Bern (awp) - Die Bundesanwaltschaft (BA) hat die Bank BSI im Korruptionsskandal um den malaysischen Staatsfonds 1MDB wegen schwerer Verstösse gegen Geldwäschereiregeln verurteilt. Gegen den Strafbefehl haben zwei Tochtergesellschaften des Fonds Einspruch erhoben. Nun muss sich das Bundesstrafgericht mit dem Fall befassen.

Die Bundesanwaltschaft bestätigte am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen Artikel zum 1MDB-Fall der Online-Nachrichtenseite "Gotham City". Die Untersuchung der Behörde habe ergeben, dass die BSI im Zeitraum von August 2010 bis Juni 2014 nicht alle notwendigen organisatorischen Massnahmen getroffen habe, um die Straftat der wiederholten und schweren Geldwäscherei zu verhindern, wurde die Bundesanwaltschaft im Bericht zitiert.

Laut dem am 11. Januar nach sechsjähriger Untersuchung gefällten Urteil hat die Bundesanwaltschaft gegen die Bank BSI eine Geldstrafe in Höhe von 4,5 Millionen Franken ausgesprochen. Im Gegensatz zu den beiden 1MDB-Töchtern hat die BSI das Verdikt akzeptiert, wie es im Bericht von Gotham City heisst. Die Verstösse gegen die Geldwäschereiregeln seien von mehreren Mitarbeitern der Bank begangen worden, vor allem von zwei im Büro Singapur ansässigen Angestellten.

Die Tessiner Bank BSI (vormals Banca Svizzera Italiana) wurde 2016 von der Bankgruppe EFG International gekauft.

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