Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen

für die Teilnahme an der 32. ordentlichen Hauptversammlung

am Freitag, 11. Juni 2021 um 14:00 Uhr als virtuelle Hauptversammlung

Die Bekanntmachung der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung Frauenthal Holding AG am Freitag, dem 11. Juni 2021, um 14:00 Uhr, erfolgte am 11. Mai 2021.

Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung

Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen.

Die ordentliche Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG am 11. Juni 2021 wird im Sinne des COVID-19-GesG in der geltenden Fassung und der darauf basierenden COVID-19- GesV in der geltenden Fassung als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt.

Das bedeutet, dass bei der ordentlichen Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG am

11. Juni 2021 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertre- ter) nicht physisch anwesend sein können, um so die Gesundheit der Teilnehmer nicht zu ge- fährden.

Die virtuelle Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und der weiteren Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von der Gesellschaft bestimmten besonderen Stimmrechtsvertreter sowie der Vertreter des Abschlussprüfers in den Räumlichkeiten der BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in 1100 Wien, Am Belvedere 4, statt.

Durch die Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung sind nach Beurteilung des Vorstands so- wohl die Interessen der Gesellschaft als auch die Interessen der Aktionäre bestmöglich berück- sichtigt.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es nicht möglich ist, dass Aktionäre selbst zum Veranstaltungsort der Hauptversammlung kommen können.

Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die virtuelle Hauptversammlung wird zur Gänze im Internet übertragen, sodass alle Aktionäre der Gesellschaft diese am 11. Juni 2021 ab 14:00 Uhr, Wiener Zeit, im Internet unter www.frauenthal.at verfolgen können.

Die Gesellschaft bietet zwei alternative Zugänge zur Internetübertragung mit Bild und Ton in deutscher Sprache an. Die Aktionäre werden gebeten, einen auf der Internetseite der Gesell- schaft auszuwählen. Sollten die Aktionäre Störungen bei der Übertragung oder beim Empfang wahrnehmen, wird gebeten auf den anderen Anbieter umzusteigen.

Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen. Eine Anmeldung oder ein Login sind nicht erforderlich.

Die technischen Voraussetzungen auf Seiten der Aktionäre sind ein entsprechend leistungs- fähiger Internetzugang bzw. eine leistungsfähige Internetverbindung sowie ein internetfähiges Gerät, welches über einen HTML5-tauglichen Internetbrowser mit aktiviertem Javascript ver- fügt und zur Ton- und Videowiedergabe der Übertragung in der Lage ist (z.B. Computer, Lap- top, Tablet, Smartphone u.Ä.).

Ausübung des Stimmrechts sowie des Antrags- und Widerspruchsrechts nur durch be- sondere Stimmrechtsvertreter

Eine Antragsstellung, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in dieser virtu- ellen Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG am 11. Juni 2021 kann gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nur durch einen der nachgenannten besonderen, von der Gesellschaft un- abhängigen, Stimmrechtsvertreter erfolgen, dessen Kosten die Gesellschaft trägt.

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Ge- sellschaft gemäß den Festlegungen in der Einberufung (siehe hierzu Punkt IV der Einberufung) nachgewiesen hat, hat das Recht, zur Ausübung des Stimm-,Antrags- und Widerspruchs- rechts einen der nachgenannten Stimmrechtsvertreter zu bestellen.

  1. Rechtsanwalt Mag. Philipp Stossier,
    c/o Stossier2 Heitzinger Rechtsanwälte in Kooperation 4600 Wels, Dragonerstraße 54
    E-Mail: stossier.frauenthal@hauptversammlung.at
  2. Rechtsanwalt Mag. Gernot Wilfling,
    c/o Müller Partner Rechtsanwälte GmbH 1010 Wien, Rockhgasse 6
    E-Mail: wilfling.frauenthal@hauptversammlung.at

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  1. Daniel Spindler,
    c/o Oberhammer Rechtsanwälte GmbH 1010 Wien, Karlsplatz 3/1
    E-Mail: spindler.frauenthal@hauptversammlung.at
  2. Rechtsanwalt Dr. Daniel Reiter,
    c/o bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH
    1220 Wien, Donau-City-Straße 11, ARES-TowerE-Mail: reiter.frauenthal@hauptversammlung.at

Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets das auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.atbzw www.frauenthal.at/InvestorRelations/Haupt- versammlung bereitgestellte Vollmachtsformular sowie das Formular für den Widerruf der Vollmacht zu verwenden.

Für die Prüfung Ihrer Identität als Aktionär ersuchen wir Sie, in dem Vollmachtsformular im vorgesehenen Feld jene E-Mailadresse anzugeben, die Sie für den Versand von Weisungen, Anträgen oder Widersprüchen an den Stimmrechtsvertreter oder für Fragen und Redebeitrage an die Gesellschaft verwenden werden.

Vollmachten sollten in Ihrem Interesse spätestens bis 9. Juni 2021, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von einem der nachstehenden Kommunikationswege einlangen:

Vollmachten an die besonderen Stimmrechtsvertreter können per E-Mailan die oben ange- gebene Adresse der von Ihnen gewählten Person übermittelt werden. Durch diese Art der Übermittlung hat der von Ihnen gewählte Stimmrechtsvertreter unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht.

Im Übrigen stehen folgende Kommunikationswege und Adressen für die Übermittlung der Vollmachten zur Verfügung:

Per Post oder Boten

Frauenthal Holding AG

c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

Köppel 60

8242 St. Lorenzen am Wechsel

Per Telefax:

+43 (1)8900 500-81

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Von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG auch per SWIFT möglich:

GIBAATWGGMS

(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000762406 im Text angeben)

Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausdrücklich ausgeschlos- sen.

Bei Bevollmächtigung einer anderen Person ist zu beachten, dass durch eine wirksame Voll- machtskette (Subvollmacht) sichergestellt werden muss, dass für die Ausübung des Stimm- rechts, des Antragsrechts und des Widerspruchsrechts in der Hauptversammlung selbst einer der vier besonderen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird. Die Bevollmächtigung einer an- deren Person als jene der vier besonderen Stimmrechtsvertreter für die Ausübung dieser Rechte in der Hauptversammlung ist im Sinne von § 3 Abs 4 COVID-19-GesVnicht möglich. Zulässig ist jedoch die Bevollmächtigung anderer Personen zur Ausübung sonstiger Rechte, insbe- sondere des Auskunfts- und des Rederechts.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Wi- derruf der Vollmacht. Wird die Vollmacht nach dem 9. Juni 2021, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, widerrufen, empfehlen wir die Übermittlung des Widerrufs per E-Mail an den betroffenen Stimmrechtsvertreter oder per Telefax, da ansonsten der rechtzeitige Zugang nicht gewährleis- tet ist.

Weisungen an die besonderen Stimmrechtsvertreter

Die besonderen Stimmrechtsvertreter werden das Stimmrecht, das Antragsrecht und das Wi- derspruchsrecht nur über Weisung ausüben. Liegt zu einem Beschlussantrag keine Weisung vor, wird sich der Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Auch bei Beschlussanträgen, zu welchen eine unklare Weisung (z.B. gleichzeitig FÜR oder GEGEN bei demselben Beschluss- antrag) erteilt wurde, wird sich der Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten.

Die Aktionäre werden gebeten, dem gewählten Stimmrechtsvertreter ihre Weisungen im hierfür vorgesehenen Abschnitt des Vollmachtsformulars, welches spätestens ab dem 21. Mai 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.atbzw www.frauenthal/In- vestorRelations/Hauptversammlung abrufbar ist, zu erteilen. Ein Formular für die Erteilung der Weisungen ist gemeinsam mit der Stimmrechtsvollmacht auf der Internetseite der Gesell- schaft unter www.frauenthal.atbzw www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptver- sammlung zugänglich. Wir bitten Sie, die Weisungen per E-Mail an die oben angegebene Adresse des von Ihnen gewählten Stimmrechtsvertreters zu übermitteln. Durch diese Art der Übermittlung hat der von Ihnen gewählte Stimmrechtsvertreter unmittelbar Zugriff auf die Wei- sung.

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Die Weisungen können gemeinsam mit der Vollmachtserteilung oder auch zu einem spä- teren Zeitpunkt erteilt werden. Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts, des Antragsrechts und des Widerspruchsrechts können vor oder während der Hauptversammlung bis zu dem von dem Vorsitzenden jeweils bestimmten Zeitpunkt erteilt werden. Bis zu diesen Zeitpunk- ten haben die Aktionäre die Möglichkeit, schon erteilte Weisungen abzuändern oder neue Wei- sungen zu erteilen.

Da angesichts der möglichen Vielzahl an gleichzeitigen Kontaktversuchen eine telefonische Erreichbarkeit der Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung von diesen nicht gewährleistet werden kann, ist für die Kommunikation ausschließlich das Kommunika- tionsmittel E-Mail an die oben angegebene E-Mail-Adresse Ihres Stimmrechtsvertreters zu ver- wenden.

In jedem E-Mail muss die Person des Aktionärs (Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnum- mer des Aktionärs) genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namens- unterschrift oder anders, z.B. durch Angabe des Namens/der Firma, erkennbar gemacht werden (§ 13 Abs 2 AktG). Um den Stimmrechtsvertreter in die Lage zu versetzen, Identität und Über- einstimmung mit der Depotbestätigung festzustellen, bitten wir Sie in diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem E-Mail anzugeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass es gegebenenfalls erforderlich sein kann, die virtuelle Hauptversammlung kurz zu unterbrechen, um die während der Hauptversammlung einlan- genden Weisungen der Aktionäre an die Stimmrechtsvertreter sicher zu verarbeiten.

Auskunftsrecht und Redebeiträge der Aktionäre

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunk- tes erforderlich ist.

Das Auskunftsrecht und das Rederecht können ausschließlich im Wege der elektronischen Post durch Übermittlung einer E-Mailan die eigens dazu eingerichtete Emailadresse vor- stand@frauenthal.at ausgeübt werden. Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches spätestens ab dem 21. Mai 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unterwww.frauenthal.atbzw www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung abrufbar ist, und hängen Sie das ausgefüllte und unterfertigte Formular dem E-Mailals Anhang an.

Falls Sie Ihre Fragen oder Redebeiträge ohne Verwendung des Frageformulars senden, muss die Person des Aktionärs (Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer des Aktionärs) genannt werden und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunter- schrift oder anders, z.B. durch Angabe des Namens/der Firma, erkennbar gemacht werden

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Frauenthal Holding AG published this content on 18 May 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 21 May 2021 10:36:08 UTC.