Zürich (awp) - Die Börsenaufsicht der SIX (SER) hat eine Busse gegen Leclanché wegen Verletzung der Ad hoc-Publizitätspflichten verhängt. Der Westschweizer Batterie-Hersteller muss 15'000 Franken zahlen.

Leclanché habe eine nach Handelsschluss verbreitete Ad hoc-Mitteilung bereits einen Tag zuvor vor Handelseröffnung auf ihrer Website veröffentlicht, begründet die SER ihren Entscheid am Freitag. Die nicht gleichzeitige Bekanntgabe von kursrelevanten Tatsachen stelle einen Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgebot dar. Der Bescheid sei rechtskräftig.

Das Verschulden wurde von der Regulierungsstelle als "fahrlässig" und die Verletzung insgesamt als "schwer" beurteilt. Bei der Höhe der Busse wurde sowohl die Sanktionsempfindlichkeit des Unternehmens als auch die Tatsache berücksichtigt, dass in den vergangenen drei Jahren keine Sanktion verhängt worden sei. Zudem habe sich Leclanché kooperativ und einsichtig gezeigt, was sich strafmindernd ausgewirkt habe.

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