Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) zeigt auf, wie es im Bauvertragsrecht gelingen kann, günstiger mit einfacheren Standards zu bauen, um so zu mehr bezahlbarem Wohnraum zu gelangen - und wie dies rechtssicher zu vereinbaren ist. "Auch einfachere Standards schützen Verbraucher und sichern gute Wohnqualität", erklärte die BID in einer Mitteilung. Nach geltendem Baurecht müsse beim Wohnungsbau eine Menge an technischen Regelungen und Standards beachtet werden. Das Gutachten von Stefan Leupertz, Richter am Bundesgerichtshof a.D, komme zu dem Ergebnis, dass "die Absenkung technischer Anforderungen ohne nennenswerte Einschränkung der Wohnqualität möglich" sei.

"Zwischen dem einzuhaltenden technischen Mindestniveau und dem, was heute aufgrund technischer Regelwerke von den Bauanbietern zu leisten ist, besteht ein erheblicher Spielraum, der problemlos genutzt werden könnte - mit nennenswerten Effekten für günstigere Preise", sagte Axel Gedaschko, BID-Vorsitzender und Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. "DIN-Normen bestimmen unseren Alltag. Sie sind Garant von Sicherheit und Qualität", sagte er. Allerdings erhielten sie eine faktische Rechtskraft für Bauverträge, die aber nicht immer notwendig und begründet sei. "In der Praxis führen viele Normen derzeit zu hohen Kosten."

Abweichungen von diesem Standard seien kaum rechtssicher zu vereinbaren. Zur Vermeidung erheblicher Gewährleistungsrisiken würden die hohen Anforderungen zumeist hingenommen, mit. Es müsse deshalb darum gehen, im Bauvertragsrecht gesetzliche Änderungen zu schaffen, die es auch in Bauverträgen mit Verbrauchern ermöglichen, einen unter den heute geltenden "allgemein anerkannten Regeln der Technik" liegenden Ausführungsstandard rechtssicher zu vereinbaren.

"Es muss uns gelingen, Wege zu eröffnen für kostengünstigere Neubauten", sagte Dirk Salewski, stellvertretender BID-Vorsitzender und Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW). "Das bedeutet, dass wir ein klares Regelwerk für vertragliche Vereinbarungen von Bauleistungen brauchen. Sonst scheitern wir an der Herkules-Aufgabe, Wohnungsbau in Deutschland wieder bezahlbar zu machen." Das bedeute aber, dass die heute bestehende feste Koppelung werkvertraglicher Leistungsverpflichtungen an die allgemein anerkannten Regeln der Technik zwingend gelöst werden müsse.

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