Jahresabschluss

Delivery Hero SE

31. Dezember 2023

INHALTSVERZEICHNIS

ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT

3

BILANZ

4

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

6

ANHANG

7

BESTÄTIGUNGSVERMERK

48

LAGEBERICHT

JAHRESABSCHLUSS 2023

ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT

Der Lagebericht der Delivery Hero SE ist gemäß § 315 Abs. 5 in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB mit dem Lagebericht des Konzerns zusammengefasst und im Geschäftsbericht 2023 des Delivery Hero Konzerns veröffentlicht.

Der Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der Delivery Hero SE und des Delivery Hero Konzerns für das Geschäftsjahr 2023 werden beim Unternehmensregister hinterlegt und veröf- fentlicht.

Der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2023 steht auch im Internet unter https://ir.deliveryhero.com/de/finanzberichte-und-praesentationen/zum Download bereit.

3

BILANZ

JAHRESABSCHLUSS 2023

DELIVERY HERO SE, BERLIN

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

Aktiva

in Mio. EUR

31.12.2023

31.12.2022

  1. Anlagevermögen
    I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1.

Selbst geschaffene Schutzrechte

66,2

32,7

und Software

2.

Entgeltlich erworbene gewerbliche

0,6

2,4

Schutzrechte und Software

3.

Geleistete Anzahlungen und

31,3

34,4

Anlagen in Entwicklung

98,1

69,4

II. Sachanlagen

1.

Technische Anlagen und Maschinen

0,6

0,5

2.

Andere Anlagen, Betriebs- und

30,0

11,7

Geschäftsausstattung

3.

Geleistete Anzahlungen und

9,1

9,8

Anlagen im Bau

39,6

22,0

III. Finanzanlagen

1.

Anteile an verbundenen Unternehmen

6.420,4

7.043,4

2.

Ausleihungen an verbundene

1.184,5

1.808,0

Unternehmen

3.

Beteiligungen

4,2

0,0

4.

Wertpapiere des Anlagevermögens

197,2

168,3

5.

Anteile sonstige Beteiligungen

79,0

236,1

6.

sonstige Ausleihungen

10,0

7.895,3

9,1

9.264,8

8.033,0

9.356,1

B. Umlaufvermögen

  1. Vorräte

1.

Unfertige Leistungen

0,3

1,3

2.

Fertige Erzeugnisse und Waren

4,1

3,8

3.

Geleistete Anzahlungen

1,6

6,1

2,1

7,2

  1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.

Forderungen aus Lieferungen und

1,3

0,2

Leistungen

2.

Forderungen gegen verbundene

291,7

285,2

Unternehmen

3.

Sonstige Vermögensgegenstände

95,8

388,8

951,9

1.237,3

III. Sonstige Wertpapiere

257,3

0,0

IV. Kassenbestand, Guthaben bei

Kreditinstituten

35,8

247,6

688,0

1.492,1

C. Rechnungsabgrenzungsposten

578,7

315,9

9.299,7

11.164,2

4

BILANZ

JAHRESABSCHLUSS 2023

Passiva

in Mio. EUR

31.12.2023

31.12.2022

A. Eigenkapital

  1. Ausgegebenes Kapital

1. Gezeichnetes Kapital

270,7

265,1

2. Nennbetrag eigener Anteile

0,0

270,6

-0,1

265,0

II.

Kapitalrücklage

10.383,9

9.818,9

III. Verlustvortrag

-4.964,1

-3.662,8

IV. Jahresfehlbetrag

-3.745,3

-1.301,3

1.945,2

5.119,8

B. Rückstellungen

1.

Steuerrückstellungen

35,9

24,3

2.

Sonstige Rückstellungen

171,1

195,3

207,0

219,5

C. Verbindlichkeiten

1.

Konvertible Anleihen

4.689,8

4.406,0

2.

Erhaltene Anzahlungen

16,6

16,6

3.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und

5,8

5,1

Leistungen

4.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen

2.309,4

1.180,8

Unternehmen

5.

Sonstige Verbindlichkeiten

68,2

184,0

  • davon aus Steuern € 10.9 Mio. (i. Vj. € 0 Mio.)
  • davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 2.5 Mio. (i. Vj. € 4.9 Mio.)

7.089,9

5.792,6

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0,5

0,6

E. Passive latente Steuern

57,1

31,6

9.299,7

11.164,2

5

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

JAHRESABSCHLUSS 2023

DELIVERY HERO SE, BERLIN

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT

VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2023

in Mio. EUR

2023

2022

1.

Umsatzerlöse

319,4

281,6

2.

Erhöhung oder Verminderung des Bestandes

-1,0

-0,1

an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und Leistungen

3.

Andere aktivierte Eigenleistungen

57,4

35,3

4.

Sonstige betriebliche Erträge

536,8

1.696,8

5.

Materialaufwand

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und

-16,9

-19,9

Betriebsstoffe und für bezogene Waren

6.

Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter

-585,7

-574,0

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen

-56,3

-642,0

-47,0

-621,0

für Altersversorgung

  • davon für Altersversorgung EUR -0,4 (i. Vj. EUR -0,3)

7. Abschreibungen

  1. auf immaterielle Vermögensgegenstände

des Anlagevermögens und Sachanlagen

-38,3

-27,2

b) auf Vermögensgegenstände des

Umlaufvermögens, soweit diese die in der

Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen

-24,0

-62,3

-63,6

-90,8

überschreiten

8.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

-1.001,5

-605,5

9.

Erträge aus Beteiligungen

582,5

179,5

- davon aus verbundenen Unternehmen

EUR 582,5 (i. Vj. EUR 179,5)

10.

Erträge aus Ausleihungen des

153,0

109,8

Finanzanlagevermögens

  • davon aus verbundenen Unternehmen EUR 153,0 (i. Vj. EUR 109,8)

11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

74,9

20,7

  • davon aus verbundenen Unternehmen EUR 1,8 (i. Vj. EUR 0,0)

12.

Abschreibungen auf Finanzanlagen

-3.029,8

-2.086,5

13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

-350,2

-168,3

- davon an verbundene Unternehmen

-

EUR -127,1 (i. Vj. EUR -43,9)

14. Aufwendungen aus Verlustübernahmen

-418,9

-

15.

Negatives Kapitalüberlassungsentgelt

-

-0,8

16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

54,8

-31,8

  • davon aus latenten Steuern EUR 97,1 (i. Vj. EUR 4,1)

17.

Ergebnis nach Steuern

-3.743,6

-1.301,0

18.

Sonstige Steuern

-1,6

-0,2

19.

Jahresfehlbetrag

-3.745,3

-1.301,3

6

ANHANG

JAHRESABSCHLUSS 2023

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Die Delivery Hero SE mit Sitz in Berlin ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine große Kapital- gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 und Abs. 4 HGB. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer 198015 B mit der Geschäftsanschrift Oranienburger Straße 70, 10117 Berlin, eingetragen.

Der Abschluss der Delivery Hero SE ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung der Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Die Delivery Hero SE schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresfehlbetrag von

  • 3.745,3 Mio. ab (Vorjahr: Jahresfehlbetrag € 1.301,3 Mio.). Der Vorstand geht davon aus, dass die Delivery Hero SE auch in Zukunft mit ausreichend Liquidität und Kapital ausgestattet ist, um den Ge- schäftsbetrieb fortzuführen. Der Jahresabschluss wurde daher unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going - Concern) aufgestellt.

Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG/§ 285 Nr. 16 HGB

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Delivery Hero SE haben am 30. Dezember 2023 die Entspre- chenserklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Erklärung ist dauerhaft unter:

https://ir.deliveryhero.com/entsprechenserklaerung

einsehbar.

B. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEISMETHODEN

Allgemeine Angaben

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden einige Vermerke, die nach den gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringen sind, im Anhang auf- geführt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgeblich:

AKTIVA

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände: Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbst erstellter imma- terieller Vermögensgegenstände gemäß § 248 Abs. 2 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die selbst er- stellten immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Herstellungskosten angesetzt und werden planmäßig über ein bis drei Jahre linear abgeschrieben. Von dem Wahlrecht des Einbezugs von Kos- ten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessener Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung wurde kein Ge- brauch gemacht. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und Software des Anlagevermö- gens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, ent- sprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen ver- mindert. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nut- zungsdauer von zwei bis drei Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter € 800 (Vorjahr: € 800); diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirk- sam erfasst. Lizenzen werden über die vereinbarte Nutzungsdauer laut Lizenzvertrag abgeschrieben.

7

ANHANG

JAHRESABSCHLUSS 2023

Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vor- genommen, um die immateriellen Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren Wert anzusetzen.

Das Sachanlagevermögen wird mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens er- folgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Abschreibung erfolgt zu Abschreibungssätzen, die sich nach Maßgabe der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bestimmen und die nicht we- sentlich von den steuerlichen AfA-Tabellen abweichen. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertmin- derung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, um das Sachanlagevermögen mit dem niedrigeren Wert anzusetzen.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuer- rechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung in voller Höhe als Aufwand erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 800 (Vorjahr: € 800) nicht übersteigen.

Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder bei einer voraussichtlich dauernden Wertminde- rung zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Für Anteile an verbundenen Unternehmen er- mittelt die Gesellschaft den beizulegenden Wert im Rahmen eines Werthaltigkeitstests mit Hilfe des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens. Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden im Rahmen des Werthaltigkeitstests mit berücksichtigt. Bei Vorliegen eines Wertminderungsbedarfs, werden zu- nächst die Anteile abgewertet und ein übersteigender Wertminderungsbedarf den Ausleihungen zu- geordnet. Bei nicht börsennotierten Minderheitsbeteiligungen wird bei erkennbaren Risiken ein bei- zulegender Wert auf Basis eines Multiplikatorverfahrens ermittelt und bei voraussichtlich dauernder Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Bei Ausschluss des Multi- plikatorverfahrens oder zu dessen Ergänzung werden zugängliche Informationen als Indikatoren eva- luiert. Sollten Informationen eine voraussichtlich dauernde Wertminderung nahelegen, werden au- ßerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert durchgeführt. Sofern die Gründe für die Abschreibungen entfallen, werden Zuschreibungen vorgenommen.

Umlaufvermögen

Vorräte werden mit den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederst- wertprinzips bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei zweifelhaften Forderungen werden angemessene Wertabschläge vorgenommen. Uneinbringliche Forderungen werden vollständig ab- geschrieben. Auf fremde Währungen lautende Forderungen werden nach dem strengen Niederst- wertprinzip angesetzt. Bei ihrer erstmaligen Erfassung werden sie mit dem Mittelkurs dieses Tages umgerechnet. Forderungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr werden zum Bilanz- stichtag mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Bei längerfristigen Forderungen schlägt sich ein geringerer Kurs am Bilanzstichtag in einer niedrigeren Bewertung der Forderung aufwandswirksam nieder, während ein höherer Kurs (Bewertungsgewinn) unberücksichtigt bleibt.

Im Geschäftsjahr 2023 wurde rückwirkend zum 01. Januar 2023 ein Ergebnisabführungsvertrag zwi- schen der Gesellschaft und ihren verbundenen Unternehmen Foodpanda GmbH, Berlin, und Delivery Hero Finco Germany GmbH, Berlin, geschlossen. Demnach sind die verbundenen Unternehmen ver- traglich zur Abführung von Gewinnen und die DH SE zur Verlustübernahme gem. § 302 AktG ver- pflichtet. In Abhängigkeit des Vorliegens eines Bilanzgewinn oder Bilanzverlust bei den Gesellschaf- ten erfasst die DH SE eine Forderung oder eine Verbindlichkeit gegenüber verbundenen Unterneh- men. Die Erträge und Aufwendungen aus dem Ergebnisabführungsvertrag werden in einem geson- derten GuV-Posten ausgewiesen.

Die Zugangsbewertung der sonstigen Wertpapiere erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Folgebe- wertung erfolgt auf Basis der aktuellen Börsen- oder Marktpreise.

Die flüssigen Mittel (Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten) sind zum Nennwert am Bilanz- stichtag angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Zeitpunkt darstellen. Sie werden zum Nenn- wert am Bilanzstichtag bilanziert. Die Gesellschaft hat das Aktivierungswahlrecht nach §250 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen.

8

ANHANG

JAHRESABSCHLUSS 2023

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind die Aufgelder aus den platzierten Wandelan- leihen ausgewiesen. Bei den vorliegenden Emissionen der Wandelanleihen wurde kein über den Er- füllungsbetrag hinausgehendes Aufgeld vereinbart. Es erfolgte eine schätzungsweise Ermittlung des Aufgelds über einen Vergleich des fristenadäquaten Kapitalmarktzinssatzes vergleichbarer Wandel- anleihen mit dem in den Ausgabebedingungen festgelegten Zinssatz zum Zeitpunkt der Ausgabe. In Höhe des ermittelten Aufgeldes wurde ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten mit Gegenbuchung in der Kapitalrücklage erfasst. Die Auflösung erfolgt planmäßig über die Laufzeit der zugrundelie- genden Anleiheverbindlichkeit im Zinsergebnis.

Im Jahr 2022 wurde eine Fremdfinanzierung durch die DH-Gruppe aufgenommen und konzernintern an die Gesellschaft weitergereicht. Das Disagio aus der konzerninternen Weiterreichung wurde als Rechnungsabgrenzungsposten gem. § 250 Abs. 3 Satz 1 HGB aktiviert.

Die Disagios werden über die jeweilige Laufzeit verteilt in das Zinsergebnis eingestellt.

PASSIVA

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die Delivery Hero SE hat bestehende Programme zur aktienbasierten Vergütung. Im Rahmen dieser Programme wurden Mitarbeiteroptionen oder Anteile (beispielsweise in Form von Restricted Stock Units - "RSUs" gewährt, die die Begünstigten grundsätzlich nach Ableisten einer bestimmten Dienst- zeit zum Erwerb bzw. Erhalt von Anteilen der Gesellschaft berechtigen (anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich in Eigenkapitalinstrumenten). In einigen Programmen ist bei bestimmten Exit Events (z.B. Change of Control) die Gesellschaft verpflichtet, das Programm in bar auszugleichen. Außerdem hat die Gesellschaft ein Wahlrecht zum Ausgleich durch Ausgabe neuer Anteile oder zum Ausgleich in bar. Der Eintritt von Exit Events wird gegenwärtig als unwahrscheinlich angesehen. Es ist nicht geplant, das Wahlrecht zum Barausgleich in Anspruch zu nehmen, mit Ausnahme des Virtual Share Programms 2017, für das ein Barausgleich erfolgt. Die übrigen Programme werden als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich in Eigenkapitalinstrumenten klassifiziert. Mangels expliziter Regelungen im HGB zu solchen anteilsbasierten Vergütungen werden diese Zusagen im Einklang mit den internati- onalen Vorschriften des IFRS 2 bilanziert. Hierbei werden die Ansprüche aus den Zusagen im Perso- nalaufwand mit Gegenbuchung in der Kapitalrücklage im Eigenkapital erfasst. Die Verpflichtung aus dem Aktienvergütungsprogramm mit Barausgleich wird in den sonstigen Rückstellungen ausgewie- sen. Die Bewertung der Ansprüche aus gewährten Optionen erfolgt jeweils mittels einer Optionsbe- wertung anhand des Black-Scholes-Modells. Die Bewertung der Ansprüche aus den RSUs erfolgt durch Division des entsprechenden Zuteilungsbetrags durch den Marktwert einer RSU, der aus dem 30-Tage-Durchschnitts-Aktienkurs von Delivery Hero vor dem jeweiligen Gewährungszeitpunkt abge- leitet wird. Die RSUs werden auf Basis eines vertraglich festgelegten €-Wertes gewährt.

Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendi- gen Erfüllungsbetrages angesetzt. Dabei wird allen erkennbaren Risiken, ungewissen Verbindlichkei- ten und drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften Rechnung getragen. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, soweit hinreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem, ihrer Restlaufzeit ent- sprechenden, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in fremder Währung werden bei ihrer Erfassung mit dem Mittelkurs des Tages umgerechnet. Kurzfristige Fremd- währungsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden mit dem De- visenkassamittelkurs bewertet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden aufwands- wirksam höher angesetzt, wenn der Kurs am Bilanzstichtag höher ist. Ein niedrigerer Kurs (Bewer- tungsgewinn) wird nicht berücksichtigt.

Latente Steuern

Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen temporäre Differenzen, so wird eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastung als passive latente Steuern in der Bilanz angesetzt. Auf den Ansatz einer sich daraus insgesamt ergebenden Steuerentlastung wird in Aus- übung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB verzichtet.

9

ANHANG

JAHRESABSCHLUSS 2023

Bewertungseinheiten

Soweit zur Absicherung von Fremdwährungs- und Wertänderungsrisiken derivative Finanzinstru- mente abgeschlossen werden, werden keine Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet.

Gewinn- und Verlustrechnung

Konzerninterne Einnahmen aus Lizenz- und Servicevereinbarungen werden unter den Umsatzerlösen ausgewiesen.

Konzerninterne Kostenweiterberechnungen, die ohne einen tatsächlichen Leistungsaustausch erfol- gen, werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen dargestellt.

C. ERLÄUTERUNGEN ZU BILANZPOSTEN

ANLAGEVERMÖGEN

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel als Anlage I zum Anhang dargestellt.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Im Rahmen der Ausübung des Wahlrechts wurden unter den selbst geschaffenen immateriellen Ver- mögensgegenständen und geleisteten Anzahlungen und Anlagen in Entwicklung im Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von € 60,4 Mio. aktiviert (Vorjahr: € 42,6 Mio.). Hierzu erfolgten Abschrei- bungen in Höhe von € 29,9 Mio. (Vorjahr: € 18,8 Mio.).

Aufgrund der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagever- mögens besteht nach § 268 Abs. 8 HGB eine Ausschüttungssperre in Höhe von € 68,1 Mio. (Vorjahr: € 46,8 Mio.).

Finanzanlagen

Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens und Anteile an sonstigen Beteiligungen (Anteilsbesitz) setzen sich wie in der Anlage I zum Anhang dargestellt zusammen.

Die Zugänge in den Anteilen an verbundenen Unternehmen in Höhe von € 1.003,3 Mio. (Vorjahr: € 1.268,3 Mio.) resultieren im Wesentlichen aus der Übertragung von Anteilen im Rahmen der Beglei- chung der zuvor unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Anwartschaftsrechte in Zusammenhang mit der Woowa Akquisition im Jahr 2021 in Höhe von € 530,9 Mio.

Weitere Zugänge resultierten im Wesentlichen aus durchgeführten Kapitalerhöhungen bei Tochter- gesellschaften für Zwecke der konzerninternen Finanzierung. Darüber hinaus hat die Gesellschaft in 2023 weitere Minderheitsanteile an Glovoapp23 S.A. ("Glovo") durch die Ausgabe von eigenen Aktien in Höhe von € 29,3 Mio. erworben.

Die Umbuchungen in Höhe von € 161,2 Mio. (Vorjahr: € 512,5 Mio.) sind im Wesentlichen durch die Wandlung gewährter Darlehen an Tochterunternehmen bedingt.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von € 1.184,5 Mio. (Vorjahr: € 1.808,0 Mio.) resultieren aus konzerninternen Finanzierungen.

Der Zugang in den Beteiligungen umfasst die Investition an einem Wagniskapitalfonds in Höhe von € 4,2 Mio.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens beinhalten im Wesentlichen Anteile an Just Eat Takea- way.com N.V. sowie Anteile an Deliveroo Plc.

Die sonstigen Beteiligungen umfassen nicht verbriefte Anteile an Unternehmen, die keine Beteili- gung nach § 271 Abs. 1 HGB darstellen.

Sonstige Ausleihungen in Höhe von € 10,0 Mio. (Vorjahr: € 9,1 Mio. beinhalten im Wesentlichen Darlehen an Gesellschafter einer Tochtergesellschaft, welche Im Geschäftsjahr 2021 in Zusammen- hang mit der Woowa Akquisition ausgegeben worden sind.

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Delivery Hero SE published this content on 10 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 10 May 2024 14:28:06 UTC.