Global Uin Intelligence Holdings Limited (Gesellschaft) gab bekannt, dass sie gemäß den Regeln 18.48A und 18.49 der GEM Listing Rules verpflichtet ist, die Bekanntmachung in Bezug auf das vorläufige Jahresergebnis (Jahresergebnis 2023) des Konzerns für das am 30. Juni 2023 endende Geschäftsjahr (Geschäftsjahr 2023), das mit dem Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer) des Unternehmens vereinbart wurde, zu veröffentlichen und seinen Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2023 (Jahresbericht 2023") an die Aktionäre des Unternehmens (Aktionäre) zu einem Zeitpunkt zu versenden, der nicht später als drei Monate nach dem Ende des Geschäftsjahrs 2023 liegt, d.h. am oder vor dem 30. September 2023. Zum Zeitpunkt dieser Ankündigung ist die Prüfung des Jahresergebnisses 2023 noch nicht abgeschlossen, da der Abschlussprüfer noch auf bestimmte Bestätigungsschreiben wartet und das Unternehmen noch dabei ist, dem Abschlussprüfer bestimmte damit zusammenhängende Dokumente zur Verfügung zu stellen, damit dieser die erforderlichen Prüfungsverfahren abschließen kann. Aufgrund des Rücktritts von leitenden Mitarbeitern der Buchhaltung der Gruppe wird zusätzliche Zeit benötigt, um die oben genannten Informationen zu sammeln und zu sortieren und damit der Wirtschaftsprüfer seine Prüfungsverfahren in Bezug auf das Jahresergebnis 2023 abschließen kann.

Abschließend ist das Board of Directors (das ``Board'') der Gesellschaft nach sorgfältiger Abwägung der Ansicht, dass es für die Gesellschaft nicht angemessen wäre, ihre ungeprüften Finanzergebnisse für das Geschäftsjahr 2023 auf der Grundlage ihrer Management Accounts zu veröffentlichen, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mit dem Wirtschaftsprüfer abgestimmt sind, da sie möglicherweise nicht die vollständige und genaue finanzielle Leistung und Position der Gesellschaft widerspiegeln. Das Unternehmen wird eng mit dem Wirtschaftsprüfer zusammenarbeiten, um die angeforderten Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen, damit die Prüfungsverfahren so bald wie möglich abgeschlossen werden können.