(Konsolidierter)

Corporate Governance-Bericht

Die Erste Group Bank AG ist eine nach österreichischem Recht errichtete Aktiengesellschaft und bekennt sich seit 2003 im Sinne einer verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensfüh-rung dazu, die Regeln des Österreichischen Corporate Gover-nance Kodex (ÖCGK, siehehttp://www.corporate-governance.at) anzuwenden. Darüber hinaus hat der Vorstand im Jahr 2015 ein Statement of Purpose beschlossen. Diese Erklärung präzisiert und bekräftigt den Zweck der Erste Group Bank AG, Wohlstand in der Region, in der die Erste Group tätig ist, zu verbreiten und abzusichern. Auf Basis des Statements of Purpose definiert ein Code of Conduct verpflichtende Regeln für das tägliche Ge-schäftsleben. Die Erste Group achtet im Rahmen ihrer Geschäfts-tätigkeit auf Verantwortung, Respekt und Nachhaltigkeit. Dabei hilft der Code of Conduct, die Reputation der Erste Group zu wahren und das Vertrauen der Interessengruppen zu festigen.

Dieser Corporate Governance-Bericht wurde gemäß §§ 243c sowie 267b Unternehmensgesetzbuch (UGB) und den Regeln 60ff des ÖCGK erstellt und fasst den Corporate Governance-Bericht der Erste Group Bank AG als Mutterunternehmen sowie den konsolidierten Corporate Governance-Bericht in einem Be-richt zusammen. Für das Geschäftsjahr 2021 wird auch ein (kon-solidierter) nichtfinanzieller Bericht gemäß §§ 243b sowie 267a UGB vom Vorstand erstellt, der als Teil des Geschäftsberichts veröffentlicht wird. Seit dem Geschäftsjahr 2020 werden die Angaben zu den Gesamtbezügen der einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder und zu den Grundsätzen der Vergütungs-politik nicht im konsolidierten Corporate Governance-Bericht, sondern in einem separaten Vergütungsbericht gemäß § 78e Akti-engesetz (AktG) veröffentlicht.

Im Geschäftsjahr 2021 hat die Erste Group Bank AG sämtliche L-Regeln (Legal Requirement - beruhen auf zwingendem Recht) und R-Regeln (Recommendation - Regeln mit Empfehlungscha-rakter, eine Nichteinhaltung ist weder offenzulegen noch zu begründen) sowie mit zwei Ausnahmen alle C-Regeln (Comply or Explain - Abweichung ist zulässig, muss jedoch erklärt und begründet werden) des ÖCGK erfüllt. Folgende zulässige Abwei-chungen lagen vor: _ Gemäß der C-Regel 2 ÖCGK gilt für die Ausgestaltung der

Aktie das Prinzip "one share - one vote", d.h. das Unterneh-men soll nur Aktien ausgeben, bei denen jeder Aktie ein Stimmrecht und keine Entsendungsrechte in den Aufsichtsrat gewährt werden. Der Aktionärin DIE ERSTE österreichische Spar-Casse Privatstiftung wird durch die Satzung der Erste Group Bank AG (Punkt 15.1.) jedoch das Recht auf Entsen-dung von bis zu einem Drittel der von der Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats eingeräumt, solange sie gemäß § 92 Abs. 9 Bankwesengesetz (BWG) für alle ge-genwärtigen und künftigen Verbindlichkeiten der Erste Group Bank AG im Falle von deren Zahlungsunfähigkeit haftet. Die

Privatstiftung hat von diesem Entsendungsrecht bisher keinen

Gebrauch gemacht.

_ Gemäß der C-Regel 52a ÖCGK soll die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats (ohne Arbeitnehmervertreter) höchstens zehn betragen. Im Jahr 2021 gehörten dem Aufsichtsrat der Erste Group Bank AG zwölf von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder an. Neben der Größe der Erste Group und deren Marktposition in sieben Kernmärkten in Zentral- und Osteuro-pa ist der Grund für die Abweichung von der C-Regel 52a ÖCGK, dass der Aufsichtsrat eine Vielzahl von finanzmarkt-bezogenen und aufsichtsrechtlichen Prüf- und Überwachungs-aufgaben zu erfüllen hat. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Anforderungen an die Diversität hinsichtlich mehrerer un-terschiedlicher Kriterien zu erfüllen.

Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie es das Wohl des Unternehmens unter Berück-sichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer sowie des öffentlichen Interesses erfordert. Der Vorstand beach-tet dabei die Bestimmungen der Satzung, seiner Geschäftsord-nung und das Statement of Purpose.

Auswahl und Beurteilung von Organmitgliedern

Die Qualifikationsanforderungen für Organmitglieder (Vorstand und Aufsichtsrat) der Erste Group Bank AG sind in internen Richt-linien für die Auswahl und Eignungsbeurteilung von Vorstands-mitgliedern und Aufsichtsratsmitgliedern (Suitability Policy) geregelt. Diese Richtlinien definieren im Einklang mit den ein-schlägigen rechtlichen Vorschriften den internen Ordnungsrahmen für die Auswahl und die Eignungsbeurteilung von Organmitglie-dern. Folgende Kriterien liegen der Beurteilung von vorgeschlage-nen und bestellten Organmitgliedern zugrunde: persönliche Zuver-lässigkeit, fachliche Eignung und erforderliche Erfahrung sowie mögliche Interessenkonflikte, Unabhängigkeit, zeitliche Verfüg-barkeit, Gesamtzusammensetzung des Vorstands oder Aufsichts-rats und Diversität.

Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen

Um die angemessene fachliche Qualifikation und Fortbildung von Organmitgliedern laufend sicherzustellen, organisiert die Erste Group regelmäßig Veranstaltungen und Seminare für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und ermöglicht die Teilnahme an externen Ausbildungsveranstaltungen. Im Rahmen des internen Fortbildungsprogramms wurden 2021 unter anderem folgende Themen behandelt: Schulungen über die Aufgaben sowie die Rech-te und Pflichten eines Aufsichtsrats, insbesondere des Aufsichtsrats einer Holding-Gesellschaft, zu Krypto-Währungen sowie allgemein zu digitalen Währungen, zum Bankenaufsichtsrecht und über die Anwendung von für Banken relevanten Gesetzen, zu Cyber Securi-ty und anderen IT-Themen sowie über verschiedene Vergütungs-systeme, insbesondere zur variablen Vergütung.

VORSTAND

Der Vorstand setzte sich 2021 aus zunächst sieben dann sechs Mitgliedern zusammen.

Vorstandsmitglied

Geburtsjahr

Datum der Erstbestellung

Ende der laufenden

Funktionsperiode

Bernhard Spalt (Vorsitzender)

1968

1. Juli 2019

30. Juni 2023

Ingo Bleier

1970

1. Juli 2019

30. Juni 2026

Stefan Dörfler

1971

1. Juli 2019

31. Dezember 2023

Alexandra Habeler-Drabek

1970

1. Juli 2019

31. Dezember 2023

David O'Mahony

1965

1. Jänner 2020

31. Dezember 2022

Maurizio Poletto

1973

1. Jänner 2021

31. Dezember 2023

Thomas Schaufler

1970

1. Jänner 2021

31. Oktober 2021

Thomas Schaufler hat sein Mandat zum 31. Oktober 2021 zu-rückgelegt. Am 16. Dezember 2021 hat der Aufsichtsrat das Vor-standsmandat von Ingo Bleier bis 30. Juni 2026 verlängert.

Vorstandsmitglied

Verantwortungsbereich

1. Jänner bis 31. Oktober 2021

Bernhard Spalt (Vorsitzender)

Group Human Resources, Human Resources, Group Secretariat, Group Audit, Brand Strategy & Communications, Group Investor Relations, Group Strategy, Group Board Support & Corporate Affairs, Group Sustainability Office, Social Banking Development

Ingo Bleier

Group Corporates, Group Commercial Real Estate, Group Markets, Group Product and Business Management C. and M., Group Research

Stefan Dörfler

Group ALM, Group Portfolio Management & Governance, Group Data Management and Reporting, Group Accounting and Group Controlling

Alexandra Habeler-Drabek

Group Compliance, Credit Risk Methods, Retail Risk Management, Credit Risk Portfolio, Group Legal, Corporate Risk Management, Enterprise wide Risk Management, Group Liquidity and Market Risk Management

David O'Mahony

CIO Group Functions, Group Architecture, Banking Services, Group Security, Governance and Steering

Maurizio Poletto

Innovation Hub (Erste Hub), Platform Governance

Thomas Schaufler

Group Retail Strategy

Ab 1. November 2021

Group Human Resources, Human Resources, Group Secretariat, Group Audit, Brand Strategy & Communications, Group Investor

Bernhard Spalt (Vorsitzender)

Relations, Group Strategy, Group Board Support & Corporate Affairs, Group Sustainability Office, Social Banking Development

Group Corporates, Group Commercial Real Estate, Group Markets, Group Product and Business Management C. and M., Group Research,

Ingo Bleier

Group Retail Strategy (vorübergehend)

Stefan Dörfler

Group ALM, Group Portfolio Management & Governance, Group Data Management and Reporting, Group Accounting and Group Controlling

Group Compliance, Credit Risk Methods, Retail Risk Management, Credit Risk Portfolio, Group Legal, Corporate Risk Management,

Alexandra Habeler-Drabek

Enterprise wide Risk Management, Group Liquidity and Market Risk Management

David O'Mahony

CIO Group Functions, Group Architecture, Banking Services, Group Security, Governance and Steering

Maurizio Poletto

Innovation Hub (Erste Hub), Platform Governance

Leitungsaufgaben bei Tochtergesellschaften

Stefan Dörfler

Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Mitglied des Vorstands (seit 1. Jänner 2022)

Alexandra Habeler-Drabek

Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Mitglied des Vorstands

Bernhard Spalt

Česká spořitelna, a.s.*, Vorsitz

Banca Comercială Română S.A.*, Stv. Vorsitz

Ingo Bleier

Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG*, Mitglied Erste & Steiermärkische Bank d.d.* (Erste Bank Croatia), Mitglied Erste Bank a.d. Novi Sad*, Vorsitz

Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Mitglied

Thomas Schaufler

Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Mitglied des Vorstands (bis 31. Oktober 2021)

Aufsichtsratsmandate und vergleichbare Funktionen Die Vorstandsmitglieder hatten zum 31. Dezember 2021 folgende Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen Gesellschaften sowie in wesentlichen Tochterge-sellschaften der Erste Group Bank AG (Letztere sind mit * ge-kennzeichnet).

Stefan Dörfler

Banca Comercială Română S.A.*, Mitglied Česká spořitelna, a.s.*, Mitglied

Erste Digital GmbH*, Mitglied

Slovenská sporiteľňa, a.s.*, Vorsitz (bis 31. Dezember 2021) Sparkassen-Haftungs GmbH*, Mitglied

Wiener Börse AG, Mitglied

Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG*, Mitglied (bis 31. Dezember 2021)

Alexandra Habeler-Drabek

Erste Bank Hungary Zrt.*, Mitglied

David O'Mahony

Erste Digital GmbH*, Vorsitz

Erste Bank a.d. Novi Sad*, Mitglied

Slovenská sporiteľňa, a.s.*, Mitglied (ab 1. Februar 2022)

AUFSICHTSRAT

Maurizio Poletto

Česká spořitelna, a.s.*, Mitglied Erste Bank Hungary Zrt.*, Mitglied Erste Digital GmbH*, Mitglied

Im Geschäftsjahr 2021 gehörten folgende Mitglieder dem Aufsichtsrat an:

Position

Name

Geburts-jahr

Beruf

Datum Erstbestellung

Ende laufende Funktionsperiode

Vorsitzender

Friedrich Rödler

1950

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

4. Mai 2004

HV 2022

1. Stellvertreter

Jan Homan

1947

Generaldirektor i.R.

4. Mai 2004

HV 2022

2. Stellvertreter

Maximilian Hardegg

1966

Unternehmer

12. Mai 2015

HV 2025

Mitglied

Matthias Bulach

1976

Head of Financial Accounting, Control and Capital

15. Mai 2019

31. Dezember 2021

Mitglied

Henrietta Egerth-Stadlhuber

1971

Geschäftsführerin

26. Juni 2019

HV 2022

Mitglied

Jordi Gual Solé

1957

Chairman Board of Directors

17. Mai 2017

31. Dezember 2021

Mitglied

Marion Khüny

1969

Beraterin

17. Mai 2017

HV 2022

Mitglied

Elisabeth Krainer Senger-Weiss

1972

Rechtsanwältin

21. Mai 2014

HV 2024

Mitglied

Friedrich Santner

1960

Geschäftsführer

10. November 2020

HV 2023

Mitglied

Michael Schuster

1980

Geschäftsführer

19. Mai 2021

HV 2024

Mitglied

András Simor

1954

Senior Vice President i.R.

10. November 2020

HV 2023

Mitglied

John James Stack

1946

CEO i.R.

31. Mai 2007

19. Mai 2021

Mitglied

Michèle F. Sutter-Rüdisser

1979

Titularprofessorin

15. Mai 2019

HV 2022

Vom Betriebsrat entsandt:

Mitglied

Markus Haag

1980

21. November 2011

11. Jänner 2022

Mitglied

Regina Haberhauer

1965

12. Mai 2015

b.a.w.

Mitglied

Andreas Lachs

1964

9. August 2008

b.a.w.

Mitglied

Barbara Pichler

1969

9. August 2008

b.a.w.

Mitglied

Jozef Pinter

1974

25. Juni 2015

b.a.w.

Mitglied

Karin Zeisel

1961

9. August 2008

b.a.w.

b.a.w.

Ende laufende Funktionsperiode

HV 2022

HV 2022

HV 2025

31. Dezember 2021

HV 2022

31. Dezember 2021

HV 2022

HV 2024

HV 2023

HV 2024

HV 2023

19. Mai 2021

HV 2022

11. Jänner 2022

b.a.w.

b.a.w.

b.a.w.

b.a.w.

Im Geschäftsjahr 2021 gab es folgende Veränderungen im Auf-sichtsrat: Das Aufsichtsratsmandat von John James Stack ist mit Ende der Hauptversammlung am 19. Mai 2021 ausgelaufen und wurde aufgrund der in der Satzung der Erste Group Bank AG festgelegten Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder nicht verlän-gert. Michael Schuster wurde in der Hauptversammlung neu in den Aufsichtsrat gewählt.

Matthias Bulach und Jordi Gual Solé haben ihr Aufsichtsratsman-dat zum 31. Dezember 2021 zurückgelegt. In Folge wurde gemäß § 110 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) die Entsendung von Markus Haag in den Aufsichtsrat vom Betriebsrat am 11. Jänner 2022 widerrufen.

Mitgliedschaft in den Ausschüssen des Aufsichtsrats Die Ausschüsse setzen sich wie folgt zusammen:

Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen Aufsichtsratsmitglieder hatten zum Stichtag 31. Dezember 2021 folgende weitere Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funkti-onen in in- und ausländischen Gesellschaften. Wesentliche Toch-terunternehmen der Erste Group Bank AG sind mit *, börsenno-tierte Gesellschaften sind mit ** gekennzeichnet.

Exekutiv-ausschuss

Nominierungs-ausschuss

Prüfungs-ausschuss

Risiko-ausschuss

Vergütungs-ausschuss

IT-Ausschuss

Vorsitz

Friedrich Rödler

Friedrich Rödler

Friedrich Rödler

Maximilian Hardegg

Friedrich Rödler

Maximilian Hardegg

(Finanzexperte)

(Vergütungsexperte)

Stv. Vorsitz

Jan Homan

Jan Homan

Maximilian Hardegg

Jan Homan

Jan Homan

Friedrich Rödler

Mitglied

Maximilian Hardegg

Maximilian Hardegg

Matthias Bulach

Henrietta

Jordi Gual Solé

Henrietta

(bis 31. Dez. 2021)

Egerth-Stadlhuber

(bis 31. Dez. 2021)

Egerth-Stadlhuber

Mitglied

Elisabeth Krainer

Elisabeth Krainer

Jan Homan

Marion Khüny

Maximilian Hardegg

Marion Khüny

Senger-Weiss

Senger-Weiss

Mitglied

Barbara Pichler

Barbara Pichler

Friedrich Santner

Elisabeth Krainer

András Simor

Michael Schuster

Senger-Weiss

(ab 19. Mai 2021)

Mitglied

Karin Zeisel

Karin Zeisel

Michèle F.

Friedrich Rödler

John James Stack

Andreas Lachs

Sutter-Rüdisser

(bis 19. Mai 2021)

Mitglied

Regina Haberhauer

Markus Haag

Michèle F.

Barbara Pichler

(bis 11. Jänner 2022)

Sutter-Rüdisser

(ab 19. Mai 2021)

(ab 19. Mai 2021)

Mitglied

Barbara Pichler

Regina Haberhauer (ab 11. Jänner 2022)

Andreas Lachs

Karin Zeisel

Mitglied

Jozef Pinter

Andreas Lachs

Barbara Pichler

Mitglied

Jozef Pinter

Karin Zeisel

Ersatzmitglied

Andreas Lachs

Andreas Lachs

Marion Khüny

Regina Haberhauer

Friedrich Santner

Elisabeth Krainer

(bis 11. Jänner 2022)

Senger-Weiss

Ersatzmitglied

Jozef Pinter

Jozef Pinter

Andreas Lachs

Barbara Pichler

(ab 11. Jänner 2022)

Markus Haag

(bis 11. Jänner 2022)

Markus Haag

(bis 11. Jänner 2022)

Ersatzmitglied

Karin Zeisel

Karin Zeisel

Regina Haberhauer (ab 11. Jänner 2022)

Regina Haberhauer (ab 11. Jänner 2022)

Ersatzmitglied

Jozef Pinter

Jozef Pinter

Henrietta Egerth-Stadlhuber

NÖ Kulturwirtschaft GesmbH, Mitglied

Jordi Gual Solé

VidaCaixa S.A.U. de Seguros y Reaseguros, Vorsitz Telefónica S.A.**, Mitglied

Friedrich Rödler

Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG*, Vorsitz Erste Bank Hungary Zrt.*, Mitglied Sparkassen-Prüfungsverband, Vorsitz Abschlussprüferaufsichtsbehörde, Mitglied

Jan Homan

Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG*, Stv. Vorsitz FRAPAG Beteiligungsholding AG, Stv. Vorsitz

Slovenská sporiteľňa, a.s.*, Stv. Vorsitz Loparex International Holding B.V., Mitglied

Maximilian Hardegg

DIE ERSTE österreichische Spar-Casse Privatstiftung, Mitglied Česká spořitelna, a.s.*, Mitglied

Constantia Industries AG, Mitglied

TIROLER SPARKASSE Bankaktiengesellschaft Innsbruck*, Mitglied

Matthias Bulach

CaixaBank Payments & Consumer Finance E.F.C., S.A.U., Mitglied BuildingCenter, S.A.U., Mitglied

Marion Khüny

KA Finanz AG, Mitglied

Elisabeth Krainer Senger-Weiss Gebrüder Weiss Holding AG, Stv. Vorsitz Gebrüder Weiss Gesellschaft m.b.H., Stv. Vorsitz Banca Comercială Română S.A.*, Mitglied

Friedrich Santner

Steiermärkische Bank und Sparkassen AG*, Vorsitz Styria Media Group AG, Vorsitz

SAG Immobilien AG, Vorsitz

Michèle F. Sutter-Rüdisser Spital Thurgau AG, Mitglied

Helsana Versicherungen AG, Mitglied Graubündner Kantonalbank AG**, Mitglied

Michael Schuster und András Simor hatten zum Stichtag 31. Dezember 2021 keine Aufsichtsratsmandate oder vergleich-bare Funktionen in anderen in- und ausländischen Gesellschaften.

Das nach der Hauptversammlung 2021 ausgeschiedene Mitglied des Aufsichtsrats:

John James Stack Ally Bank, Mitglied

Ally Financial Inc.**, Mitglied

Česká spořitelna, a.s.*, Vorsitz (bis 26. April 2021) Mutual of America Capital Management, Mitglied

Vom Betriebsrat entsandt:

Regina Haberhauer

Erste Asset Management GmbH*, Mitglied

Andreas Lachs

VBV-Pensionskasse Aktiengesellschaft, Mitglied

Barbara Pichler

DIE ERSTE österreichische Spar-Casse Privatstiftung, Mitglied

Markus Haag (bis 11. Jänner 2022), Jozef Pinter und Karin Zeisel hatten keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen Gesellschaften.

Einbindung der Aktionäre und der Arbeitnehmer in die Entscheidungsfindung des Aufsichtsrats

Die Arbeitnehmervertretung ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben und der Satzung berechtigt, in den Aufsichtsrat für je zwei von der Hauptversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglieder ein Mitglied aus ihren Reihen zu entsenden (Drittelparität). Bei unge-rader Zahl der Aktionärsvertreter wird zugunsten der Arbeitneh-mervertreter aufgestockt.

sellschaft oder eines Tochterunternehmens der Gesellschaft ge-wesen sein.

  • _ Das Aufsichtsratsmitglied soll zu der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang unterhalten oder im letzten Jahr unterhalten haben. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig.

  • _ Das Aufsichtsratsmitglied soll in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der Gesellschaft oder Beteiligter oder Ange-stellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen sein.

  • _ Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft sein, in der ein Vorstandsmitglied der Ge-sellschaft Aufsichtsratsmitglied ist.

  • _ Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht länger als 15 Jahre dem Auf-sichtsrat angehören. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen eines solchen Anteilseigners vertreten.

  • _ Das Aufsichtsratsmitglied soll kein enger Familienangehöriger (direkte Nachkommen, Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern, Onkel, Tanten, Geschwister, Nichten, Neffen) eines Vorstands-mitglieds oder von Personen sein, die sich in einer in den vor-stehenden Punkten beschriebenen Position befinden.

Basierend auf den angeführten Kriterien haben sich bis auf Fried-rich Rödler und Jan Homan alle Aufsichtsratsmitglieder für unab-hängig erklärt. Friedrich Rödler und Jan Homan gehören bereits länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat an.

Maßnahmen in Bezug auf die Vermeidung von Interessenkonflikten

Die Aufsichtsratsmitglieder werden jährlich mit den Bestimmun-gen des ÖCGK betreffend Interessenkonflikte befasst. Weiters erhalten neue Mitglieder des Aufsichtsrats bei Aufnahme ihrer Aufsichtsratstätigkeit ausführliche Informationen in Bezug auf die Vermeidung von Interessenkonflikten.

Unabhängigkeit des Aufsichtsrats

Gemäß der C-Regel 53 ÖCGK hat die Mehrheit der von der Hauptversammlung gewählten oder von Aktionären aufgrund der Satzung entsandten Mitglieder des Aufsichtsrats von der Gesell-schaft und deren Vorstand unabhängig zu sein. Ein Aufsichts-ratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkon-flikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mit-glieds zu beeinflussen. Der Aufsichtsrat bekennt sich bei der Festlegung der Kriterien für die Beurteilung der Unabhängigkeit zu den Leitlinien, die im Anhang 1 des ÖCGK angeführt sind: _ Das Aufsichtsratsmitglied soll in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leitender Angestellter der Ge-

Kein Mitglied des Aufsichtsrats hält direkt oder indirekt eine Beteiligung von mehr als 10% an der Erste Group Bank AG. Zwei Mitglieder des Aufsichtsrats (Maximilian Hardegg und Barbara Pichler) nahmen im Jahr 2021 eine Organfunktion in der DIE ERSTE österreichische Spar-Casse Privatstiftung wahr, die über 10% der Anteile an der Erste Group Bank AG hält.

Selbstevaluierung des Aufsichtsrats

In den Sitzungen des Nominierungsausschusses am 20. Jänner 2021 und 23. März 2021 wurde die Evaluierung der Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Jahr 2020 durchgeführt. Dabei wurde etwa die Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse im Jahr 2020 erörtert, die Effizienz der Tätigkeit sowie die Organisation und Arbeitsweise des Aufsichtsrats beurteilt und die Zusammenset-zung der Ausschüsse kritisch hinterfragt. Es wurden potenzielle Interessenkonflikte der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder diskutiert, die Vorgaben nach § 29 Z 6 und Z 7 Bankwesengesetz (BWG) berücksichtigt sowie die Anzahl der Mandate und Neben-tätigkeiten der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder besprochen. Der Aufsichtsrat hat anschließend unter Berücksichtigung der Berichte aus den Sitzungen des Nominierungsausschusses in

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Erste Group Bank AG published this content on 25 March 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 March 2022 16:46:24 UTC.