Ausdrückliche Angabe, dass sich die Depotbestätigung auf den Depotstand am 29.08.2016, 24.00 Uhr MEZ (Wiener Zeit) bezieht.

Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 18.08.2016 bei der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse HIRSCH Servo AG, Abteilung Investor Relations, A-9555 Glanegg 58 einlangt (§ 109 AktG). Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (per Telefax an +43 1 8900 500 73 oder per Post an HIRSCH Servo AG, Abteilung Investor Relations, A-9555 Glanegg 58 oder per E-Mail an investor@hirsch-gruppe.com) Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 30.08.2016 bei der Gesellschaft einlangt (§ 110 AktG). Bei Wahlen in den Aufsichtsrat tritt an die Stelle der anzuschließenden Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche und persönliche Qualifikation sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.

Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen (§ 119 AktG). Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist (§ 118 AktG).

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Ein Aktionär kann auch seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Eine erteilte Vollmacht kann widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.

Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können der Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis spätestens Mittwoch, den 07.09.2016, 16.00 Uhr MEZ (Wiener Zeit) in Textform übermittelt werden:

Hirsch Servo AG veröffentlichte diesen Inhalt am 11 August 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 11 August 2016 06:09:02 UTC.

Originaldokumenthttp://www.hirsch-gruppe.com/homepage/at/presse/ad_hoc_meldungen/2016_08_11.php?navid=115

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