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  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
  verantwortlich. 
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11.05.2021 
 
                             Frauenthal Holding AG 
                                Wien, FN 83990 s 
                               ISIN AT0000762406 
 
                                  Einberufung 
                   der 32. ordentlichen Hauptversammlung der 
                             Frauenthal Holding AG 
           für Freitag, den 11. Juni 2021, um 14:00 Uhr Wiener Zeit, 
              Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG 
     sind die Räumlichkeiten der BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und 
            Steuerberatungsgesellschaft in 1100 Wien, Am Belvedere 4 
 
I. Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung 
 
1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und 
Gesellschaftsrecht­liche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) 
 
Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer 
beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung 
Gebrauch zu machen. 
 
Die Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG am 11. Juni 2021 wird auf 
Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 156/ 
2020 und der COVID-19-GesV (BGBl. II 140/2020 idF BGBl. II Nr. 616/2020) unter 
Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer 
als "virtuelle Hauptversammlung" durchge­führt. 
 
Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung 
der Frau­enthal Holding AG am 11. Juni 2021 Aktionäre und ihre Vertreter (mit 
Ausnahme der beson­deren Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) 
nicht physisch anwesend sein können. 
 
Die virtuelle Hauptversammlung findet ausschließlich unter physischer 
Anwesenheit des Vor­sitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands 
sowie weiterer Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars 
und der vier von der Gesellschaft vorge­schlagenen besonderen 
Stimmrechtsvertreter in 1100 Wien, Am Belvedere 4, statt. 
 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im 
Ablauf der Hauptversammlung so­wie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. 
 
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht 
Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch einen der von der 
Gesellschaft vorgeschlagenen be­sonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 
COVID-19-GesV. 
 
Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären 
selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch 
Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E- 
Mail-Adresse vorstand@frauenthal.at der Gesellschaft, sofern die Aktionäre 
rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt IV. 
übermittelt und einen beson­deren Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. 
bevollmächtigt haben. 
 
2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 
AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen. 
 
Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage 
von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV. 
 
Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 11. Juni 2021 
ab ca. 14:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischen 
Hilfsmitteln (z.B. Com­puter, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie 
Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im 
Internet unter www.frauenthal.at teilnehmen. Eine Anmel­dung oder ein Login sind 
zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich. 
 
Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im 
Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und 
optische Einwegverbindung in Echt­zeit den Verlauf der Hauptversammlung und 
insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der 
Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle 
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine 
Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die 
Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbin­dung ist. Der einzelne Aktionär 
kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. 
 
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von 
technischen Kom­munikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese 
ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV). 
 
Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen 
Vorausset­zungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV 
("Teilnahmein­formation") hingewiesen. 
 
II. TAGESORDNUNG 
 
 
  1. Vorlage des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses samt 
     Konzernlagebericht, des Corporate-Governance-Be­richts und des vom 
     Auf­sichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2020 
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2020 
     ausgewiesenen Bilanzgewinns 
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
     Ge­schäftsjahr 2020 
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
     das Ge­schäftsjahr 2020 
  5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
     Geschäfts­jahr 2021 
  6. Wahl einer Person in den Aufsichtsrat 
  7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 
  8. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON IN­FORMATIONEN AUF DER 
INTERNETSEITE 
 
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG 
spätestens ab 21. Mai 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.frauenthal.at bzw. www.frauenthal.at/InvestorRelati­ons/Hauptversammlung 
zugänglich: 
 
 
* Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die 
  Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") 
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, 
* Jahresabschluss, 
* Corporate-Governance-Bericht, 
* Bericht des Aufsichtsrats, 
  jeweils für das Geschäftsjahr 2020 
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8, 
* Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 
  Abs 2 AktG samt Lebenslauf, 
* Vergütungsbericht, 
* Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gem § 3 Abs 4 
  COVID-19-GesV, 
* Frageformular, 
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht, 
* vollständiger Text dieser Einberufung. 
 
 
IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER 
HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser 
virtuellen Hauptversamm­lung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19- 
GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 1. 
Juni 2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ("Nachweisstichtag"). 
 
Zur Teilnahme an und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in dieser virtuellen 
Hauptversamm­lung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV ist nur 
berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der 
Gesellschaft nachweist. 
 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 
8. Juni 2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden 
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss: 
 
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform 
 
Per Post oder Boten: Frauenthal Holding AG 
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 
Köppel 60 
8242 St. Lorenzen/Wechsel 
 
Per SWIFT: GIBAATWGGMS 
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000762406 im Text angeben) 
 
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung 
gemäß § 13 genügen lässt 
Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500-81 
Per E-Mail: anmeldung.frauenthal@hauptversammlung.at 
(Depotbestätigungen im Format PDF) 
 
Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die 
Bestellung ei­nes besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des 
Auskunftsrechts der Akti­onäre nicht wirksam erfolgen. 
 
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu 
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu 
veranlassen. 
 
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien 
und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 

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May 11, 2021 04:03 ET (08:03 GMT)