Ordentliche Hauptversammlung der InnoTec TSS AG, am 18. Juni 2021, 13:00 Uhr (MESZ),

die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird

Für den Fall, dass Sie Ihre Stimmrechte nicht im Wege elektronischer Briefwahl über das HV-System im Internet ausüben und Sie keinen Dritten zur Stimmrechtsausübung bevollmächtigen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Stimmrechtsausübung durch die Stimmrechts- vertreterin der Gesellschaft mittels Vollmacht- und Weisungserteilung an.

Senden Sie das ausgefüllte Formular bitte eingehend bis spätestens am 16. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ), an

InnoTec TSS AG

c/o AAA HV Management GmbH

Am Stadion 18-24

oder per Telefax:

+49 (0)2202 23569-11

D-51465 Bergisch Gladbach

oder per E-Mail:

innotec2021@aaa-hv.de

Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft Ich/Wir

...........................................................

....................................................................................,

(Name, Vorname / Firma)

(PLZ, Wohnort / Sitz)

bevollmächtige/n die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin, Frau Dr. Kerstin Hartmann, Düsseldorf, mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung sowie unter Befreiung von § 181 BGB, mich/uns hinsichtlich der oben bezeichneten virtuellen Hauptversammlung zu vertreten und das Stimmrecht aus

………………………………… Aktien gemäß der/den Zugangskarte Nr(n). ………………………………………

(Anzahl Aktien)

(Zugangskartennummer(n))

für mich/uns gemäß meinen/unseren nachstehenden Weisungen auszuüben. Auch für Unterbevollmächtigte gelten die nachstehenden Weisungen.

Die beiliegenden Hinweise betreffend die Stimmrechtsvertreterin habe/n ich/wir zur Kenntnis genommen und bin/sind mit dem dort beschriebenen Verhalten der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreterin einverstanden.

Stimmabgabe durch Erteilung von Weisungen an die Stimmrechtsvertreterin

Verwenden Sie bitte die nachfolgende Tabelle zur Erteilung Ihrer einzelnen Weisungen. Ihre Weisungen beziehen sich jeweils auf die im Bundesanzeiger vom 11. Mai 2021 veröffentlichten Beschlussvorschläge der Verwaltung zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8. Soweit Weisungen nicht bzw. nicht korrekt ausgefüllt oder nicht eindeutig erklärt werden, wird sich die Stimmrechtsvertreterin der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen, jeweils in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren. Mehrfachmarkierungen in einer Zeile werden als ungültig gewertet.

Punkte der Tagesordnung

Ja

Nein

Enthaltung

2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

5

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das

Geschäftsjahr 2021

6

Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I mit der Möglichkeit

zum Ausschluss des Bezugsrechts durch Änderung von § 5 Absatz 6 der Satzung

7

Beschlussfassung über das Vergütungssystem der Aufsichtsratsmitglieder und über die

Änderung von § 12 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)

8

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

………………………………………………………………………………………………………

(Ort / Datum / Unterschrift/en bzw. Person/en / Firma des/der Erklärenden (lesbar))

-1-

Hinweise

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten - hier: die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin - ausüben zu lassen.

Auch in Fällen der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreterin muss sich der Aktionär rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden. Dazu wird verwiesen auf die Erläuterungen in Abschnitt II Ziffer 3 und Ziffer 5 der Einberufung zur oben bezeichneten Hauptversammlung.

Aktionäre, die von dieser Möglichkeit einer Stimmrechtsvertretung Gebrauch machen wollen, werden insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

Wenn ein Aktionär die Stimmrechtsvertreterin bevollmächtigt, muss er dieser zu jedem Tagesordnungspunkt, über den abgestimmt wird, Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne Weisungen kann die Stimmrechtsvertreterin das Stimmrecht nicht ausüben. Die Stimmrechtsvertreterin ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Soweit Weisungen nicht oder nicht eindeutig erteilt werden, wird in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren die Stimmrechtsvertreterin sich der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreterin keine Vollmachten und Aufträge zur Ausübung anderer Aktionärsrechte, z.B. zur Stellung von Anträgen und zur Erklärung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, entgegennehmen wird.

Aktionäre können für die Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreterin das ihnen mit der Zugangskarte zur Hauptversammlung übersandte Formular benutzen. Für die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreterin unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen kann auch das auf der Internetseite https://www.innotectss.de/investor-relations/hauptversammlung/zur Verfügung gestellte Vollmacht- und Weisungsformular verwendet werden.

Im Falle der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreterin muss die Stimmrechtsvollmacht mit den Weisungen zur Abstimmung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten bis spätestens zum 16. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ), (Eingangsdatum) bei der

InnoTec TSS AG

c/o AAA HV Management GmbH Am Stadion 18-24

51465 Bergisch Gladbach

oder per Telefax: +49 (0) 2202/2356911

oder per E-Mail:innotec2021@aaa-hv.de

eingehen, anderenfalls können diese aus abwicklungstechnischen Gründen keine Berücksichtigung mehr finden. Für einen Widerruf der Vollmachterteilung an die Stimmrechtsvertreterin sowie für die Änderungen von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den einzuhaltenden Fristen entsprechend. Stimmabgaben im Wege der elektronischen Briefwahl können über das Aktionärs-Portal bis zum Beginn der Abstimmungen in der Hauptversammlung erfolgen (dazu wird verwiesen auf die Erläuterungen in Abschnitt II Ziffer 4 der Einberufung zur oben bezeichneten Hauptversammlung [Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl]). Geht neben der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterin eine Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl ein, wird die Stimmrechtsvertreterin das Stimmrecht nicht ausüben, die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl geht also vor.

Bitte beachten Sie, dass auch im Falle der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft eine fristgerechte - mithin spätestens bis zum 11. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ), erfolgte - Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich ist.

-2-

Attachments

  • Original document
  • Permalink

Disclaimer

Innotec TSS AG published this content on 05 May 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 11 May 2021 09:15:05 UTC.