Am 20. Januar 2023 hat Fujitec Co. Ltd. zum Ausdruck gebracht, dass als Reaktion auf diesen Antrag von Oasis Japan Strategic Fund Ltd. zum Schutz der Interessen der Aktionäre und aller Stakeholder der Widerspruch gegen die verschiedenen Forderungen des Aktionärsvorschlags angekündigt wurde. Unter anderem ist Oasis Investments II Master Fund Ltd., die diese Forderung gemeinsam mit dem vorschlagenden Aktionär eingereicht hatte, nicht mehr Antragsteller für diese Forderung. (i) Zum Antrag Nr.

2 der Abberufung von 6 externen Direktoren: Nobuki Sugita, Shigeru Yamazoe, Kunio Endo, Asami Indo, Kazuhiro Mishina und Kaori Oishi. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft spricht sich aus folgenden Gründen dagegen aus: Herr Sugita nutzt seinen Wissensschatz, den er als Universitätsprofessor und in einer Regierungsbehörde erworben hat, um nützliche Vorschläge und Ratschläge für das Management des Unternehmens zu geben, und unter diesem Gesichtspunkt spielt Herr Sugita eine wichtige Rolle im Unternehmen. Herr Yamazoe war im allgemeinen Management von Handelsunternehmen und im globalen Business Management tätig.

Herr Endo hat nützliche Vorschläge und Ratschläge für das Management des Unternehmens gegeben, indem er sein umfangreiches Wissen, das er als Direktor und Wirtschaftsprüfer eines globalen Unternehmens erworben hat, genutzt hat. Herr Indo hat wichtige Positionen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung bekleidet, z.B. als Finanzanalyst und Berater. Herr Mishina ist seit vielen Jahren in der Forschung auf dem Gebiet der Unternehmensökonomie tätig, z.B. in den Bereichen Managementstrategie und Managementtheorie.

Herr Oishi ist seit vielen Jahren als Anwalt mit Rechtsangelegenheiten von Unternehmen befasst und ist hauptsächlich für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Transaktionen zwischen Unternehmen und Streitigkeiten im Bau- und Immobilienbereich zuständig. Wie bereits erwähnt, haben alle derzeitigen externen Direktoren ihr umfangreiches Wissen genutzt und der Unternehmensleitung nützliche Vorschläge und Ratschläge gegeben. Zu Vorschlag 3 bezüglich der Ernennung der folgenden 6 externen Direktoren: Akihiko Asami, Shiori Fukada (zurückgetreten aufgrund von Rücktritt), Torsten Gessner, Clark Graninger, Hiroko Kaneko (zurückgetreten aufgrund von Rücktritt), Kaoru Unno, Ryan Wilson und Ako Shimada.

Erstens sind die Punkte, auf die der vorschlagende Aktionär hinweist, nach Ansicht des Verwaltungsrats sachlich falsch verstanden und willkürlich irreführend: Mangelnde Erfahrung in den Bereichen Unternehmensführung / Management-Strategie / Governance-Entwicklung / Betrieb bei einem unabhängigen börsennotierten Unternehmen, Einige der Kandidaten sind Juristen, z.B. sind 2 von 6 Juristen (3 von 7 vor dem Rücktritt von Frau Yuko Kaneko), und ihre Fähigkeiten überschneiden sich, und die Qualifikationsmatrix der Kandidaten des vorschlagenden Aktionärs ist unausgewogen und liegt deutlich unter der Qualifikationsmatrix der externen Direktoren des Unternehmens. (iii) Und zu den Vorschlägen Nr. 4 bis Nr.

7 lehnt der Verwaltungsrat der Gesellschaft aus den folgenden Gründen ab: Vorschlag Nr. 4 "Festlegung der Grundvergütung für einzelne externe Verwaltungsratsmitglieder", Vorschlag Nr. 5 "Gewährung einer nachträglichen Aktienvergütung an externe Verwaltungsratsmitglieder" und Vorschlag Nr.

6 "Aktienkursbedingte Ex-post-Vergütung für außenstehende Verwaltungsratsmitglieder" sind allesamt Vorschläge zugunsten der vorschlagenden Aktionärskandidaten, und der Verwaltungsrat der Gesellschaft ist der Ansicht, dass sie nicht angemessen sind. Mit anderen Worten: Da die Vergütung im Rahmen dieser Vorschläge an die Ernennung von mindestens einem Kandidaten des vorschlagenden Aktionärs für ein externes Verwaltungsratsmitglied geknüpft ist, wird sie zugunsten der Kandidaten des vorschlagenden Aktionärs für ein externes Verwaltungsratsmitglied vorgeschlagen. Zu Vorschlag Nr.

7 "Gewährung einer an den Aktienkurs gebundenen Nachvergütung für Direktoren (mit Ausnahme von externen Direktoren)" hat der Verwaltungsrat erklärt, dass die derzeitige Vergütung für geschäftsführende Direktoren auch unter Berücksichtigung des allgemeinen Vergütungsniveaus für geschäftsführende Direktoren von Unternehmen, die an der Tokioter Börse notiert sind, ein angemessener Standard ist, und dass er keine Notwendigkeit sieht, eine zusätzliche Aktienvergütung zu gewähren.