Bilanz

zum 31. Dezember nach HGB

Aktiva in TEUR

31.12.2022

A. Anlagevermögen

1.069.747

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

18.913

1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche

Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie

Lizenzen an solchen Rechten und Werten

15.302

2. Geleistete Anzahlungen

3.611

II. Sachanlagen

68.094

1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und

Bauten

60.864

2. Technische Anlagen und Maschinen

1.033

3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

4.061

4. Geleistete Anzahlungen

2.135

III. Finanzanlagen

982.739

1. Anteile an verbundenen Unternehmen

891.599

2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen

90.929

3. Beteiligungen

201

4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein

Beteiligungsverhältnis besteht

10

B. Umlaufvermögen

147.043

I. Vorräte

17

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

17

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

146.246

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

88

2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

133.237

3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein

Beteiligungsverhältnis besteht

1.170

4. Sonstige Vermögensgegenstände

11.751

III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

779

C. Rechnungsabgrenzungsposten

5.487

Summe Aktiva

1.222.276

31.12.2023

1.064.828

16.442

16.032

409

68.244

58.585

904

4.271

4.484

980.142

895.642

84.077

201

222

155.648

17

17

131.008

713

128.926

0

1.368

24.623

3.246

1.223.722

Passiva in TEUR

31.12.2022

A. Eigenkapital

703.794

I. Gezeichnetes Kapital

148.819

Bedingtes Kapital 14.950 TEUR (i. Vj. 14.950 TEUR)

II. Kapitalrücklage

180.756

III. Gewinnrücklagen

298.836

1. Gesetzliche Rücklagen

415

2. Andere Rücklagen

298.421

IV. Bilanzgewinn

75.383

B. Rückstellungen

19.663

1. Rückstellungen für Pensionen

2.487

2. Steuerrückstellungen

5.024

3. sonstige Rückstellungen

12.152

C. Verbindlichkeiten

498.819

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

442.429

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

7.920

3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen

Unternehmen

43.636

4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,

mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

3

5. Sonstige Verbindlichkeiten

4.832

davon aus Steuern

356

davon im Rahmen der sozialen Sicherheit

46

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0

Summe Passiva

1.222.276

31.12.2023

758.371

148.819

180.756

337.047

415

336.632

91.749

16.089

2.602

1.557

11.930

446.887

380.076

6.776

53.907

11

6.117

478

62

2.374

1.223.722

Gewinn- und Verlustrechnung

für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember

1.1.-31.12.2022

1.

Umsatzerlöse

52.345

2.

Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse

erbrachten Leistungen

46.361

3.

Bruttoergebnis vom Umsatz

5.984

4.

Vertriebskosten

1.210

5.

Allgemeine Verwaltungskosten

12.698

6.

Forschungs- und Entwicklungskosten

838

7.

Sonstige betriebliche Erträge

27.916

davon Erträge aus Währungsumrechnungen

9.438

8.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

25.303

davon Aufwendungen aus Währungsumrechnungen

9.623

9.

Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen

101.331

10.

Aufwendungen aus der Verlustübernahme im Rahmen

von Ergebnisabführungsverträgen

30.192

11.

Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen

des Finanzanlagevermögens

4.507

davon aus verbundenen Unternehmen

4.495

12.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

2.618

davon aus verbundenen Unternehmen

2.384

davon Erträge aus der Abzinsung

0

13.

Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere

des Umlaufvermögens

240

14.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

8.758

davon an verbundene Unternehmen

451

davon Aufwendungen aus der Abzinsung

138

15.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

7.735

16.

Ergebnis nach Steuern

55.383

17.

Jahresüberschuss

55.383

18.

Gewinnvortrag aus dem Vorjahr

20.000

19.

Bilanzgewinn

75.383

in TEUR

1.1.-31.12.2023

64.062

61.760

2.301

1.461

13.719

938

16.670

7.277

12.065

6.375

97.120

2.123

5.709

5.709

6.110

5.912

8

176

16.193

2.043

36

9.488

71.749

71.749

20.000

91.749

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1

Grundsätzliche Angaben zum Jahresabschluss

Die JENOPTIK AG hat ihren Sitz in Jena und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Jena (Reg.Nr. 200146 B).

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften in Verbindung mit dem AktG aufgestellt.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist in Tausend Euro dargestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Umsatzkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 3 HGB gewählt.

2

Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die nachfolgend dargestellten Bewertungsmethoden haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

Anlagevermögen

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und über den Zeitraum der erwarteten Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Die immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten entgeltlich erworbene Software, Lizenzen und Schutzrechte.

Den Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zu Grunde:

Jahre

Immaterielle Vermögensgegenstände

1-7

Gebäude

5 - 50

Technische Anlagen und Maschinen

5 - 25

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

1 - 20

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 EUR werden sofort abgeschrieben. Für gering-wertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von 250 EUR bis 1.000 EUR wird analog zu § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet, welcher über fünf Jahre linear abgeschrieben wird.

Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Ausleihungen sind mit ihren Anschaffungskosten oder Nenn-wert bzw. im Falle einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Die Ermittlung des beizulegenden Werts erfolgt auf Basis einer Discounted-Cashflow-Methode. Grundlage hierfür ist die fünfjährige Unternehmensplanung. Aus dem fünften Planjahr des Planungshorizonts wird eine ewige Rente unter Einbeziehung einer Wachstumskomponente abgeleitet. Der für die Barwertermittlung erforderliche gewichtete Kapitalkostensatz nach Steuern wird unter Verwendung des Capital Asset Pricing Models für die Ermittlung des Eigen-kapitalkostensatzes bestimmt.

Vorräte

Der Wertansatz der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem Nominalwert angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen wurden in angemessenem Umfang Einzelwertberichtigungen gebildet.

Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert abzüglich notwendiger Einzelwertberichtigungen angesetzt.

Liquide Mittel

Bargeldbestände und Festgelder in Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 Abs. 1 und 3 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennwert angesetzt.

Rückstellungen

Die Berechnungen der Pensionsrückstellungen wurden durch einen versicherungsmathematischen Gutachter auf Basis der "Projected Unit Credit Method" durchgeführt. Als Grundlage dienten die "Richttafeln 2018G" der Heubeck-Richt-tafeln GmbH in Köln. Nach § 253 HGB wurde für die Bewertung der Pensionsrückstellungen der von der Bundesbank ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer durchschnittlichen Restlauf-zeit von 15 Jahren zu Grunde gelegt. Für die Bewertung der Pensionsrückstellungen wurde ein Diskontierungszinssatz von 1,83 Prozent (i. Vj. 1,78 Prozent) verwendet sowie ein Rententrend von 2,10 Prozent (i. Vj. 2,00 Prozent) unterstellt.

Vorhandenes Deckungsvermögen wurde mit dem Zeitwert angesetzt und mit den Pensionsverpflichtungen saldiert ausgewiesen.

Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten und monatlich bekanntgegebenen restlaufzeiten-entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr werden nicht abgezinst.

Die Jubiläumsrückstellung wurde auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach dem Anwart-schaftsbarwertverfahren ermittelt. Der Rechnungszinsfuß beträgt 1,76 Prozent p.a. (i. Vj. 1,44 Prozent), der berück-sichtigte Gehaltstrend beträgt 3,00 Prozent (i. Vj. 2,71 Prozent) und die angenommene Fluktuationsrate 6,40 Prozent (i. Vj. 6,09 Prozent).

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis heute erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Ihre Höhe entspricht dem Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Die Schät-zung des Erfüllungsbetrages erfolgt unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten aus gleichartigen Sachverhalten sowie Gutachten Dritter. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt soweit ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Verbindlichkeiten

Alle Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Fremdwährungsumrechnung

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisen-kassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

Latente Steuern

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Dabei werden nicht nur die Unter-schiede aus den eigenen Bilanzposten einbezogen, sondern auch solche, die bei Organgesellschaften bzw. bei Personen-gesellschaften bestehen, an denen die JENOPTIK AG als Gesellschafter beteiligt ist.

Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt.

Von dem Wahlrecht zum Ansatz des aktiven latenten Steuerüberhangs aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.

Bewertungseinheiten

Derivate Finanzinstrumente werden einzeln mit dem Marktwert am Stichtag bewertet. Für Derivate, die die Voraus-setzungen zur Bildung von Bewertungseinheiten erfüllen, werden die Sicherungs- und Grundgeschäfte zu einer Bewer-tungseinheit zusammengefasst. Zur Anwendung kommt die sogenannte Einfrierungsmethode, bei der sich ausglei-chende Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden.

3 Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ist dem Anlagespiegel (Anlage zum Anhang) zu entneh-men. Weitere Informationen zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und Beteili-gungen sind in der Aufstellung des Anteilsbesitzes (ebenfalls Anlage zum Anhang) enthalten.

Der teilweise Wegfall der Gründe für die im Geschäftsjahr 2021 vorgenommene Wertberichtigung auf den Anteil an einer im Automotive-Bereich tätigen Gesellschaft führte zu einer Wertaufholung in Höhe von 4.070 TEUR.

Die Zugänge bei den Ausleihungen an verbundenen Unternehmen resultierten im Wesentlichen aus der Erhöhung eines gewährten Darlehens an eine Tochtergesellschaft in Höhe von 1.698 TEUR, um deren Kapitalausstattung zu sichern. Gegenläufig führten die Tilgungen von Darlehen, die an zwei anderen Tochtergesellschaften ausgereicht wurden, zu Abgängen bei den Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 8.793 TEUR.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 128.926 TEUR (i. Vj. 133.237 TEUR) betrafen Forderungen aus Cashpooling von 122.795 TEUR (i. Vj. 124.495 TEUR), kurzfristige Darlehensforderungen in Höhe von 11.328 TEUR (i. Vj. 14.767 TEUR), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 489 TEUR (i. Vj. 236 TEUR) sowie sonstige Forderungen in Höhe von 3.533 TEUR (i. Vj. 572 TEUR). Für die Forderungen an verbundene Unter-nehmen bestanden insgesamt Wertberichtigungen in Höhe von 9.219 TEUR (i. Vj. 9.367 TEUR).

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Rechnungsabgrenzungsposten

Der Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 3.246 TEUR (i. Vj. 5.487 TEUR) beinhaltete im Wesentlichen Rechnungs-abgrenzungen für diverse Lizenzen, für die Jenoptik ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht erworben hat.

Latente Steuern

Latente Steuern ergeben sich aus Ansatz- und Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanzwerten bei den einzelnen Bilanzposten und auf steuerliche Verlustvorträge. Die temporären Differenzen betreffen im Wesent-lichen handels- und steuerrechtlich abweichende Wertansätze bei den immateriellen Vermögensgegenständen, Sach-und Finanzanlagen, Pensionsrückstellungen sowie sonstigen Rückstellungen. Passive latente Steuern wurden mit aktiven latenten Steuern verrechnet. Über den Saldierungsbereich hinausgehende aktive latente Steuern wurden in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB nicht aktiviert. Die temporären Differenzen und steuerlichen Ver-lustvorträge, deren Verrechnung in den nächsten 5 Jahren erwartet wird, wurden mit einem Steuersatz von 30,36 Pro-zent (i. Vj. 30,36 Prozent) bewertet.

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital beträgt 148.819 TEUR und ist eingeteilt in 57.238.115 auf den Namen lautende Stückaktien.

Anfang Juli 2011 teilten die Thüringer Industriebeteiligungs GmbH & Co. KG, Erfurt, die Thüringer Industriebeteili-gungsgeschäftsführungs GmbH, Erfurt, die bm-t beteiligungsmanagement thüringen GmbH, Erfurt, die Stiftung für Unternehmensbeteiligungen und -förderungen in der gewerblichen Wirtschaft Thüringens (StUWT), Erfurt, die Thüringer Aufbaubank Erfurt und der Freistaat Thüringen, Erfurt, mit, dass sie am 30. Juni 2011 die Schwellen von 3, 5 und 10 Prozent der Stimmrechte an der JENOPTIK AG überschritten haben und ihnen zu diesem Tag 11,00 Prozent der Stimmrechte (6.296.193 Stimmrechte) zustanden. Die Thüringer Industriebeteiligungs GmbH & Co. KG hat die Stimm-rechte von der ECE Industriebeteiligungen GmbH erworben.

Die Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns zuletzt am 19. April 2023 mitgeteilt, dass sie die Schwelle von 10 Prozent der Stimmrechte an der JENOPTIK AG am 18. April 2023 unterschritten hat. Der Allianz Global Investors GmbH standen danach an diesem Tag 9,99 Prozent der Stimmrechte (5.717.961 Stimmrechte) indirekt nach § 34 Abs. 1 WpHG zu. Über die Allianz Global Investors GmbH sind die Allianz Asset Management GmbH und die Allianz SE ebenfalls indirekt beteiligt.

Die Allianz SE hat uns als freiwillige Konzernmitteilung mit Schwellenberührung zuletzt am 5. März 2020 mitgeteilt, dass sie die Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte an der JENOPTIK AG am 2. März 2020 überschritten hat. Der Allianz SE standen danach an diesem Tag 5,40 Prozent der Stimmrechte (3.092.867 Stimmrechte) indirekt nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zu. Sämtliche in dieser Mitteilung enthaltenen Bestände werden von der Allianz Global Investors GmbH verwaltet.

Die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns zuletzt am 14. Februar 2024 mitgeteilt, dass sie die Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte an der JENOPTIK AG am 9. Februar 2024 unterschritten hat. Der DWS Investment GmbH standen danach an diesem Tag 4,63 Prozent der Stimmrechte (2.648.134 Stimmrechte) indirekt nach § 34 WpHG zu.

Die BlackRock, Inc., Wilmington, USA hat uns am 27. Februar 2023 mitgeteilt, dass sie die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte an der JENOPTIK AG am 22. Februar 2023 überschritten hat. BlackRock, Inc. standen danach an diesem Tag 3,29 Prozent der Stimmrechte (1.881.558 Stimmrechte) zu. 3,08 Prozent der Stimmrechte (1.760.253 Stimmrechte) waren BlackRock, Inc. indirekt gemäß § 34 WpHG zuzurechnen. 0,21 Prozent der Stimmrechte (121.305 Stimmrechte) entfielen auf Instrumente nach § 38 Abs.1 Nr. 1 WpHG.

Das Ministry of Finance, Oslo, Norwegen hat uns im Namen des norwegischen Staates zuletzt am 5. Dezember 2022 mitgeteilt, dass sie die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte an der JENOPTIK AG am 1. Dezember 2022 zwar weiter-hin überschritten haben, jedoch zusätzlich auch ein Überschreiten der 3 Prozent-Schwelle des indirekt gehaltenen Stimmrechtsbestands nach § 34 WpHG erfolgt ist. Dem Ministry of Finance standen danach an diesem Tag insgesamt 3,67 Prozent der Stimmrechte (2.099.814 Stimmrechte) zu. Davon wurden 3,07 Prozent der Stimmrechte (1.805.877) von ihr indirekt gemäß § 34 WpHG, weitere 0,09 Prozent der Stimmrechte (50.029) als Instrumente über eine Aktienleihe nach § 38 Abs.1 Nr. 1 WpHG sowie 0,51 Prozent der Stimmrechte (293.937 Stimmrechte) über ein Instrument gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG gehalten. Die Stimmrechte werden direkt von der Norges Bank, Oslo, Norwegen, gehalten.

Die Wellington Management Group, LLP, Boston, USA hat uns mitgeteilt, dass sie die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte an der JENOPTIK AG am 25. Januar 2023 unterschritten haben. Der Wellington Management Group, LLP standen danach an diesem Tag 2,97 Prozent der Stimmrechte (1.699.723 Stimmrechte) indirekt gemäß § 34 WpHG zu.

Stimmrechtsmitteilungen der letzten Jahre und solche nicht mehr beteiligter Aktionäre sind auch auf unserer Internet-seite unterwww.jenoptik.dein der Rubrik Investoren/Aktie/Stimmrechtsmitteilungen veröffentlicht.

Genehmigtes Kapital

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juni 2023 wurde ein "Genehmigtes Kapital 2023" wie folgt geschaffen: Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. Juni 2026 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu TEUR 29.640 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 2023"). Die Ermächtigung kann auch in Teilbeträgen, d. h. ein- oder mehrmals ausgenutzt werden. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugs-recht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von Kreditinstituten, Wertpapierinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittel-bares Bezugsrecht).

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:

  • a) für Spitzenbeträge;

  • b) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere auch im Rahmen von Unternehmenszusammen-schlüssen oder für den Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung des bestehenden Anteilsbesitzes) oder von anderen mit einem solchen Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehender einlagefähiger Wirtschaftsgüter sowie von Forderungen gegen die Gesellschaft oder mit ihr mehrheitlich verbundener Unternehmen;

  • c) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital unter Berücksichtigung von Hauptversammlungsbeschlüssen bzw. der Ausnutzung anderer Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG seit dem Wirksamwerden dieser Ermächtigung weder insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt 10 Prozent des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet;

  • d) bei der Ausgabe an Mitarbeiter der Gesellschaft und/oder Geschäftsleiter von mit ihr mehrheitlich verbundenen Unternehmen sowie deren Mitarbeiter.

Sämtliche vorstehende Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss aus dem Genehmigten Kapital 2023 sind insgesamt auf 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals - bzw. falls dieser Wert geringer ist - auf 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Ausübung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Auf diese Höchstgrenze von 10 Prozent sind Aktien anzurechnen, die (i) zur Bedienung von Options-und/oder Wandelschuldverschreibungen, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2023 unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden oder noch auszugeben sein können oder die (ii) während der Laufzeit des

10

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Jenoptik AG published this content on 26 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 27 March 2024 06:34:42 UTC.