Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Knorr-Bremse Aktienge- sellschaft zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der Knorr-Bremse Aktiengesellschaft (die "Gesellschaft") erklären ge- mäß § 161 Abs. 1 AktG:

  1. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben zuletzt am 30. März 2022 eine Entspre- chenserklärung abgegeben. Seit diesem Zeitpunkt hat die Gesellschaft sämtlichen Emp- fehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezem- ber 2019 ("DCGK 2020") bis zu dessen Außerkrafttreten am 27. Juni 2022 mit folgender Ausnahme entsprochen:
    • Nach Empfehlung G.11 DCGK 2020 soll eine variable Vergütung des Vorstands vom Aufsichtsrat in begründeten Fällen einbehalten oder zurückgefordert werden können. Im Geschäftsjahr 2022 wich die Gesellschaft von dieser Empfehlung ab und wird auch im Jahr 2023 hiervon abweichen. Der Aufsichtsrat ist der Auffas- sung, dass Regelungen zum Einbehalt bzw. zur Rückforderung von variablen Ver- gütungsbestandteilen bei der Gesellschaft nicht erforderlich sind, um die Vor- standsmitglieder zu sorgfältigem, langfristigem und nachhaltigem Handeln im Unternehmensinteresse anzuhalten: Die mehrjährige variable Vergütung (Long Term Incentive) und die Aktienhalteverpflichtung (Share Ownership Guideline) stellen dies in ausreichendem Maße sicher. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat bei außergewöhnlichen Entwicklungen und Ereignissen berechtigt, die Planbedin- gungen der kurzfristigen und langfristigen variablen Vergütung nach pflichtgemä- ßem Ermessen anzupassen. Unbenommen bleibt dem Aufsichtsrat schließlich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach § 93 AktG bei schuldhaft pflichtwidrigem Verhalten.
  2. Seit Inkrafttreten der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 ("DCGK 2022") am 27. Juni 2022 hat die Gesellschaft mit Ausnahme der Empfehlung G.11 DCGK 2022 sämtlichen Empfehlungen des DCGK 2022 entsprochen und entspricht diesen auch weiterhin. Zur Begründung der Abweichung von Empfehlung G.11 DCGK 2022 gilt das zuvor zu Empfehlung G.11 DCGK 2020 Aus- geführte.

München, 8. Dezember 2022

Knorr-Bremse Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Der Aufsichtsrat

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Knorr-Bremse AG published this content on 09 December 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 09 December 2022 07:52:04 UTC.