05.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: freenet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung    
freenet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2018  
in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG           
                                                                               
09.04.2018 / 15:05                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.                 
                                                                               
                                                                               
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freenet AG Büdelsdorf ISIN: DE000A0Z2ZZ5                                       
WKN: A0Z2ZZ Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2018                   
                                                                               
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, den 17.
Mai 2018, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr), in der Messe Hamburg, Messehalle 
A4, Raum Chicago, Messeplatz 1, 20357 Hamburg, stattfindenden ordentlichen     
Hauptversammlung eingeladen.                                                   
Tagesordnung                                                                   
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten               
Konzernabschlusses sowie der Lageberichte (einschließlich der                  
nichtfinanziellen Erklärungen) für die freenet AG und den Konzern, des         
Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu      
den Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a des Handelsgesetzbuchesfür das       
Geschäftsjahr 2017                                                             
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und        
Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine   
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.                    
                                                                               
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns                      
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten                  
Jahresabschluss der freenet AG zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen             
Bilanzgewinn in Höhe von Euro 254.839.367,92 wie folgt zu verwenden:           
                                                                               
Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,65 je dividendenberechtigter           
Stückaktie, d.h. Euro 211.218.176,40 als Gesamtbetrag der Dividende, und       
Vortrag des Restbetrags in Höhe von Euro 43.621.191,52 auf neue Rechnung.      
Die Dividende ist am 23. Mai 2018 zahlbar.                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Gesamtbetrag der Dividende Euro 211.218.176,40                                 
                                                                               
Vortrag auf neue Rechnung Euro 43.621.191,52                                   
                                                                               
Bilanzgewinn Euro 254.839.367,92                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft mittelbar 50.000 eigene    
Stückaktien, die nicht dividendenberechtigt sind.                              
Bis zur Hauptversammlung kann sich durch den Erwerb, die Einziehung oder die   
Veräußerung bzw. die Übertragung eigener Aktien                                
oder durch die Ausgabe neuer Aktien die Zahl der dividendenberechtigten        
Aktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter                        
Ausschüttung von Euro 1,65 je dividendenberechtigter Stückaktie der            
Hauptversammlung ein angepasster Beschlussvorschlag über                       
die Gewinnverwendung unterbreitet werden, der eine entsprechende Anpassung     
des insgesamt an die Aktionäre auszuschüttenden                                
Betrags der Dividende und eine entsprechende Anpassung des auf neue Rechnung   
vorzutragenden Betrags vorsehen wird.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der       
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017                                        
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017              
amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft für diesen Zeitraum     
Entlastung zu erteilen.                                                        
                                                                               
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der   
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017                                        
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017              
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen          
Zeitraum Entlastung zu erteilen.                                               
                                                                               
5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und               
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für       
eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und           
sonstiger unterjähriger Zwischenfinanzberichte des Geschäftsjahres 2018        
sowie des Geschäftsjahres 2019 vor der ordentlichen Hauptversammlung 2019      
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des                     
Prüfungsausschusses - vor zu beschließen:                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,            
Frankfurt                                                                      
am Main, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das           
Geschäftsjahr 2018 bestellt.                                                   
                                                                               
b) Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,            
Frankfurt                                                                      
am Main, wird zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von           
Zwischenfinanzberichten (Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte) für das       
Geschäftsjahr 2018 und das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2019 bestellt,     
wenn und soweit solche Zwischenfinanzberichte vor der ordentlichen             
Hauptversammlung 2019 aufgestellt werden und einer prüferischen Durchsicht     
unterzogen werden sollen.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
6. Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2013 gemäß § 4 
Abs. 6 der Satzung sowie Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen       
Genehmigten Kapitals 2018 mit der Ermächtigung zum Ausschluss des              
Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung                          
                                                                               
Die ordentliche Hauptversammlung vom 23. Mai 2013 hat ein auf fünf Jahre       
bemessenes genehmigtes Kapital in Höhe von Euro 12.800.000,00 zur einmaligen   
oder mehrmaligen Ausgabe von bis zu 12.800.000 neuer Aktien gegen Bar-         
und/oder Sacheinlagen beschlossen (Genehmigtes Kapital 2013; § 4 Abs. 6 der    
Satzung). Vom Genehmigten Kapital 2013 ist bislang kein Gebrauch gemacht       
worden, der Ermächtigungszeitraum für das Genehmigte Kapital 2013 läuft am     
5. Juni 2018 ab.                                                               
                                                                               
Um der Gesellschaft auch zukünftig zu ermöglichen, bei Bedarf ihre             
Eigenmittel zu verstärken und dafür Planungssicherheit zu haben, soll das im   
Juni 2018 auslaufende Genehmigte Kapital 2013 aufgehoben werden, soweit        
davon bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Aufhebung noch kein Gebrauch    
gemacht wurde, und es soll ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von knapp     
10% des Grundkapitals beschlossen und die Satzung entsprechend angepasst       
werden. Das Genehmigte Kapital 2016 mit einem Volumen von bis zu 12.800.000    
Aktien, der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts unter bestimmten      
Voraussetzungen und einem Ermächtigungszeitraum bis Juni 2021 (§ 4 Abs. 8      
der Satzung) bleibt unberührt.                                                 
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) Das von der Hauptversammlung vom 23. Mai 2013 unter Tagesordnungspunkt 6    
beschlossene Genehmigte Kapital 2013 gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung wird,        
soweit es zu diesem Zeitpunkt noch besteht und soweit von ihm bis zu diesem    
Zeitpunkt kein Gebrauch gemacht worden ist, mit Wirkung zum Zeitpunkt des      
Wirksamwerdens des neuen Genehmigten Kapitals 2018 durch Eintragung im         
Handelsregister aufgehoben.                                                    
                                                                               
b) Es wird ein neues genehmigtes Kapital 2018 in Höhe von Euro 12.800.000      
geschaffen.                                                                    
                                                                               
Hierzu wird § 4 Abs. 6 der Satzung wie folgt neu gefasst:                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
'(6) Der Vorstand ist für die Dauer von fünf Jahren von der Eintragung         
dieser                                                                         
Ermächtigung in das Handelsregister an ermächtigt, mit Zustimmung des          
Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar-           
und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens      
Euro 12.800.000 (in Worten: Euro zwölf Millionen achthunderttausend) zu        
erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Den Aktionären kann das gesetzliche        
Bezugsrecht auch dergestalt eingeräumt werden, dass die neuen Aktien einem     
oder mehreren Kreditinstituten und/oder gemäß § 186 Abs. 5 AktG                
gleichgestellten Unternehmen oder einer Gruppe oder einem Konsortium von       
Kreditinstituten und/oder solchen gleichgestellten Unternehmen zur             
Übernahme angeboten werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum       
Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt,       
mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Ausgabe     
der Aktien gegen Sacheinlage auszuschließen. Der Vorstand ist auch             
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom                
Bezugsrecht auszuschließen sowie das Bezugsrecht für die Ausgabe von           
Aktien an Personen, die in einem Anstellungs- oder Arbeitsverhältnis mit       
der Gesellschaft (außer an Organmitglieder der Gesellschaft) oder mit          
verbundenen Unternehmen stehen oder standen (Belegschaftsaktien),              
auszuschließen. Ferner kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats      
das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, wenn die neuen Aktien gegen        
Bareinlage zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis       
der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der          
endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur           
Platzierung der Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet. Von     
der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gemäß dem vorhergehenden      
Satz kann jedoch nur soweit Gebrauch gemacht werden, wie der anteilige         
Betrag der neuen Aktien am Grundkapital 10 % des Grundkapitals zum             
Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister oder -     
falls geringer - zum jeweiligen Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung        
nicht übersteigt. Von der 10 %-Grenze ist der anteilige Betrag des             
Grundkapitals in Abzug zu bringen, der auf Aktien entfällt, die ggf. seit      
Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung aufgrund         
einer Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien unter Bezugsrechtsausschluss       
nach §§ 202 Abs. 2, 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden       
oder die ggf. seit Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese            
Ermächtigung aufgrund einer Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter       
Bezugsrechtsausschluss nach §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG         
veräußert wurden. Ebenso abzuziehen ist der anteilige Betrag des               
Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die ausgegeben werden können           
aufgrund von Schuldverschreibungen mit einem Options- bzw. Wandlungsrecht      
oder einer Options- bzw. Wandlungspflicht oder einem Aktienlieferungsrecht     
der Gesellschaft, soweit diese Schuldverschreibungen gemäß §§ 221 Abs. 4       
S. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG seit Beschlussfassung der Hauptversammlung        
über diese Ermächtigung begeben worden sind. Der Vorstand wird ermächtigt,     
die weiteren Einzelheiten der jeweiligen Kapitalerhöhung und ihrer             
Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.'                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
7. Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der           
Vorstandsmitglieder                                                            
                                                                               
Gemäß § 120 Absatz 4 AktG kann die Hauptversammlung über die Billigung des     
Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. Zuletzt hat die     
Hauptversammlung der freenet AG am 30. Juni 2011 das System zur Vergütung      
der Vorstandsmitglieder gemäß § 120 Absatz 4 AktG gebilligt. Im Anschluss an   
die Hauptversammlung 2017 hat der Aufsichtsrat an einer Überarbeitung des      
Vergütungssystems gearbeitet und entsprechende Strukturänderungen im System    
der Vorstandsvergütung beschlossen.                                            
                                                                               
Dies gibt Anlass, das Vergütungssystem der Hauptversammlung erneut zur         
Billigung vorzulegen. Im Vergütungsbericht, der im Geschäftsbericht 2017 als   
Bestandteil des Corporate Governance Berichts im Internet veröffentlicht       
ist, den Aktionären auf Anfrage zugesandt wird und während der                 
Hauptversammlung ausliegen wird, werden die Grundlagen für die Festsetzung     
der Vergütung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2017               
beschrieben. Das neue Vergütungssystem, das für Vertragsabschlüsse             
(einschließlich Vertragsanpassungen oder -verlängerungen) seit dem 20. März    
2018 zur Anwendung kommt, ist in einem separaten Bericht ('Vergütungsbericht   
2018') dargestellt und erläutert, der ebenfalls im Internet veröffentlicht     
ist, den Aktionären auf Anfrage zugesandt wird und während der                 
Hauptversammlung ausliegen wird.                                               
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das System zur Vergütung der           
Vorstandsmitglieder, das für Vertragsabschlüsse (einschließlich                
Vertragsanpassungen oder -verlängerungen) seit dem 20. März 2018 zur           
Anwendung kommt, zu billigen.                                                  
                                                                               
8. Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertragzwischen der       
freenet AG und der mobilcom-debitel Logistik GmbH                              
                                                                               
Die freenet AG und die mobilcom-debitel Logistik GmbH, eine direkte 100%ige    
Tochtergesellschaft der Gesellschaft, beabsichtigen, nach Zustimmung der       
Hauptversammlung der Gesellschaft einen Beherrschungs- und                     
Gewinnabführungsvertrag abzuschließen. Der Beherrschungs- und                  
Gewinnabführungsvertrag (nachfolgend 'der Vertrag') wird insbesondere zu dem   
Zweck geschlossen, eine ertrag- und umsatzsteuerliche Organschaft zu           
begründen.                                                                     
                                                                               
Der Vertrag hat den folgenden wesentlichen Inhalt:                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Die mobilcom-debitel Logistik GmbH unterstellt die Leitung ihrer             
Gesellschaft der freenet AG. Die freenet AG ist demgemäß berechtigt, der       
Geschäftsführung                                                               
der mobilcom-debitel Logistik GmbH hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft   
                                                                               
Weisungen zu erteilen. Soweit keine Weisungen erteilt werden, behält die       
Geschäftsführung der mobilcom-debitel Logistik GmbH die volle                  
Entscheidungsbefugnis.                                                         
                                                                               
* Die mobilcom-debitel Logistik GmbH verpflichtet sich, während der            
Vertragsdauer ihren ganzen Gewinn entsprechend den Vorschriften des § 301      
AktG in seiner jeweils gültigen Fassung an die freenet AG abzuführen.          
                                                                               
* Die mobilcom-debitel Logistik GmbH kann mit Zustimmung der freenet AG        
Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen nur insoweit        
einstellen,                                                                    
als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer         
Beurteilung wirtschaftlich begründet ist.                                      
                                                                               
* Während der Dauer des Vertrags gebildete andere Gewinnrücklagen sind auf     
Verlangen der freenet AG, soweit dies rechtlich zulässig ist, aufzulösen und   
                                                                               
zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags zu verwenden oder als Gewinn             
abzuführen. Die Verwendung zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags oder          
Abführung von Beträgen aus der Auflösung von anderen Gewinnrücklagen, die      
vor Beginn des Vertrags gebildet wurden, ist ausgeschlossen.                   
                                                                               
* Die freenet AG ist gegenüber der mobilcom-debitel Logistik GmbH              
entsprechend                                                                   
den Vorschriften des § 302 AktG in ihrer jeweils gültigen Fassung zur          
Verlustübernahme verpflichtet.                                                 
                                                                               
* Der Vertrag wird mit der Eintragung in das Handelsregister der               
mobilcom-debitel Logistik GmbH wirksam und gilt - mit Ausnahme des zuvor       
bezeichneten Weisungsrechts der freenet AG, das in jedem Falle erst ab der     
Eintragung des Vertrages in das Handelsregister des Sitzes der                 
mobilcom-debitel Logistik GmbH gilt - rückwirkend ab Beginn des                
Geschäftsjahres der mobilcom-debitel Logistik GmbH, in dem die Eintragung      
erfolgt.                                                                       
                                                                               
* Der Vertrag wird fest abgeschlossen für die Zeit bis zum Ablauf von fünf     
Zeitjahren (60 Monaten) ab Beginn des Geschäftsjahres der mobilcom-debitel     
Logistik GmbH, für das nach den Regeln des Vertrages die Verpflichtung zur     
Gewinnabführung erstmals gilt und kann erstmals zum Ablauf seiner              
Festlaufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten           
gekündigt werden, sofern an diesem Tag das Geschäftsjahr der                   
mobilcom-debitel Logistik GmbH endet; andernfalls ist eine Kündigung           
erstmals zum Ende des an                                                       
diesem Tag laufenden Geschäftsjahres zulässig. Wird der Vertrag nicht          
gekündigt, verlängert er sich bei gleicher Kündigungsfrist jeweils bis zum     
Ende des nächstfolgenden Geschäftsjahrs der mobilcom-debitel Logistik GmbH.    
                                                                               
* Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die freenet    
AG                                                                             
ist insbesondere zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn ihr        
nicht mehr die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der                
mobilcom-debitel                                                               
Logistik GmbH zusteht oder eine Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation       
einer der beiden vertragsschließenden Gesellschaften durchgeführt wird.        
                                                                               
* Die freenet AG ist und wird zum Zeitpunkt der Hauptversammlung alleinige     
Gesellschafterin der mobilcom-debitel Logistik GmbH sein. Aus diesem Grund     
sind von der freenet AG weder Ausgleichszahlungen noch Abfindungen für         
außenstehende Gesellschafter zu gewähren.                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vertrag ist in einem gemeinsamen Bericht des Vorstands der freenet AG      
und der Geschäftsführung der mobilcom-debitel Logistik                         
GmbH gemäß § 293a Abs. 1 AktG näher erläutert und begründet.                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der   
freenet AG und der mobilcom-debitel Logistik                                   
GmbH gemäß dem der Hauptversammlung vorgelegten Entwurf wird zugestimmt.       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
BERICHT AN DIE HAUPTVERSAMMLUNG ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 6                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen unter Tagesordnungspunkt 6 vor, ein neues   
genehmigtes Kapital in Höhe von insgesamt Euro                                 
12.800.000 für die Dauer von 5 Jahren im Wege der Satzungsänderung zu schaffen.
Zu diesem Zweck soll das bestehende Genehmigte                                 
Kapital 2013 (§ 4 Abs. 6 der Satzung), von dem bislang kein Gebrauch gemacht   
wurde, aufgehoben werden. An seine Stelle soll                                 
ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von knapp 10% des Grundkapitals          
beschlossen und die bestehende Satzungsregelung in §                           
4 Abs. 6 der Satzung soll entsprechend dem Wortlaut des Beschlussvorschlags zu 
Tagesordnungspunkt 6 neu gefasst werden.                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach näherer Maßgabe des Genehmigten Kapitals 2018 soll der Vorstand mit       
Zustimmung des Aufsichtsrats auch ermächtigt werden,                           
unter bestimmten Voraussetzungen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand erstattet dazu gemäß §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen  
schriftlichen Bericht, der nachstehend vollständig                             
bekannt gemacht wird:                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bericht zu Tagesordnungspunkt 6                                                
                                                                               
Von der unter Tagesordnungspunkt 6 der ordentlichen Hauptversammlung 2018      
vorgeschlagenen Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien                          
gemäß § 4 Abs. 6 (Genehmigtes Kapital 2018) der Satzung kann unter Wahrung des 
gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre, auch                                  
in der Form des mittelbaren Bezugsrechts, Gebrauch gemacht werden.             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts                                   
                                                                               
Die Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien schließt jedoch auch die Ermächtigung
des Vorstands ein, mit Zustimmung des Aufsichtsrats                            
das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Dies gilt auch für   
den Fall, dass als Gegenleistung für Sacheinlagen                              
teils Aktien ausgegeben werden und teils eine Barzahlung oder eine andere      
Gegenleistung (ggf. auch eigene Aktien) erbracht                               
werden. Die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss dient den folgenden        
Zwecken:                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1) Vorstand und Aufsichtsrat sollen die Möglichkeit haben, auf genehmigte      
Kapitalia in ausreichendem Maße zum Zweck des Unternehmenszusammenschlusses    
oder zum Erwerb von Beteiligungen, Unternehmen oder Unternehmensteilen als     
Sacheinlage gegen Ausgabe von Aktien der Gesellschaft zurückgreifen zu         
können. Ggf. kommt auch eine Einbringung von Beteiligungen, Unternehmen und    
Unternehmensteilen in eine Tochtergesellschaft der Gesellschaft oder ein       
Unternehmenszusammenschluss mit einer Tochtergesellschaft in Betracht.         
                                                                               
Wie bereits in der Vergangenheit prüft der Vorstand fortlaufend                
Gelegenheiten für die Gesellschaft zum Erwerb von Unternehmen,                 
Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, die im                   
Unternehmensbereich der Gesellschaft tätig sind. Der Erwerb derartiger         
Beteiligungen, Unternehmen oder Unternehmensteile gegen Gewährung von Aktien   
liegt im Interesse der Gesellschaft, wenn der Erwerb zu einer Festigung oder   
Verstärkung der jeweiligen Marktposition des freenet Konzerns führen kann      
oder den Markteintritt in neue Geschäftsfelder ermöglicht oder erleichtert.    
Um dem Interesse der Veräußerer oder der Gesellschaft an einer Bezahlung in    
Form von Aktien der Gesellschaft für solche Erwerbsfälle zeitnah und           
flexibel Rechnung tragen zu können, ist es erforderlich, sofern nicht auf      
eigene Aktien zurückgegriffen werden kann und soll, dass der Vorstand zur      
Ausgabe neuer Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre mit       
Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt wird.                                  
                                                                               
Der Wert, zu dem die neuen Aktien in diesem Fall ausgegeben werden, hängt      
von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls einschließlich des Zeitpunkts     
ab. Vorstand und Aufsichtsrat werden sich bei der Festsetzung an den           
Interessen der Gesellschaft sowie, soweit möglich, am Börsenkurs               
orientieren. Da die Aktien mithin zu einem Wert ausgegeben werden sollen,      
der sich, soweit möglich, am Börsenkurs orientiert, haben interessierte        
Aktionäre die Möglichkeit, im zeitlichen Zusammenhang mit einer zu den         
vorgenannten Zwecken erfolgenden Ausgabe von neuen Aktien, bei der das         
Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen wird, Aktien zum Börsenkurs und       
damit zu im Wesentlichen vergleichbaren Konditionen über die Börse hinzu zu    
erwerben.                                                                      
                                                                               
Aufgrund der vorstehenden Erwägungen liegt aus Sicht des Vorstands die         
vorgeschlagene Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien im Interesse der          
Gesellschaft und kann es im Einzelfall rechtfertigen, das Bezugsrecht der      
Aktionäre auszuschließen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden daher in    
jedem einzelnen Erwerbsfall prüfen und abwägen, ob der Erwerb gegen Ausgabe    
von Aktien im Interesse der Gesellschaft liegt und der Ausschluss des          
Bezugsrechts daher erforderlich und verhältnismäßig ist.                       
                                                                               
2) Die vorgeschlagene Ermächtigung in § 4 Abs. 6 der Satzung soll es Vorstand  
und Aufsichtsrat des Weiteren ermöglichen, das Genehmigte Kapital 2018 auch    
zur Ausgabe von Aktien als Gegenleistung gegen Einbringung sonstiger           
sacheinlagefähiger Wirtschaftsgüter, insbesondere von Lizenzen, gewerblichen   
Schutzrechten, Forderungen (auch gegen die Gesellschaft), Grundbesitz und      
Rechten an Grundbesitz zu nutzen. Die Gewährung von Aktien liegt in den        
vorgenannten Fällen dann im Interesse der Gesellschaft, wenn die als           
Sacheinlage eingebrachten Wirtschaftsgüter für die Tätigkeit der               
Gesellschaft von Nutzen sind oder der Erwerb für die Finanz-, Vermögens-       
oder Ertragslage der Gesellschaft, auch in Form einer Reduzierung von          
Schulden, von Vorteil ist und ein Erwerb gegen Barzahlung nicht oder nicht     
zu angemessenen Konditionen möglich ist.                                       
                                                                               
Die Entscheidung, ob neue Aktien der Gesellschaft als Gegenleistung gewährt    
werden, ist in jedem Einzelfall vom Vorstand mit Zustimmung des                
Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft an der    
konkreten Maßnahme, der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit der       
Gewährung von Aktien und der Bewertung zu entscheiden. Die unter Ziff. 1       
genannten Erwägungen zum Ausgabebetrag gelten entsprechend.                    
                                                                               
3) Anstelle der in den vorstehenden Ziffern 1) und 2) genannten Sacheinlagen   
kann jeweils auch die Verpflichtung zur Übertragung des                        
Vermögensgegenstandes auf die Gesellschaft als Sacheinlage eingebracht         
werden, sofern die Leistung innerhalb von fünf Jahren nach der Eintragung      
der Durchführung der betreffenden Kapitalerhöhung zu bewirken ist.             
                                                                               
4) Ferner soll der Vorstand aufgrund des genehmigten Kapitals in § 4 Abs. 6 der
Satzung auch künftig die Möglichkeit erhalten, Aktien an in einem              
Anstellungs- oder Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft oder mit              
verbundenen Unternehmen stehende Personen (mit Ausnahme von Organmitgliedern   
der Gesellschaft) (Belegschaftsaktien) gegen Bareinlagen, Verrechnung von      
Gehaltsansprüchen, die Einbringung von Zahlungsansprüchen und/oder sonstigen   
Vermögensgegenständen auszugeben. Zu den etwaigen Ausgabebeträgen sind zum     
gegenwärtigen Zeitpunkt naturgemäß noch keine Angaben möglich. Der Vorstand    
wird den Ausgabebetrag unter Berücksichtigung der Interessen der               
Gesellschaft und ihrer Aktionäre sowie des jeweiligen Zwecks in Orientierung   
am Börsenkurs angemessen festsetzen. Dabei soll der Ausgabebetrag der neuen    
Aktien den aktuellen Börsenkurs der bereits börsengehandelten Aktien           
allenfalls insoweit unterschreiten wie dies für Belegschaftsaktien nicht       
unüblich ist.                                                                  
                                                                               
5) Wenn die Verwaltung von der Ermächtigung Gebrauch macht, das Kapital unter  
Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen, kann es        
erforderlich werden, das Bezugsrecht für Spitzenbeträge auszuschließen, um     
praktikable Bezugsverhältnisse zu erreichen. Auch dazu wird der Vorstand mit   
Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt. Ohne den Ausschluss des               
Bezugsrechts hinsichtlich etwaiger Spitzenbeträge wäre eine Kapitalerhöhung    
insbesondere um einen runden Betrag oder auf einen runden Betrag mit einem     
praktikablen Bezugsverhältnis unter Umständen nicht möglich. Die als freie     
Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen neuen Aktien werden     
entweder durch Verkauf über die Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich      
für die Gesellschaft verwertet.                                                
                                                                               
6) Vorstand und Aufsichtsrat sollen auch die Möglichkeit haben, im Einklang mit
der gesetzlichen Regelung in den §§ 203 Abs. 1 Satz 1, 186 Abs. 3 Satz 4       
AktG neue Aktien in anderer Weise als unter Wahrung des gesetzlichen           
Bezugsrechts der Aktionäre auszugeben, wenn die Ausgabe gegen Barzahlung zu    
einem Ausgabebetrag erfolgt, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft   
nicht wesentlich unterschreitet.                                               
                                                                               
Die Möglichkeit zur Ausgabe neuer Aktien wie vorstehend beschrieben liegt im   
Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre, da durch die Ausgabe von         
Aktien beispielsweise an institutionelle Anleger zusätzliche in- und           
ausländische Aktionäre gewonnen werden können. Die Gesellschaft wird darüber   
hinaus in die Lage versetzt, ihr Eigenkapital den jeweiligen geschäftlichen    
Erfordernissen anzupassen und schnell und flexibel auf günstige                
Börsensituationen zu reagieren. Die Vermögens- wie auch die                    
Stimmrechtsinteressen der Aktionäre werden gewahrt. Den Aktionären entsteht    
angesichts des geringen Volumens des Genehmigten Kapitals 2018 von knapp 10    
% und der Begrenzung der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss auf           
höchstens 10% des Grundkapitals (unter Anrechnung vergleichbarer Maßnahmen     
bei Ausgabe der Aktien gegen Barzahlung nicht wesentlich unter dem             
Börsenkurs) kein Nachteil, da die Aktien nur zu einem Preis ausgegeben         
werden dürfen, der den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt    
der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Interessierte Aktionäre       
können daher eine zum Erhalt ihrer Beteiligungsquote erforderliche Anzahl      
von Aktien zu im Wesentlichen vergleichbaren Konditionen über die Börse        
erwerben.                                                                      
                                                                               
Konkrete Planungen für die Verwendung des Genehmigten Kapitals 2018 bestehen   
derzeit nicht.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
Berichterstattung                                                              
                                                                               
Der Vorstand wird in jedem Fall sorgfältig prüfen, ob die Ausnutzung des       
Genehmigten Kapitals 2018 und des Bezugsrechtsausschlusses                     
der Aktionäre sowie der bestimmte Zeitpunkt der Gewinnberechtigung neuer Aktien
im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre                              
liegt. Der Vorstand wird der Hauptversammlung über die etwaige Ausnutzung des  
Genehmigten Kapitals 2018 berichten.                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
INFORMATIONEN ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 8                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Von der Einberufung der Hauptversammlung an bis zum Abschluss der              
Hauptversammlung werden im Hinblick auf den Entwurf des                        
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags in den Geschäftsräumen der freenet 
AG (Hollerstraße 126, 24782 Büdelsdorf; Deelbögenkamp                          
4c, 22297 Hamburg) sowie den Geschäftsräumen der mobilcom-debitel Logistik GmbH
(Hollerstraße 126, 24782 Büdelsdorf)) folgende                                 
Unterlagen ausgelegt und zusätzlich über die Internetseite der Gesellschaft    
zugänglich gemacht:                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* der Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der     
freenet AG und der mobilcom-debitel Logistik GmbH;                             
                                                                               
* die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der freenet AG für die             
Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017;                                            
                                                                               
* die Jahresabschlüsse der mobilcom-debitel Logistik GmbH für die              
Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017;                                            
                                                                               
* der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstands der freenet 
AG und der Geschäftsführung der mobilcom-debitel Logistik GmbH über den        
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Auf Verlangen wird jedem Aktionär ferner unverzüglich und kostenlos eine       
Abschrift dieser Unterlagen übersandt. Da sich alle                            
Gesellschaftsanteile der mobilcom-debitel Logistik GmbH in der Hand der freenet
AG befinden, bedarf es weder der Prüfung des                                   
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags noch der Erstattung eines          
Prüfungsberichtes.                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; VERÖFFENTLICHUNGEN AUF DER INTERNETSEITE DER  
GESELLSCHAFT                                                                   
                                                                               
                                                                               
Der gebilligte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht, der festgestellte  
Jahresabschluss und der Lagebericht der freenet                                
AG für das Geschäftsjahr 2017, der erläuternde Bericht des Vorstands zu den    
Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a HGB, der Bericht                            
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017, der Vorschlag des Vorstands für  
die Verwendung des Bilanzgewinns, der Vergütungsbericht                        
2018, der Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 und die in vorstehend  
im Abschnitt 'INFORMATIONEN ZU TAGESORDNUNGSPUNKT                              
8' genannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an bis   
zum Abschluss der Hauptversammlung über die Internetseite                      
unserer Gesellschaft unter                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung/               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der freenet AG  
zugänglich gemacht.                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sämtliche vorgenannten Unterlagen liegen ferner vom Zeitpunkt der Einberufung  
der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen                                 
der Gesellschaft (Hollerstraße 126, 24782 Büdelsdorf; Deelbögenkamp 4c, 22297  
Hamburg) zur Einsicht aus. Auf Verlangen wird                                  
jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen     
übersandt.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auch die weiteren in § 124a AktG genannten Informationen und Unterlagen sind   
auf der Internetseite der Gesellschaft unter                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung/               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an zugänglich.                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der 
Gesellschaft Euro 128.061.016, eingeteilt in                                   
128.061.016 auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien), die jeweils eine      
Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte                     
der freenet AG im Sinne von § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zum Zeitpunkt der           
Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich auf 128.061.016.                 
In dieser Gesamtzahl enthalten sind auch 50.000 zu diesem Zeitpunkt gehaltene  
eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine                                
Rechte zustehen.                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES 
STIMMRECHTS                                                                    
                                                                               
                                                                               
Eintragung im Aktienregister und Anmeldung                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im       
Aktienregister eingetragen ist. Zur Teilnahme an                               
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind daher nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung                          
im Aktienregister eingetragen sind und die sich ferner rechtzeitig angemeldet  
haben. Für die Umschreibung der Aktien im Aktienregister                       
siehe unten den Abschnitt 'Freie Verfügbarkeit und technisch maßgeblicher      
Bestandsstichtag'. Aktionäre können sich spätestens                            
bis zum Ablauf des 10. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft unter   
der folgenden Adresse anmelden:                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hauptversammlung freenet AG                                                    
                                                                               
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH                                          
                                                                               
Postfach 57 03 64                                                              
                                                                               
22772 Hamburg                                                                  
                                                                               
E-Mail: hv@freenet.ag                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach rechtzeitigem Zugang der Anmeldung werden den Aktionären Eintrittskarten  
für die Hauptversammlung übersandt. Anders als                                 
die Anmeldung ist die Eintrittskarte keine Teilnahmevoraussetzung, sondern     
dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an                               
den Einlasskontrollen zur Hauptversammlung.                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Freie Verfügbarkeit und technisch maßgeblicher Bestandsstichtag                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Die
Aktionäre können über ihre Aktien daher auch                                   
nach erfolgter Anmeldung frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist  
allein der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister                       
eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand entsprechen, der 
sich auf der Grundlage der Umschreibungsanträge                                
ergibt, die der Gesellschaft bis zum letzten Tag der Anmeldung zugegangen sind.
Anträge zur Umschreibung des Aktienregisters,                                  
die in der Zeit vom 11. Mai 2018 bis 17. Mai 2018 (jeweils einschließlich)     
eingehen, werden erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung                    
ab dem 18. Mai 2018 verarbeitet und berücksichtigt. Technisch maßgeblicher     
Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record                                 
Date) ist daher der 10. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ).                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
Person ihrer Wahl zur Ausübung von Stimmrechten                                
bevollmächtigen. Für die Erteilung der Vollmacht sowie für deren etwaigen      
Widerruf und Nachweis genügt die Textform, soweit                              
das Gesetz nicht zwingend eine strengere Form verlangt; § 135 AktG bleibt      
unberührt. Erfolgt die Vollmachtserteilung an ein                              
Kreditinstitut, an eine Aktionärsvereinigung oder an durch § 135 Abs. 8 AktG   
oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG im Hinblick                               
auf die Stimmrechtsausübung gleichgestellte Personen, Institute oder           
Unternehmen, richten sich die Anforderungen an die Vollmacht                   
in Ermangelung besonderer Satzungsregelungen nach den gesetzlichen Regelungen  
in § 135 AktG, d. h. insbesondere, dass die                                    
Vollmacht nachprüfbar festgehalten werden muss, sowie nach den Besonderheiten  
der jeweiligen Bevollmächtigten, die bei dem                                   
jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und ihnen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder 
§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte                                
Personen, Institute oder Unternehmen dürfen Stimmrechte für Aktien, die ihnen  
nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im                                   
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, nur auf Grund einer          
Ermächtigung des Aktionärs ausüben, für die die Regelungen                     
über die Vollmachten entsprechend gelten.                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Als Service für unsere teilnahmeberechtigten Aktionäre bieten wir wie bisher   
an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten                            
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Diesem       
Stimmrechtsvertreter müssen dazu eine Vollmacht und                            
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden; andere              
Aktionärsrechte können vom Stimmrechtsvertreter jedoch nicht                   
ausgeübt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß      
abzustimmen. Es ist jedoch zu beachten, dass der                               
Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung        
Weisungen zu Verfahrensanträgen oder zu erstmals in                            
der Hauptversammlung gestellten Anträgen oder Wahlvorschlägen entgegennehmen   
kann. Er kann das Stimmrecht nur zu denjenigen                                 
Tagesordnungspunkten ausüben, zu denen er von den Aktionären Weisungen erhalten
hat. Wird über Tagesordnungspunkte, Anträge                                    
oder Wahlvorschläge abgestimmt, zu denen dem Stimmrechtsvertreter keine        
Weisungen vorliegen, so wird er sich dazu jeweils                              
der Stimme enthalten.                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten                  
Stimmrechtsvertreter müssen bis zum 16. Mai 2018, 24:00 Uhr                    
(MESZ) - unter Nennung der Person des Erklärenden - schriftlich, per E-Mail    
oder anderweitig in Textform unter folgender Adresse                           
zugegangen sein:                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hauptversammlung freenet AG                                                    
                                                                               
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH                                          
                                                                               
Postfach 57 03 64                                                              
                                                                               
22772 Hamburg                                                                  
                                                                               
E-Mail: hv@freenet.ag                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vollmacht und Weisungen können in der vorstehend angegebenen Form eingehend bis
16. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ) auch widerrufen                                 
oder geändert werden.                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der               
Bevollmächtigung können in einer der vorstehend angegebenen                    
Formen übermittelt werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch durch   
Vorlage der Vollmacht, die auch die Person des                                 
Erklärenden benennt, bei persönlichem Erscheinen des Bevollmächtigten erbracht 
werden.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Aktionäre, die einer Person ihrer Wahl, einem Kreditinstitut, einer        
Aktionärsvereinigung oder anderen gemäß § 135 Abs.                             
8 AktG oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen,         
Instituten oder Unternehmen oder den von der Gesellschaft                      
benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen selbst 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt                               
sein. Sie müssen daher am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister           
eingetragen sein und sich rechtzeitig und ordnungsgemäß                        
zur Teilnahme angemeldet haben. Die Eintrittskarte enthält ein Formular, das   
für die Vollmachtserteilung verwendet werden                                   
kann.                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung ihre Rechte in der              
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen                
gilt als Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht.                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und   
Weisungserteilung erhalten die Aktionäre auch                                  
zusammen mit der Eintrittskarte.                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH BRIEFWAHL                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre können unter den nachstehenden Voraussetzungen ihre Stimmen auch     
schriftlich oder im Wege der elektronischen Kommunikation                      
abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl).                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind gemäß § 13 Abs. 1 der  
Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre                              
berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind 
und sich bei der Gesellschaft zur Teilnahme                                    
an der Hauptversammlung rechtzeitig angemeldet haben (siehe oben Abschnitt     
'Eintragung im Aktienregister und Anmeldung').                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Briefwahlstimmen können der Gesellschaft schriftlich oder im Wege              
elektronischer Kommunikation unter der Anschrift                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hauptversammlung freenet AG                                                    
                                                                               
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH                                          
                                                                               
Postfach 57 03 64                                                              
                                                                               
22772 Hamburg                                                                  
                                                                               
E-Mail: hv@freenet.ag                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bis zum 16. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ) übermittelt und auch widerrufen werden. 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Stimmabgabe durch Briefwahl an der 
Hauptversammlung selbst oder durch einen Bevollmächtigten                      
teilnehmen und die betreffenden Aktien vertreten, so ist dies möglich, gilt    
aber als Widerruf der im Wege der Briefwahl erfolgten                          
Stimmabgabe für die betreffenden Aktien.                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
ANTRÄGE, WAHLVORSCHLÄGE, AUSKUNFTSRECHTE                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung (gemäß § 122 Abs. 2 AktG)                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und deren Anteile zusammen   
den anteiligen Betrag von Euro 500.000 erreichen,                              
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und im         
Bundesanzeiger und im Internet unter                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung/               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine  
Beschlussvorlage beiliegen. Ein solches Verlangen                              
muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 16. April 2018, 24:00 Uhr (MESZ)      
schriftlich unter der Adresse:                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
freenet AG                                                                     
                                                                               
Vorstand                                                                       
                                                                               
HV-Management                                                                  
                                                                               
Hollerstraße 126                                                               
                                                                               
24782 Büdelsdorf                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder per E-Mail unter Hinzufügung des Namens des Antragstellers mit            
qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz                 
unter: hv@freenet.ag zugegangen sein. Antragsteller haben nachzuweisen, dass   
sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien                              
für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von 90 Tagen (§§   
122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3 sowie § 70 AktG)                                 
vor dem Tag des Zugangs des Verlangens sind und diese bis zur Entscheidung über
den Antrag halten.                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG)       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge von im Aktienregister eingetragenen Aktionären zu bestimmten      
Punkten der Tagesordnung und Vorschläge solcher                                
Aktionäre zur Wahl des Abschlussprüfers werden einschließlich des Namens des   
Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen                                   
Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung/               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich gemacht, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Etwaige Gegenanträge zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu  
einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie etwaige                              
Wahlvorschläge müssen der Gesellschaft bis zum 2. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ)   
zugehen. Sie sind ausschließlich zu richten an:                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
freenet AG                                                                     
                                                                               
Vorstand                                                                       
                                                                               
HV-Management                                                                  
                                                                               
Hollerstraße 126                                                               
                                                                               
24782 Büdelsdorf                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Telefax: +49 (0)4331/8373100                                                   
                                                                               
E-Mail: hv@freenet.ag                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anderweitig adressierte oder verspätet zugegangene Anträge werden nicht        
berücksichtigt.                                                                
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge müssen begründet werden. Ein Gegenantrag braucht von der          
Gesellschaft nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn                          
einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 Satz 1 AktG vorliegt. Die   
Begründung braucht dann nicht zugänglich gemacht                               
zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers brauchen nicht begründet zu       
werden. Ein Wahlvorschlag braucht von der Gesellschaft                         
allerdings dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der             
Ausschlusstatbestände nach §§ 127 Satz 1, 126 Abs. 2 Satz                      
1 AktG vorliegt. Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers werden auch dann 
nicht zugänglich gemacht, wenn sie den Namen,                                  
den ausgeübten Beruf oder den Wohnort der vorgeschlagenen Person nicht         
enthalten. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen für                           
das Zugänglichmachen von Gegenanträgen entsprechend.                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Das Recht eines jeden Aktionärs, auch ohne vorherige Übermittlung an die       
Gesellschaft während der Hauptversammlung Gegenanträge                         
zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen oder Wahlvorschläge zu    
machen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin,                               
dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie auf Verlangen von          
Aktionären vor der Hauptversammlung veröffentlicht worden                      
sind, in der Hauptversammlung nur berücksichtigt werden können, wenn sie dort  
mündlich gestellt werden.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auskunftsrecht der Aktionäre (gemäß § 131 Abs. 1 AktG)                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft                                 
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht                              
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der     
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie                            
auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen         
Unternehmen (§ 131 Abs. 1 AktG). Unter bestimmten Voraussetzungen              
darf der Vorstand die Auskunft verweigern (§ 131 Abs. 3 AktG).                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach § 15 Abs. 4 der Satzung kann das Frage- und Rederecht in der              
Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter zeitlich angemessen              
beschränkt werden.                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitergehende Erläuterungen zu Aktionärsrechten                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2,   
126, 127, 131 AktG sowie zu Einschränkungen dieser                             
Rechte finden sich unter der Internetadresse                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung/               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Büdelsdorf, im April 2018                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
freenet AG                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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09.04.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                      

Unternehmen: freenet AG                   

             Hollerstr. 126               

             24782 Büdelsdorf             

             Deutschland                  

Telefon:     +49 40 513 06 779            

Fax:         +49 40 513 06 970            

E-Mail:      investor.relations@freenet.ag

Internet:    http://www.freenet-group.de  

ISIN:        DE000A0Z2ZZ5                 

WKN:         A0Z2ZZ                       







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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672517  09.04.2018