Am 2. August 2023 gab Forte Biosciences, Inc. bekannt, dass es einen Aktionärsantrag von ATG Capital Management LLC erhalten hat, in dem das Board of Directors aufgefordert wird, Artikel VIII der Satzung zu ändern, um den neuen Abschnitt 41 Aktionärsrechtspläne hinzuzufügen und die übrigen Abschnitte entsprechend umzunummerieren:1) Rechtepläne. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Satzung ist die Annahme oder Änderung eines Aktionärsrechtsplans, die eine Verlängerung der Laufzeit des Aktionärsrechtsplans oder der in diesem Plan vorgesehenen Rechte oder Optionen zur Folge hat, nur dann wirksam, wenn sie von den Aktionären ratifiziert wird. 2) Definition. Der Begriff Plan für Aktionärsrechte in diesem Abschnitt 41 bezieht sich auf jeden Plan für Aktionärsrechte, jede Vereinbarung über Aktionärsrechte oder jede andere Form von ?Giftpille?

Giftpille? gegen Übernahmen, Pläne oder Vereinbarungen, die darauf abzielen oder bewirken, dass der Erwerb eines großen Anteils an Aktien der Gesellschaft erschwert oder verteuert wird (zur Vermeidung von Zweifeln ist jedoch jede Ausgabe oder jeder Verkauf von Wertpapieren oder Rechten in Verbindung mit einer gutgläubigen Finanzierungstransaktion ausgeschlossen); 3) Staatsrecht. Keine Bestimmung dieses Abschnitts 41 ist so auszulegen, dass sie eine Entscheidung des Verwaltungsrats zur Annahme oder Änderung einer Vereinbarung über Aktionärsrechte zulässt oder bestätigt, die andernfalls nach geltendem Recht des Bundesstaates Delaware verboten oder ungültig wäre. Des Weiteren erklärte Forte Biosciences, Inc., dass der Vorstand den Aktionären empfehle, auf der am 19. September 2023 stattfindenden Jahreshauptversammlung gegen den Aktionärsantrag zu stimmen.