Accelerated Bookbuilding
DGAP-Ad-hoc: Infineon Technologies AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Infineon beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Wege eines Accelerated
Bookbuilding
26.05.2020 / 18:03 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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AD-HOC MITTEILUNG GEMÄß ARTIKEL 17 DER MARKTMISSBRAUCHSVERORDNUNG
***KAPITALERHÖHUNG***
Infineon beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Wege eines Accelerated
Bookbuilding
Neubiberg, 26. Mai 2020 - Der Vorstand der Infineon Technologies AG
("Infineon") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung
gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals
beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird dabei unter Ausschluss der
Bezugsrechte der Altaktionäre durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden
Stückaktien gegen Bareinlagen um etwa 4% erhöht, wobei Bruttoemissionserlöse in
Höhe von etwa EUR 1 Mrd. angestrebt werden. Die neuen Aktien werden ab dem 1.
Oktober 2019 gewinnberechtigt sein.
Die neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Anlegern im Rahmen
einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens
(Accelerated Bookbuilding) angeboten. Die Privatplatzierung wird unmittelbar
nach dieser Mitteilung eingeleitet. Die Anzahl der auszugebenden Aktien, der
Platzierungspreis und der endgültige Bruttoemissionserlös werden vom Vorstand
mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Abschluss des Accelerated
Bookbuilding-Verfahrens festgelegt und anschließend bekannt gegeben. Nach der
Privatplatzierung wird Infineon einer Lock-up Verpflichtung, d.h. einer
Verpflichtung unter anderem keine weiteren Aktien oder Finanzinstrumente, die
in Aktien wandelbar sind, auszugeben oder eine weitere Kapitalerhöhung
durchzuführen, von 90 Tagen unterliegen. Die Lock-up Verpflichtung enthält
marktübliche Ausnahmen.
Die Zulassung der neuen Aktien zum Handel im Teilbereich des regulierten Markts
mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter
Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 29. Mai 2020 prospektfrei erfolgen. Der
Handel wird voraussichtlich am 3. Juni 2020 aufgenommen werden. Es ist
beabsichtigt, die neuen Aktien in die bestehenden Notierungen der Aktien der
Gesellschaft mit einzubeziehen. Die Lieferung der neuen Aktien ist für den 3.
Juni 2020 vorgesehen.
Der erwartete Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll zur teilweisen
Refinanzierung des Kaufpreises für die am 16. April 2020 abgeschlossene
Akquisition der Cypress Semiconductor Corporation genutzt werden, indem damit
ein Teil der Darlehen, die zur Finanzierung der Akquisition aufgenommen wurden,
abgelöst wird.
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Wichtige Hinweise:
Die Verbreitung dieser Information und das Angebot von Wertpapieren der
Infineon unterliegt in verschiedenen Jurisdiktionen rechtlichen Beschränkungen.
Personen, die in Besitz dieses Dokuments gelangen, werden aufgefordert, sich
über solche Beschränkungen zu informieren. Diese Mitteilung stellt weder ein
Angebot zum Kauf von Wertpapieren an, noch die Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf von Wertpapieren durch, Personen in den Vereinigten Staaten
von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder sonstigen Jurisdiktionen dar, in
denen ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung unrechtmäßig wäre.
Aktien dürfen ohne vorherige Registrierung unter dem U.S. Securities Act von
1933 in der geltenden Fassung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem
Registrierungserfordernis nach dessen Vorschriften verkauft oder zum Kauf
angeboten werden. Es findet kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen Jurisdiktion statt.
In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums wird dieses Dokument nur
verteilt und es richtet sich ausschließlich an Personen, die "qualifizierte
Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 in der jeweils gültigen
Fassung (die "Prospektverordnung") sind. In dem Vereinigten Königreich wird
dieses Dokument nur verteilt und es richtet sich nur an Personen, die (i)
professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden
Fassung (die "Verordnung") fallen, (ii) Personen sind, die unter Artikel
49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies",
"unincorporated associations" etc.), oder (iii) sonstige Personen sind, an die
dieses Dokument rechtmäßig verteilt werden darf; alle anderen Personen im
Vereinigten Königreich sollten keine Entscheidungen auf der Grundlage dieses
Dokuments ergreifen und nicht auf Grundlage dieses Dokuments handeln oder sich
darauf verlassen.
Soweit diese Veröffentlichung Vorhersagen, Erwartungen oder Aussagen,
Schätzungen, Meinungen oder Prognosen über die zukünftige Entwicklung von
Infineon ("zukunftsgerichtete Aussagen") enthält, wurden diese auf Grundlage
der derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements von Infineon nach bestem
Wissen erstellt. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen verschiedenen
Annahmen, die auf Grundlage aktueller interner Pläne oder externer öffentlich
verfügbarer Quellen getroffen wurden, die durch Infineon nicht separat
verifiziert bzw. geprüft wurden und die sich als unzutreffend herausstellen
können. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten
Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass
Umsatz, Profitabilität, Zielerreichung und Ergebnisse von Infineon oder der
Erfolg der Branchen, in denen Infineon tätig ist, wesentlich von den
ausdrücklich oder implizit in dieser Veröffentlichung genannten oder
beschriebenen abweichen werden. In Anbetracht dessen sollten Personen, in deren
Besitz diese Veröffentlichung gelangt, nicht auf solche zukunftsgerichteten
Aussagen vertrauen. Infineon übernimmt keine Haftung oder Gewähr für solche
zukunftsgerichteten Aussagen und wird sie nicht an künftige Ergebnisse und
Entwicklungen anpassen.
Informationen für Vertriebsunternehmen
Gemäß der EU Produktüberwachungsanforderungen wurde ein
Produktfreigabeverfahren hinsichtlich der Aktien von jedem Vertriebsunternehmen
durchgeführt, welches ergeben hat, dass die Aktien (i) für einen
Endkunden-Zielmarkt bestehend aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien
für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der
MiFID II) erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II
zulässigen Vertriebskanäle, jeweils geeignet sind. Jedes Vertriebsunternehmen,
das die Aktien später anbietet, ist dafür verantwortlich, eine eigene
Zielmarktbestimmung bezüglich der Aktien durchzuführen und geeignete
Vertriebskanäle festzulegen.
Kontakt:
Alexander Foltin, Investor Relations, Tel.: +49 89 234-23766, Fax: +49
89 234-9559847
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Infineon Technologies AG
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