Indigenous Bloom Hemp Corp. gab bekannt, dass es ein strategisches Joint-Venture-Abkommen mit Dykstra Greenhouses ("Dysktra") geschlossen hat, um seine Bemühungen zur Extraktion und Verpackung von Cannabisprodukten zu beschleunigen. Im Rahmen dieser Allianz werden Dysktra und Indigenous Bloom ein neues Unternehmen mit dem Namen Bloom Cannabis gründen, an dem beide Parteien zu je 50 Prozent beteiligt sind, um die Ziele dieser strategischen Allianz umzusetzen.

Die Vereinbarung beginnt am 2. Mai 2022 und hat eine Laufzeit von 5 Jahren, gefolgt von einer automatischen Verlängerung um weitere 5 Jahre, sofern sie nicht von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird. Bloom Cannabis wird von einem Managementkomitee geleitet werden, das sich aus Vertretern von Indigenous Bloom und Dysktra zusammensetzt. Darüber hinaus wird Dysktra gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung: Zugang zu seiner Cannabis-Biomasse gewähren, die in Übereinstimmung mit den geltenden Health Canada- und Provinzvorschriften produziert wird; Zugang zu seiner Verarbeitungsanlage innerhalb des gesicherten und lizenzierten Cannabisbetriebs von Dykstra in St.

Catharines, Ontario, zur Verfügung stellen, die für die Installation und den Betrieb von Blooms Hanf- und Cannabis-Biomasse-Extraktionsanlagen geeignet und bereit ist; Zugang zu den notwendigen Lizenzen und Genehmigungen gewähren, die für die Extraktion und den Verkauf von Cannabis- und Hanf-Biomasse erforderlich sind; die Anlage und die Ausrüstung für die Verpackung, Abfüllung und Etikettierung aller Endprodukte für die Vermarktung im Groß- oder Einzelhandel betreiben; und Bloom Cannabis einen Kapitalbeitrag in Höhe von 1.400.000 $ in Form von Bargeld, einer Cannabislizenz oder eines Gebäudes für die Verarbeitung und Verpackung zur Verfügung stellen. Indigenous Bloom wird im Gegenzug Folgendes bereitstellen: notwendige Ausrüstung und Montage, Installation, Schulung und Test der Ernteausrüstung; Kapitaleinlage an Bloom Cannabis in Höhe von 1.400.000 $ in Form von Bargeld, Verarbeitungsausrüstung oder IP für die Extraktion/Keifertigung.