KÖLN (dpa-AFX) - Kurz vor dem erwarteten Abschluss des milliardenschweren Schadenersatzverfahrens von Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz hat das Kölner Landgericht seinen Verkündungstermin erneut verschoben. Die Streitparteien hätten dem Gericht zwar mitgeteilt, dass sie eine außergerichtliche Einigung erzielen konnten, sagte eine Sprecherin am Montag. Es sei aber weiter unklar, wie der noch laufende Zivilprozess beendet werden solle. Unmittelbar vor der für diesen Dienstag (17. Januar) geplanten Verkündung habe das Gericht daher den Termin erneut verlegt - diesmal auf den 7. Februar.

Schickedanz hatte in dem seit vier Jahren laufenden Zivilverfahren ursprünglich insgesamt 1,9 Milliarden Euro von 14 Beklagten verlangt - vor allem von ihrer früheren Hausbank Sal. Oppenheim und ihrem einstigen Vermögensberater Josef Esch. Die heute 73-Jährige hatte argumentiert, diese hätten ihr Vermögen gegen ihren Willen riskant angelegt und verschleudert. Die Beklagten hatten das bestritten und teilweise Gegenklage erhoben.

Das Bankhaus teilte dann im Dezember überraschend mit, eine Vergleichsvereinbarung sei von allen Beteiligten unterzeichnet worden, der Streit damit außergerichtlich geklärt. Nach dpa-Informationen soll die Ex-Milliardärin einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag erhalten. In einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Schreiben an das Gericht heißt es seitens Schickedanz, die Klägerin nehme "auch Abstand von der Behauptung, die Beklagten hätten als Teil einer sogenannten Interessengemeinschaft Vermögen, Namen und Person der Klägerin dazu benutzt, sich oder dem Bankhaus Sal. Oppenheim durch Schein- und Umgehungsgeschäfte Profite zu verschaffen".

Die frühere Großaktionärin hatte mit der Insolvenz des Handelsriesen Arcandor - hervorgegangen aus KarstadtQuelle - 2009 ihr Vermögen verloren. Auch ihre Hausbank stand damals vor dem Ruin und war Anfang 2010 von der Deutschen Bank übernommen worden. Der Vorsitzende Richter Stefan Singbartl hatte der Klägerin zu Prozessbeginn wenig Hoffnung auf einen Erfolg gemacht und den Streitparteien immer wieder mehr Zeit für eine außergerichtliche Lösung eingeräumt.

Obwohl diese nun gelungen ist, verzögert sich der endgültige Abschluss des gesamten Falls. Die Gründe dafür werden nicht genannt. Es soll an einem Detail und einer einzelnen Streitpartei hängen.

Die Gerichtssprecherin erläuterte, allein die Mitteilung der beteiligten Parteien über einen erzielten außergerichtlichen Vergleich führe nicht zu, dass der bei Gericht anhängige Rechtsstreit automatisch beendet werde. Dafür müssten alle Beteiligten eine einheitliche prozessuale Erklärung abgeben, die aber weiter auf sich warten lasse./wa/DP/stw