HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung der Wandelanleihe 2011/2024 bis zum 24. Juni 2024 gewährt – Einberufung der Anleihegläubigerversammlung folgt
Am 24. Mai 2024 um 18:02 Uhr
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EQS-Ad-hoc: HPI AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Anleihe
HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung der Wandelanleihe 2011/2024 bis zum 24. Juni 2024 gewährt – Einberufung der Anleihegläubigerversammlung folgt
24.05.2024 / 18:00 CET/CEST
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HPIAG:Stundung der Rückzahlungsverpflichtung der Wandelanleihe 2011/2024 bis zum 24.Juni 2024 gewährt – Einberufung der Anleihegläubigerversammlung folgt
München,24.Mai 2024 – Die HPI AG (die „Gesellschaft“) hat von dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger (der „Vertreter der Anleihegläubiger“), One Square Advisory Services S.à.r.l, eine weitere Stundung der am 31. März 2024 fälligen Rückzahlung Wandelschuldverschreibung 2011/2024 (ISIN: DE000A1MA6Z2) bis zum 24. Juni 2024 unter der Voraussetzung der Zahlung aufgelaufener Stückzinsen erhalten. Zuvor hatte der Vertreter der Anleihegläubiger der beantragten Stundung nach einer ersten Stundung bis zum 15. Mai 2024 einer weiteren Stundung der fälligen Rückzahlung nebst aufgelaufener Stückzinsen bis zum 23. Mai 2024 zugestimmt.
Da die Gesellschaft nicht in der Lage war, die am 31. März 2024 fälligen Verpflichtungen aus der Wandelanleihe zu erfüllen und zur Abwendung der Insolvenz den Vertreter der Anleihegläubiger u. a. um Zustimmung zur Laufzeitverlängerung um 18 Monate sowie zur Kapitalisierung der Zinsen gebeten hatte, konnte der Vertreter der Anleihegläubiger auf Basis der bis dahin vorliegenden Informationen den Vorschlägen der Gesellschaft nicht zustimmen. Die Stundung der am 31. März 2024 fälligen Rückzahlung nebst Zinsen bis zum 15. Mai 2024 sollte es der Gesellschaft ermöglichen, dem Vertreter der Anleihegläubiger alle für eine Entscheidung erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen sollte es die Stundung der am 31. März 2024 fälligen Rückzahlung nebst aufgelaufener Stückzinsen bis zum 23. Mai 2024 der Gesellschaft ermöglichen, mit dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger abschließende Gespräche über eine Zustimmung zu den Vorschlägen der Gesellschaft zu führen.
Nachdem mit dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger keine Zustimmung zu den Vorschlägen der Gesellschaft erzielt werden konnte, wird die die Gesellschaft nun unverzüglich eine Anleihegläubigerversammlung einberufen und bis zum 24. Juni 2024 über das Konzept der Gesellschaft zur Abwendung der Insolvenz abstimmen lassen.
HPIAG
Artur Piotr Jedrzejewski
Vorstand
Fürstenrieder Str. 267
81377 München
Telefon: +49 89 800 656 440
Internet: www.hpi-ag.com
Ende der Insiderinformation
24.05.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
Die HPI AG ist ein in Deutschland ansässiger Industriedienstleister im Bereich Einkauf und Logistik in Europa, der sich mit Fragen der Prozess-, Kosten- und Bestandsoptimierung beschäftigt. Das Unternehmen ist aus der Fusion zwischen der HPI GmbH und der ce Global Sourcing AG, dem früheren Namen des Unternehmens, hervorgegangen. Das Unternehmen bietet Dienstleistungen an, die von der kurzfristigen Bestandsverwaltung (Brokerage) bis zur Übernahme des gesamten Beschaffungsprozesses (Business Processing) und der Lagerhaltung reichen. Das Unternehmen betreibt die HPI Gruppe, die sich in die Bereiche Informationstechnologie, betrieben von der 3 KV GmbH; Umwelttechnik/Recycling, betrieben von der HPI Resources GmbH; Chemie-Laborbedarf, betrieben von der HPI Sourcing GmbH & Co KG, u.a.; Elektronikkomponenten, betrieben von der ce Global Sourcing GmbH, u.a.; Pharmazeutische Grundstoffe, betrieben von der HPI int. Trading & Chemical GmbH; und Gebrauchs- und Verbrauchsgüter für die verarbeitende Industrie, betrieben von der MRL Mannesmannroehren Logistic GmbH.
HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung der Wandelanleihe 2011/2024 bis zum 24. Juni 2024 gewährt – Einberufung der Anleihegläubigerversammlung folgt