Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2023

Auszug aus dem Geschäftsbericht 2023

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

GEMÄSS §§ 289f UND 315d HGB EINSCHLIESSLICH CORPORATE GOVER-

NANCE BERICHT

Im nachfolgenden Kapitel berichtet der Vorstand - zugleich auch für den Aufsichtsrat - gemäß Grundsatz 23 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) über die Corporate Governance bei Elmos. Vorherige Erklärungen zur Unternehmensführung können unter www.elmos.com abgerufen werden.

Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)

Für Aufsichtsrat und Vorstand der Elmos bedeutet Corporate Governance die Umsetzung einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Unternehmensführung mit einer angemessenen Transparenz in allen Bereichen des Konzerns. Aufsichtsrat und Vorstand haben sich auch im Geschäftsjahr 2023 mit den Vorgaben des DCGK beschäftigt. Im Mai 2023 haben sie die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG bezogen auf den DCGK in der aktuellen Fassung vom 28. April 2022 gemeinsam abgegeben. Abgesehen von den darin erklärten Abweichungen wird allen Empfehlungen des DCGK entsprochen. Alle bisher abgegebenen Entsprechenserklärungen sind unter www.elmos.com veröffentlicht.

Compliance

Die Steuerung und Überwachung der Compliance im Konzern ist eine der Aufgaben des Gesamtvorstands und der Vorstandsmit- glieder in ihren jeweiligen Ressorts. Zur Einhaltung von geltendem Recht und Gesetz sowie aller internen Regeln und Richtlinien ver- fügt Elmos über ein Compliance Management System (CMS).

Elmos hat bereits 2022 die Angemessenheit und Implemen- tierung ihres Compliance Management Systems (CMS) von einer externen, unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach dem IDW Prüfungsstandard "Grundsätze ordnungsmäßiger Prü- fung von Compliance Management Systemen (IDW PS 980)" prü-

fen lassen. Als Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass die implementierten Regelungen des CMS in der CMS-Beschreibung in Übereinstimmung mit den angewandten CMS-Grundsätzen in allen wesentlichen Belangen angemessen, geeignet und implemen- tiert sind. Elmos plant, die Compliance Prüfung gemäß IDW PS 980 mit der erfolgreichen Wirksamkeitsprüfung im Geschäftsjahr 2024 abzuschließen.

Die Interne Revision hat auch im Geschäftsjahr 2023 nicht- anlassbezogene Prüfungen in verschiedenen Unternehmensberei- chen durchgeführt. Die Evaluierung der Prüfberichte dient der Ver- besserung und Weiterentwicklung des CMS. Elmos hat das Ziel, die Compliance innerhalb des Konzerns stetig zu verbessern und als integralen Bestandteil der Elmos-Kultur weiter auszubauen.

Der Elmos-Verhaltenskodex dient den Mitarbeitern des Elmos- Konzerns als Orientierungsrahmen im Hinblick auf ihr Handeln und Verhalten. Hierin sind die im Unternehmen gültigen Regeln und Grundsätze niedergelegt. Der Verhaltenskodex wird regel- mäßig aktualisiert und durch Schulungen vermittelt. Um die anspruchsvollen Compliance-Grundsätze nicht nur im Konzern, sondern auch innerhalb der Lieferkette durchzusetzen, verpflich- ten wir unsere Lieferanten und Geschäftspartner mit dem Elmos Supplier Code of Conduct, in all ihren unternehmerischen Aktivitä- ten, Handlungen und Entscheidungen ihrer gesellschaftlichen Ver- antwortung gerecht zu werden und die jeweils geltenden Gesetze sowie alle sonstigen maßgeblichen Bestimmungen der Länder, in denen sie tätig sind, strikt zu beachten.

Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss werden mindestens ein- mal jährlich über das CMS, die Ergebnisse der Internen Revision sowie über eingeleitete Maßnahmen informiert. Im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung des CMS werden jährliche Schwer- punktthemen festgelegt.

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Aufsichtsrat und Vorstand fühlen sich gemeinsam zu einer verant- wortungsvollen Unternehmensführung des Konzerns verpflichtet. Ihr oberstes Ziel ist es, den Bestand des Unternehmens zu sichern und den Unternehmenswert zu steigern. Der Vorstand besteht aus

drei Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstands tragen die Verant- wortung für ihre jeweiligen Bereiche; gemeinsam tragen sie die Ver- antwortung für die gesamte Geschäftsführung nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Geschäftsordnung für den Vorstand und den Beschlüssen der Hauptversammlung.

Der Vorstand vertritt die Gesellschaft nach außen. Ihm oblie- gen die Konzernleitung, die Festlegung und Überwachung der stra- tegischen Ausrichtung und der Unternehmensziele sowie die Kon- zernfinanzierung. Der Gesamtvorstand tagt in der Regel einmal wöchentlich. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmä- ßig, umfassend und zeitnah über für das Unternehmen bedeutende Entwicklungen und Ereignisse. Der Aufsichtsrat bestellt und über- wacht den Vorstand und berät ihn bei der Führung der Geschäfte. Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine recht- zeitige und langfristige Nachfolgeplanung im Vorstand. Hierzu fin- den regelmäßig Gespräche statt. Dabei werden die jeweiligen Ver- tragsverhältnisse bezüglich der restlichen Dauer der Bestellung und mögliche Vertragsverlängerungen erörtert, und es wird über Neu- bestellungen entschieden.

Aufsichtsrat und Vorstand arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. In grundlegende Entscheidungen wird der Aufsichts- rat vom Vorstand eingebunden. Die Geschäftsordnungen der beiden Organe regeln u.a. diese Zusammenarbeit. Eine detaillierte Zusam- menfassung über die Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 befindet sich im Bericht des Aufsichtsrats. Nachhaltigkeits- und Zukunftsthemen werden, auch schwerpunktmäßig, durch den gesamten Aufsichtsrat behandelt. Das Gesamtgremium diskutiert und verabschiedet zusammen mit dem Vorstand auch die Nachhal- tigkeitsstrategie des Unternehmens und ESG-Ziele, wie zum Beispiel die Reduktion der Treibhausgasemissionen. Die Überwachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Prüfung des nichtfinan- ziellen Berichts sind im Prüfungsausschuss angesiedelt. Der Vorsit- zende berichtet den Aktionären über die Arbeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr auf der jeweils folgenden Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat der Elmos Semiconductor SE besteht aus sechs Mitgliedern. Entsprechend der Beteiligungsvereinbarung der SE setzt er sich aus vier Vertretern der Anteilseigner und zwei Vertre-

tern der Arbeitnehmer zusammen. Die Vertreter der Anteilseigner werden von der Hauptversammlung gewählt, die Arbeitnehmer- vertreter von der Belegschaft. Der amtierende Aufsichtsrat der SE wurde am 20. Mai 2021 von der Hauptversammlung gewählt bzw. durch die Beteiligungsvereinbarung der SE eingesetzt.

Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss gebildet. Nähe- re Angaben zur Tätigkeit und Zusammensetzung des Prüfungsaus- schusses befinden sich im Bericht des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat hat Ziele und Grundsätze im Hinblick auf seine Zusammensetzung festgelegt und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erstellt. Hierzu gehören neben internationaler Erfahrung, technischem und unternehmerischem Sachverstand, strategischem Weitblick und Kenntnis des Unternehmens ebenso branchenspezifisches Know-how und Vielfalt sowie Erfahrung in der Rechnungslegung, der Abschlussprüfung und internen Kontroll- verfahren. Jegliche Interessenkonflikte sind zu vermeiden.

Die oben genannten Ziele sind bei der aktuellen Besetzung des Aufsichtsrats und auch des Prüfungsausschusses umgesetzt wor- den. Sie werden auch bei zukünftigen Nominierungen Berücksich- tigung finden. Die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Klaus Weyer und Prof. Dr. Günter Zimmer werden trotz langjähriger Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat als unabhängig gesehen. Ihre Tätigkeit im Aufsichts- rat ist von einer umfassenden Kenntnis des Geschäfts der Gesell- schaft geprägt. Durch ihre langjährige Erfahrung und ihr unbeein- flusstes und objektives Urteilsvermögen tragen sie wesentlich zur erfolgreichen Arbeit des Aufsichtsrats bei. Die langjährige Zugehö- rigkeit zum Aufsichtsrat ist lediglich ein Indikator für eine mögliche fehlende Unabhängigkeit. Bei der Beurteilung der Unabhängigkeit von Gremienmitgliedern ist vielmehr eine über die formal-typisier- ten Indizien hinausgehende Gesamtschau erforderlich.

Die beiden Mitglieder des Prüfungsausschusses Dr. Klaus Wey- er und Dr. Dirk Hoheisel verfügen jeweils über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrund- sätzen und internen Kontroll- und Risikomanagementsystemen sowie über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Abschluss- prüfung. Dazu gehört auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Dr. Klaus Weyer verfügt unter anderem auf-

grund seiner langjährigen Tätigkeit als Management Consultant,

Tätigkeit als ehemaliger Bereichsvorstand und Geschäftsführer der

Geschäftsführer und Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats

Robert Bosch GmbH über Sachverstand auf den genannten Gebieten.

der Elmos über Sachverstand auf den genannten Gebieten. Herr Dr.

Die Qualifikationsmatrix für den Aufsichtsrat der Elmos Semi-

Dirk Hoheisel verfügt unter anderem aufgrund seiner langjährigen

conductor SE gestaltet sich wie folgt:

Qualifikationsmatrix der Mitglieder des Aufsichtsrats der Elmos Semiconductor SE

Kompetenzen

Dr. Klaus

Prof. Dr. Günter

Dr. Dirk

Dr. Volkmar

Thomas

Sven-Olaf

Gesamtgremium

Weyer

Zimmer

Hoheisel

Tanneberger

Lehner

Schellenberg

Vorsitzender

Stellvertretender

AR-Mitglied

AR-Mitglied

AR-Mitglied

AR-Mitglied

PA-Vorsitz.

Vorsitzender

PA-Mitglied

AN-Vertreter

AN-Vertreter

Bestellt bis 2027

Bestellt bis 2027

Bestellt bis 2027

Bestellt bis 2027

Bestellt bis 2027

Bestellt bis 2027

Branchenspezifische Fachkenntnisse

x

x

x

x

x

x

Technischer Sachverstand

x

x

x

x

x

x

Langjährige Kenntnis des Unternehmens

x

x

x

x

Unternehmerische Kompetenz

x

x

x

x

Internationale Erfahrung

x

x

x

x

Strategischer Weitblick inkl.

Nachhaltigkeits- und Zukunftsthemen

x

x

x

x

x

x

Unabhängigkeit

x

x

x

x

Kompetenzen

Dr. Klaus

Dr. Dirk

Prüfungsausschuss (PA)

Weyer

Hoheisel

Vorsitzender

Stellvertretender

Vorsitzender

Sachverstand in Rechnungslegung und interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme

inkl. Informationssicherheit

x

x

Sachverstand in der Abschlussprüfung

x

x

Sachverstand bei Nachhaltigkeitsthemen und Nachhaltigkeitsberichterstattung

x

x

Gemäß D.12 des DCGK nimmt der Aufsichtsrat regelmäßig eine Selbstbeurteilung vor, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und sein Prüfungsausschuss seine jeweiligen Aufgaben erfüllt. So bewertet er mithilfe von Fragebögen einmal jährlich deren Effizi- enz und Effektivität der Aufgabenerfüllung. Entsprechend der Ziffer B.2 des DCGK beschäftigt sich der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand außerdem mit der langfristigen Planung der Nachfolge im Vorstand. Hierzu werden bedarfsgerecht Gespräche auch zum Pla- nungshorizont und zu erforderlichen Qualifikationen geführt.

Umsetzung einer gleichberechtigten Teilhabe und Diversität

Im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen haben Auf- sichtsrat und Vorstand zum 30. Juni 2022 Mindestquoten für den Frauenanteil in Aufsichtsrat und Vorstand sowie in der ersten und zweiten Führungsebene zur Zielerreichung bis zum 30. Juni 2027 festgelegt. Die Mindestquoten lauten wie folgt: 0% für Aufsichts- rat und 0% für Vorstand, 7,14% für die erste und 6,67% für die zwei- te Führungsebene.

Derzeit sind sowohl im Aufsichtsrat als auch im Vorstand kei- ne Frauen vertreten. Die Elmos Semiconductor SE entscheidet bei der Besetzung von Vorstandspositionen bzw. bei der Nominierung von Aufsichtsratskandidaten stets nach bester Qualifikation, Erfahrung und Eignung zum Wohle des Unternehmens. Elmos ist mit der aktu- ellen Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand sehr gut aufgestellt. Aufgrund der stark technischen Ausrichtung des Unternehmens ins- besondere mit dem Fokus auf Elektrotechnik, Halbleiter- und Mik- rotechnologie haben Führungskräfte bei Elmos zum größten Teil technische Studiengänge abgeschlossen. Für ingenieurwissen- schaftliche Fächer besteht ein allgemeiner Mangel an Nachwuchs- kräften, wobei Frauen sich noch seltener für Ingenieursberufe ent- scheiden als Männer. Aus diesem Grund stehen deutlich weniger weibliche als männliche hochqualifizierte und erfahrene Kandida- ten für die Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat zur Verfügung.

In der ersten Führungsebene konnte im Geschäftsjahr 2023 die Zielquote und der Wert des Vorjahres von ca. 7% erreicht werden. Der Frauenanteil in der zweiten Führungsebene übertraf mit rund 10% die Zielgröße. Alle Angaben beziehen sich auf die Beschäftig- ten der Elmos Semiconductor SE in Deutschland zum 31. Dezember

2023. Damit sind alle festgelegten Quoten für den Frauenanteil bei Elmos sowie die Anforderungen aus dem Zweiten Führungspositio- nen-Gesetz erfüllt.

Unabhängig von der Erfüllung aller gesetzlichen Anforderun- gen, legt Elmos einen hohen Wert auf Chancengleichheit sowie Mit- arbeitervielfalt und fördert eine Unternehmenskultur, die auf Wert- schätzung, Gleichberechtigung und gegenseitigem Respekt basiert. In unserem Unternehmen sind männliche, weibliche und diverse Arbeit- nehmer grundsätzlich gleichgestellt. Alle unsere Mitarbeiter werden unabhängig des Geschlechts auf Grundlage ihrer Qualifikation und ihrer Fähigkeiten eingestellt und gefördert. Wir setzen unternehmens- weit auf eine geschlechterunabhängige Förderung und achten bei Bewerbern auf Eignung, Leistungsbereitschaft und Know-how.

Elmos verfolgt für die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat - wie auch im gesamten Unternehmen - ein an Nicht- diskriminierung ausgerichtetes Diversitätskonzept. Ziel dieses Kon- zeptes ist es, eine angemessene Vielfalt im Hinblick auf den beruf- lichen Erfahrungshintergrund, insbesondere in Bezug auf die Industrie, die Regionen und die Unternehmenszugehörigkeit, den Bildungshintergrund sowie die persönlichen Charaktereigenschaf- ten, zu erreichen. Diese Aspekte sind in der aktuellen Besetzung der Organe berücksichtigt. Grundsätzlich ist die Eignung einer Person für eine Aufgabe ausschlaggebend für eine Beschäftigung im Unter- nehmen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Nationalität, Reli- gion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

AKTIONÄRE UND HAUPTVERSAMMLUNG

Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr. Sie erhalten termingerecht die Tagesordnung, Informationen zur Teil- nahme und auf Wunsch auch den Geschäftsbericht. Wesentliche Dokumente zu aktuellen und vergangenen Hauptversammlungen sowie weitere Erläuterungen zur Teilnahme an der Hauptversamm- lung und Stimmabgabe sind auf unserer Website - auch in engli- scher Sprache - verfügbar oder können bei der Gesellschaft ange- fordert werden. Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen können, haben die Möglichkeit, ihre Stimmrechte ent- sprechend ihrer Weisung durch von Elmos ernannte Stimmrechts- vertreter ausüben zu lassen. Die Hauptversammlung hat den Vor-

stand am 10. Mai 2023 ermächtigt, die Hauptversammlung bis zum

9. Mai 2028 ohne physische Präsenz abzuhalten (virtuelle Haupt- versammlung). Aufgrund der Erfahrungen in der COVID 19 Pan- demie erachten Aufsichtsrat und Vorstand die Flexibilität, Haupt- versammlungen entweder in Präsenz oder virtuell abzuhalten, als notwendig und vorteilhaft für die Gesellschaft. Der Vorstand wird jedoch vor jeder Hauptversammlung, auch unter Berücksichtigung des Austauschs mit Aktionären, abwägen und über das Format der Hauptversammlung im besten Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre entscheiden. Nach eingehender Beratung und Diskussion im Vorstand und Aufsichtsrat soll vorbehaltlich einer anderslauten- den späteren Beschlussfassung die ordentliche Hauptversammlung 2024 als virtuelle Hauptversammlung vorbereitet und durchge- führt werden.

Wichtige Termine für die Aktionäre werden jährlich in einem Finanzkalender veröffentlicht. Alle Zwischenmitteilungen, Halb- jahres- und Geschäftsberichte sind unter www.elmos.com abruf- bar. Der Vorstand informiert regelmäßig Analysten und Investoren u.a. im Rahmen von Roadshows und Konferenzen über die aktuelle Entwicklung des Unternehmens. Die Investor-Relations-Abteilung steht darüber hinaus für Fragen der Aktionäre zur Verfügung.

RISIKEN

Zum Erfolg einer guten Corporate Governance gehört auch ein ver- antwortungsvoller Umgang mit Risiken. Hierüber wird der Auf- sichtsrat regelmäßig vom Vorstand unterrichtet. Informationen über das Risikomanagement- sowie das interne Kontrollsystem befinden sich im zusammengefassten Lagebericht unter "Chancen und Risiken".

ABSCHLUSSPRÜFUNG

Vor Unterbreitung eines Vorschlags zur Wahl des Abschlussprü- fers holte der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats auch für das Geschäftsjahr 2023 vom Prüfer eine Unabhängigkeitserklärung ein. Zweifel an der Unabhängigkeit wurden nicht festgestellt. Der Auf- sichtsrat hat entsprechend Ziffer D.8 des DCGK mit dem Abschluss- prüfer vereinbart, dass ihm dieser über wesentliche Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichtet, die sich bei der Durch-

führung der Abschlussprüfung ergeben. Ebenso legte er entspre- chend Ziffer D.9 des DCGK fest, dass der Prüfer den Aufsichtsrat

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex 2023

informiert bzw. im Prüfungsbericht vermerkt, wenn er Abwei- chungen von der vom Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Kodex ermittelt. Solche Unstimmigkeiten wur- den nicht festgestellt. Darüber hinaus diskutierte entsprechend Ziffer D.10 des DCGK der Prüfungsausschuss mit dem Abschluss- prüfer die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstra- tegie und die Prüfungsplanung sowie die Prüfungsergebnisse. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer über den Fortgang der Prüfung ausge- tauscht und dem Ausschuss hierüber berichtet.

AKTIENBASIERTE VERGÜTUNGSPROGRAMME

Elmos hat aktienbasierte Vergütungsmodelle für Führungskräf- te und Vorstandsmitglieder aufgelegt. Der Börsenkurs ist für unsere Aktionäre ein zentrales Kriterium bei einer Investition in das Unternehmen. Die Anknüpfung bestimmter Vergütungsbe- standteile an den Börsenkurs ist daher ein Leistungsanreiz für die Bezugsberechtigten. Weitere Informationen hierzu befinden sich im Konzernanhang.

VERGÜTUNGSSYSTEM/VERGÜTUNGSBERICHT

Die Hauptversammlung vom 10. Mai 2023 billigte das gelten- de Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gemäß

  • 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG sowie die Vergütung für die Mit- glieder des Aufsichtsrats gemäß § 113 Abs. 3 AktG. Eine Beschrei- bung der Vergütungssysteme befindet sich auf der Website unter www.elmos.com/ueber-elmos/investor/corporate-governance.html sowie in den Einladungen zur Hauptversammlung von 2021 bis 2023. Der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG wird ein- schließlich des Vermerks des Abschlussprüfers nach der Beschlussfassung über die Billigung durch die Hauptversamm- lung 2024 auf der Website der Elmos Semiconductor SE www.elmos.com/ueber-elmos/investor/corporate-governance.html öffentlich gemacht.

Die Entsprechenserklärung vom Mai 2022 ersetzend erklären Vor- stand und Aufsichtsrat der Elmos Semiconductor SE gemäß § 161 Aktiengesetz:

I. Zukunftsbezogener Teil

Die Elmos Semiconductor SE wird den Empfehlungen der "Regie- rungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (kurz: DCGK) in der aktuellen Fassung vom 28. April 2022 (Bekanntgabe im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022) zukünftig mit den hier genannten Ausnahmen entsprechen:

-> Sowohl für die Mitglieder des Vorstands als auch für die Mit- glieder des Aufsichtsrats werden keine Altersgrenzen festgelegt (DCGK Ziffern B.5 und C.2). Der Aufsichtsrat entscheidet über die Eignung der Mitglieder des Vorstands. Der Hauptversammlung obliegt die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats; sie ent- scheidet somit auch über die Altersstruktur.

-> Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist zugleich Vorsitzender des Prüfungsausschusses (DCGK Ziffer D.3 Satz 5). Der Aufsichts- rat ist der Überzeugung, dass der damit verbundene Arbeits- aufwand nicht zu hoch ist und durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats erledigt werden kann. Auch sieht der Aufsichts- rat nicht die Gefahr einer zu großen Nähe zum Vorstand und dadurch bedingter mangelnder Aufmerksamkeit des Aufsichts- ratsvorsitzenden bei der zusätzlichen Übernahme der Funktion des Prüfungsausschussvorsitzenden. Der Aufsichtsratsvorsit- zende ist bestens geeignet, auch den Vorsitz im Prüfungsaus- schuss zu übernehmen. Es ist im Interesse der Gesellschaft, dass von der Empfehlung (DCGK Ziffer D.3 Satz 5) abgewichen wird.

-> Die Festlegungen der Vergütung des jeweiligen Vorstands- mitglieds richten sich nach den aktuellen gesetzlichen Anfor- derungen, insbesondere wird den Anforderungen der Aktio- närsrechterichtlinie (ARUG II) entsprochen. Weitergehende Anforderungen und Konkretisierungen werden zum jetzigen

Zeitpunkt als nicht zielführend angesehen (DCGK Ziffern G.1 und G.2).

-> Der Aufsichtsrat legt nach pflichtgemäßem Ermessen die Ver- gütung für die Vorstandsmitglieder fest. Es werden keine spe- ziell für die Elmos Semiconductor SE angefertigten Benchmarking Studien beauftragt (DCGK Ziffer G.3). Es erfolgt keine besondere Analyse der Arbeitnehmervergütungen allein für die Zwecke der Vorstandsvergütungen (DCGK Ziffer G.4). Der Auf- sichtsrat nutzt stattdessen Vergütungsstudien und Vergleichs- werte anderer Unternehmen und bezieht das bekannte Niveau der Vergütung der Arbeitnehmer und die typische Veränderung im Zeitablauf in seine Überlegungen ein. Bezüglich darüber hin- aus gehender Analysen sieht der Aufsichtsrat nicht den entspre- chenden Nutzen für den erhöhten Aufwand.

-> Die Vorstandsverträge sehen keine Abfindungsbegrenzungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit vor (DCGK Ziffer G.13). Die Höhe einer Abfindung kann aus Sicht des Aufsichtsrats im Fall einer vorzeitigen Vertragsauflösung nur in einer dann zu treffenden Vereinbarung sachgerecht fest- gelegt werden.

II. Vergangenheitsbezogener Teil

Den Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (Bekanntgabe im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am

20. März 2020) wurde seit Abgabe der Entsprechenserklärung im Mai 2022 mit den dort unter I. genannten Ausnahmen entsprochen.

Dortmund, im Mai 2023

Für den Aufsichtsrat

Für den Vorstand

Dr. Klaus Weyer

Dr. Arne Schneider

Aufsichtsratsvorsitzender

Vorstandsvorsitzender

WERTPAPIERGESCHÄFTE

Personen, die bei einem Emittenten von Aktien Führungsaufga- ben wahrnehmen (bei Elmos die Mitglieder des Vorstands und Auf- sichtsrats sowie einzelne höhere Führungskräfte gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 25 lit. b) der Marktmissbrauchsverordnung (MAR)), sowie deren nahestehenden Personen sind nach Art. 19 Abs. 1 der Marktmiss- brauchsverordnung (MAR) gesetzlich verpflichtet, Geschäfte mit Aktien oder Schuldtiteln der Gesellschaft oder sich darauf beziehen- de Finanzinstrumente offen zu legen. Meldepflichtige Wertpapier- geschäfte werden umgehend nach Erhalt der Mitteilung europaweit verbreitet und unter www.elmos.com veröffentlicht.

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Elmos Semiconductor AG published this content on 12 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 11 April 2024 22:44:05 UTC.