Kontaktmöglichkeiten eingegangene und zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von

Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs sowie einer etwaigen Begründung und

gegebenenfalls versehen mit den nach § 127 Satz 4 AktG zu ergänzenden Inhalten auf der Internetseite der

Gesellschaft unter


              www.krones.com/hauptversammlung2021 

unverzüglich nach ihrem Eingang zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden

ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.

Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung bzw. eines Wahlvorschlags kann die

Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG (in Verbindung mit § 127 Satz 1 AktG) genannten

Voraussetzungen absehen. Eine Begründung braucht beispielsweise nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn

sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge braucht der Vorstand nach § 127 Satz 3 AktG

auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn sie die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG und § 125 Abs. 1

Satz 5 AktG nicht enthalten.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden.

Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach Maßgabe der vorstehenden Voraussetzungen gemäß § 126

oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-G als in der

virtuellen Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende

Aktionär ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet ist und seinen Anteilsbesitz

ordnungsgemäß nachgewiesen hat.

Erklärung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4

COVID-19-G

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz

ordnungsgemäß nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten können vom Beginn der virtuellen

Hauptversammlung bis zu ihrem Ende über den Online-Service der Gesellschaft in Abweichung von § 245 Nr. 1

AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung unter der Internetadresse


              www.krones.com/hauptversammlung2021 

Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift erklären, wenn sie ihr Stimmrecht

nach den vorstehenden Bestimmungen ausüben oder ausgeübt haben. Hierfür ist im Online-Service der

Gesellschaft die Schaltfläche 'Widerspruch zu Beschlüssen der Hauptversammlung' vorgesehen. Eine

anderweitige Form der Übermittlung von Widersprüchen ist ausgeschlossen.

Informationen (Unterlagen) auf der Internetseite der Gesellschaft

Folgende Informationen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter


              www.krones.com/hauptversammlung2021 

zugänglich:


              -             der Inhalt dieser Einberufung, 
                            Informationen nach § 125 Abs. 1 und Abs. 5 AktG in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1, Tabelle 3 
              -             des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212, 
              -             eine Erläuterung, warum zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss gefasst werden soll, 
11. 
              -             die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, 
                            der Geschäftsbericht der Gesellschaft über das Geschäftsjahr 2020, der insbesondere auch 
              -             die Darstellung des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder enthält, 
                            die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der 
              -             Hauptversammlung, 
                            die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht oder die Bevollmächtigung eines von 
              -             der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters und die Erteilung von 
                            Weisungen an diesen verwendet werden können, 
                            nähere Erläuterungen zu den oben dargestellten Rechten der Aktionäre (Ergänzung der 
              -             Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht), 
              -             Informationsblatt und Nutzungsbedingungen zum Online-Service der Gesellschaft. 

Datenschutzrechtliche Betroffeneninformation für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten

Wenn sich Aktionäre für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erhebt

die KRONES Aktiengesellschaft personenbezogene Daten über die Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten,

um den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die virtuelle

Hauptversammlung zu ermöglichen. 12. Die KRONES Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten als verantwortliche Stelle unter

Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung ('DS-GVO') sowie aller weiteren maßgeblichen

Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten der Aktionäre gemäß

der DS-GVO finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter


              www.krones.com/hauptversammlung2021 

Neutraubling, im März 2021

KRONES Aktiengesellschaft

Der Vorstand -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

2021-04-01 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  KRONES Aktiengesellschaft 
              Böhmerwaldstraße 5 
              93073 Neutraubling 
              Deutschland 
Telefon:      +49 9401 701169 
Fax:          +49 9401 702762 
E-Mail:       hauptversammlung@krones.com 
Internet:     https://www.krones.com 
 
Ende der Mitteilung  DGAP News-Service 
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1180617 2021-04-01

(END) Dow Jones Newswires

April 01, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)