Aktualisierung der Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der DF Deutsche Forfait

AG gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher

Corporate Governance Kodex"

Vorstand und Aufsichtsrat der DF Deutsche Forfait AG haben am 12. April 2024 erklärt, dass und mit welchen Ausnahmen den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 28. April 2022, bekannt gemacht im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022 ("DCGK 2022"), seit Abgabe der Entsprechenserklärung am 02. März 2023 mit der Aktualisierung vom 27. April 2023 entsprochen wurde und zukünftig entsprochen wird.

Die Erklärung vom 12. April 2024 wird dahingehend aktualisiert, dass seit Abgabe der Entsprechenserklärung am 02. März 2023 mit der Aktualisierung vom 27. April 2023 den Empfehlungen des DCGK 2022 bis auf die in der Erklärung vom 2. März 2023 und der Aktualisierung vom 27. April 2023 genannten Ausnahmen und die folgende Ausnahme entsprochen wurde und künftig entsprochen wird:

  • Empfehlung A.5 (Beschreibung des gesamten internen Kontroll- und Risikomanagementsystems)
    Der Vorstand hat im Einklang mit gesetzlichen Vorschriften ein angemessenes und wirksames internes Kontroll- und Risikomanagementsystem eingerichtet. Da die
    ausführliche Beschreibung des gesamten internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bislang nicht Teil des Lageberichts war und auch nicht sein musste, enthält der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 keine solche Beschreibung. Die ausführliche Beschreibung sowie die Stellungnahme zur Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme wird jedoch im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 enthalten sein.

Köln, 24. April 2024

Der Vorstand

Der Aufsichtsrat

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DF Deutsche Forfait AG published this content on 24 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 24 April 2024 21:41:05 UTC.