschäftsführung seither aus den zwei verbliebenen Geschäftsführern besteht. Die Festlegung der Zielgröße Null beruht auf den tatsächlichen Verhältnissen sowie den unternehmerischen Planungen für die Gesellschaft. Nach den tatsächlichen Verhältnissen besteht zur Zeit der Beschlussfassung absehbar kein Anlass zu personellen Veränderungen der Geschäftsführung der Gesellschaft. Weiterhin ist nicht geplant, die Geschäftsführung der Gesellschaft personell zu erweitern, sie soll vielmehr zur Zeit der Beschlussfassung absehbar weiterhin aus zwei Geschäftsführern bestehen. Die Festlegung soll im Falle personeller Veränderungen in der Geschäftsführung ausdrücklich nicht der Bestellung einer Frau in die Geschäftsführung entgegenstehen.

2. Festlegungen für die zwei Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung

Mit Beschluss vom 24. April 2023 hat die Geschäftsführung der Gesellschaft in ihrer Kompetenz auf der Basis der veränderten und weiterhin vorherrschenden Bewertungskriterien Zielgrößen für den jeweiligen Frauenanteil für die Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2024 festgelegt.

Für die zwei Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung der Gesellschaft wurden folgende Zielgrößen festgelegt:

  • erste Führungsebene 35 Prozent
  • zweite Führungsebene 15 Prozent

Attachments

  • Original Link
  • Original Document
  • Permalink

Disclaimer

Leoni AG published this content on 12 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 16 April 2024 16:17:04 UTC.