JX Energy Ltd. ist verpflichtet, die vorläufigen Finanzergebnisse der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr spätestens drei Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres der Gesellschaft, d.h. am oder vor dem 31. März 2024, zu veröffentlichen. Gemäß Regel 13.49(2) der Börsenzulassungsregeln basiert die vorläufige Ankündigung in Bezug auf das Jahresergebnis 2023 auf dem Jahresabschluss des Unternehmens für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr, der mit dem Abschlussprüfer des Unternehmens abgestimmt wurde. Das Unternehmen hat die Bestellung von BDO Limited als Abschlussprüfer des Unternehmens erst am 23. Februar 2024 erneuert, da das Unternehmen bis dahin keine Einigung mit BDO über die Prüfungsgebühren erzielen konnte.

Infolge der Verzögerung bei der Erneuerung der Bestellung von BDO als Abschlussprüfer hat die Prüfungsarbeit von BDO erst Anfang März 2024 begonnen. Folglich kann BDO ihre Prüfung nicht bis zum 31. März 2024 abschließen. Daher kann das Unternehmen das Jahresergebnis 2023 nicht, wie in den Börsenzulassungsregeln vorgeschrieben, am oder vor dem 31. März 2024 veröffentlichen.

Gemäß Regel 13.49(3) der Börsenzulassungsregeln muss das Unternehmen, wenn es nicht in der Lage ist, das Jahresergebnis 2023 gemäß den Regeln 13.49(1) und (2) der Börsenzulassungsregeln zu veröffentlichen, seine Ergebnisse auf der Grundlage der Finanzergebnisse bekannt geben, die noch mit den Wirtschaftsprüfern abgestimmt werden müssen. Der Verwaltungsrat ist nach reiflicher Überlegung der Ansicht, dass es für die Gesellschaft nicht angemessen wäre, den ungeprüften Jahresabschluss der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr zum jetzigen Zeitpunkt zu veröffentlichen, da er möglicherweise die finanzielle Leistung und/oder die Lage der Gesellschaft nicht genau wiedergibt und die Aktionäre der Gesellschaft und potenzielle Anleger verwirren oder irreführen könnte.