DOUGLAS HOLDING AG: Einleitung aktienrechtliches Squeeze-Out-Verfahren durch Beauty Holding Three AG

Hagen, den 15. Januar 2013 - Die Beauty Holding Three AG mit Sitz in Frankfurt am Main hat der DOUGLAS HOLDING AG (ISIN DE0006099005) heute das förmliche Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Beauty Holding Three AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sog. Aktienrechtlicher Squeeze Out).

Die Beauty Holding Three AG ist mit mehr als 95 % am Grundkapital der DOUGLAS HOLDING AG beteiligt und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Übertragungsbeschluss soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der DOUGLAS HOLDING AG gefasst werden. Diese wird vermutlich im Mai 2013 stattfinden.

DOUGLAS HOLDING AG   
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