Der Vorstand von Kuaishou Technology gab bekannt, dass Herr Su Hua ("Herr Su") mit Wirkung vom 29. Oktober 2023 nicht mehr Vorsitzender des Vorstands
des Vorstands (der "Vorsitzende") und ein bevollmächtigter Vertreter des Unternehmens (der "bevollmächtigte Vertreter") gemäß Regel 3.05 der Regeln für die Notierung von Wertpapieren an der Stock Exchange of Hong Kong Limited (die "Börse") (die "Börsenzulassungsregeln"), aufgrund seiner anderen geschäftlichen
Verpflichtungen. Herr Su wird weiterhin als Executive Director und Mitglied des Vergütungsausschusses des Verwaltungsrats tätig sein. Da Herr Su weiterhin als geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied fungiert, wird sich an seinen gewichteten Stimmrechten in der Gesellschaft nichts ändern. Herr Su äußerte, dass er sehr stolz darauf ist, dem Unternehmen als Vorsitzender gedient zu haben, und dass er zuversichtlich ist, dass der Nachfolgeprozess, der um den zweiten Jahrestag seines Rücktritts als Chief Executive Officer des Unternehmens herum stattfindet
Jahrestag seines Rücktritts als Chief Executive Officer des Unternehmens ansteht, reibungslos und ordnungsgemäß verlaufen wird. Herr Su brachte auch zum Ausdruck, dass er sich weiterhin dafür einsetzen wird, einen langfristigen Wertbeitrag für die Gruppe zu leisten, und er glaubt, dass die Gruppe über eine solide Grundlage verfügt, um ihre strategischen Ziele zu erreichen. Der Vorstand gab bekannt, dass Herr Cheng Yixiao ("Herr Cheng"), ein Mitbegründer, ein geschäftsführendes Vorstandsmitglied und der Chief Executive Officer des Unternehmens (der "Chief Executive Officer"), mit Wirkung vom 29. Oktober 2023 zum Vorsitzenden und Prokuristen ernannt wird. Abgesehen von seinen neuen Aufgaben werden sich die anderen Positionen von Herrn Cheng sowie seine gewichteten Stimmrechte im Unternehmen nicht ändern. Herr Cheng hat einen Dienstvertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen, gemäß dem er für eine Amtszeit von drei Jahren ab dem 1. Januar 2023 zum Executive Director ernannt wurde, vorbehaltlich des turnusmäßigen Ausscheidens und der Wiederwahl auf Hauptversammlungen. Gemäß den Bedingungen des Dienstvertrags erhält er kein jährliches Verwaltungsratshonorar von der Gesellschaft.