IONOS Group SE: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 1. Zwischenmeldung

Die IONOS Group SE hat am 17. Mai 2024 insgesamt 12.506 eigene Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 17. Mai 2024 mitgeteilt wurde.

Dabei wurden Aktien wie folgt erworben:

Datum

Gesamtvolumen täglich

Täglicher volumengewichteter

zurückerworbener Aktien (Stück)

Durchschnittskurs in EUR

(ohne Erwerbsnebenkosten,

kaufmännisch gerundet auf 4

Nachkommastellen)

17.05.2024

12.506

25,1992

Somit beläuft sich das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 17. Mai 2024 durch die IONOS Group SE zurückerworbenen Aktien auf 12.506 Stück.

Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.ionos-group.com/de/investor-relations/aktie/aktienrueckkauf.html Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte durch ein von der IONOS Group SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).

Montabaur, den 21. Mai 2024

IONOS Group SE

Der Vorstand

Attachments

  • Original Link
  • Original Document
  • Permalink

Disclaimer

Ionos Group SE published this content on 21 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 23 May 2024 17:21:04 UTC.