Der Vorstand der Elegance Optical International Holdings Limited hat bekannt gegeben, dass der Verkäufer, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Unternehmens, am 4. Januar 2024 (nach Börsenschluss) den vorläufigen Kaufvertrag mit dem Käufer abgeschlossen hat, in dem sich der Verkäufer bereit erklärt hat, die Immobilie zu veräußern, und der Käufer sich bereit erklärt hat, die Immobilie zu einem Preis von 9,1 Millionen HKD zu erwerben. Da die relevanten prozentualen Anteile (wie in den Börsenzulassungsregeln definiert) in Bezug auf die Veräußerung 5 % übersteigen, aber unter 25 % liegen, stellt die Veräußerung eine meldepflichtige Transaktion des Unternehmens dar und unterliegt daher der Meldepflicht gemäß den Börsenzulassungsregeln, ist jedoch von der Genehmigungspflicht der Aktionäre gemäß den Börsenzulassungsregeln ausgenommen. Das Unternehmen beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Veräußerung für die Geschäftsentwicklung und als allgemeines Betriebskapital der Gruppe zu verwenden.

Die Haupttätigkeit des Unternehmens ist das Halten von Investitionen. Die Gruppe war in den Bereichen Handel mit optischen Brillenfassungen und Sonnenbrillen, Immobilieninvestitionen, Investitionen in Forderungen und Wertpapiere, Investitionen in Filmrechte, Filmverleih und Energiegeschäft tätig. Nach bestem Wissen und Gewissen des Verwaltungsrats, der alle angemessenen Nachforschungen angestellt hat, ist der Erwerber ein Investor.

In Anbetracht der aktuellen Finanzlage und der Geschäftstätigkeit der Gruppe ist der Verwaltungsrat der Ansicht, dass die Veräußerung eine gute Gelegenheit für das Unternehmen darstellt, den Wert der Immobilie zu einem angemessenen Preis zu realisieren, und dass der Erlös aus der Veräußerung die Finanzlage verbessern und das allgemeine Betriebskapital der Gruppe erhöhen wird. Der Vorstand ist der Ansicht, dass die Bedingungen für die Veräußerung zu handelsüblichen Konditionen erfolgen, die fair und angemessen sind und im Interesse des Unternehmens und seiner Aktionäre insgesamt liegen. Da die relevanten prozentualen Verhältnisse in Bezug auf die Veräußerung 5% übersteigen, aber unter 25% liegen.

stellt die Veräußerung eine meldepflichtige Transaktion des Unternehmens dar und unterliegt daher der Meldepflicht gemäß den Börsenzulassungsregeln, ist aber von der Genehmigungspflicht durch die Aktionäre gemäß den Börsenzulassungsregeln ausgenommen.