EINLADUNG

ZUR HAUPTVERSAMMLUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

DATRON AG

Mühltal

Ordentliche Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre der

DATRON AG

(WKN A0V9LA / ISIN DE000A0V9LA7 / eindeutige Kennung: DATRON_oHV2024)

zu der am

28. Juni 2024 stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

mit Beginn um

10:00 Uhr MESZ

ein,

die ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung ohne die Möglichkeit der physischen Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird.

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Der Vorstand der Gesellschaft hat gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Ak- tionäre der Gesellschaft oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnah- me der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten, mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, an der Hauptversammlung ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsaus- übung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der elektroni- schen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Die Bild- und Tonübertragung ist über einen Hyperlink (HV-Por- tal) zugänglich, der über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.datron.de/de/investor-relations unter dem Punkt "Hauptversammlung" abgerufen werden kann. Der Veranstaltungs- ort im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft In den Gänsäckern 5, 64367 Mühltal. Erläuterungen zur Ausübung Ihrer Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptver- sammlung finden Sie nachstehend unter Abschnitt B "Hinweise zur Durchführung der Hauptversammlung".

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  1. TAGESORDNUNG

Top 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses und des zusam- mengefassten Lageberichtes für das Geschäfts- jahr 2023 und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023

Zu diesem Tagesordnungspunkt findet nach den gesetzlichen Bestimmungen keine Beschlussfas- sung der Hauptversammlung statt, da der Auf- sichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- abschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 AktG gebilligt hat. Jahresabschluss, Kon- zernabschluss, zusammengefasster Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind im öffentlich verfügbaren Geschäftsbericht enthalten und über die Internetadresse https:// www.datron.de/de/investor-relations unter dem Punkt "Hauptversammlung" zugänglich.

Top 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanz- gewinn aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 in Höhe von € 4.618.439,20 wie folgt zu verwenden:

  1. Ausschüttung einer Dividende von € 0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie für das ab- gelaufene Geschäftsjahr 2023
    • 795.684,80
  2. Einstellung in die

Gewinnrücklage

€ 3.800.000,00

c) Gewinnvortrag

€ 22.754,40

Bilanzgewinn

€ 4.618.439,20

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Beim angegebenen Gesamtbetrag für die Gewinn- ausschüttung sind die 3.978.424 zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands am 28.03.2024 und des Aufsichtsrats am 24.04.2024, für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 dividen- denberechtigten Stückaktien berücksichtigt. Für den Fall, dass sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 dividendenberechtigten Stück- aktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung ändert, wird der Hauptver- sammlung vorgeschlagen, bei einer unveränderten Dividende von € 0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie den nicht auf dividendenberechtigte Stückaktien entfallenden Teilbetrag des Bilanzge- winns in den Gewinnvortrag einzustellen.

Top 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vor- standes für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mit- gliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

Top 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Auf- sichtsrates für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mit- gliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

Top 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft RWM GmbH + Co. KG, Breite Weg 38, 76547 Sinzheim bei Baden-Baden, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen.

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Top 6 Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich derzeit nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus vier Mitgliedern zusammen, die von der Hauptver- sammlung gewählt werden. An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nicht gebunden.

Zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2024 endet die Amtszeit aller amtierenden Auf- sichtsratsmitglieder.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen:

  1. Herr Dr. Thomas Milde, Rechtsanwalt und No- tar, Griesheim,
  2. Herr Manfred Krieg, Steuerberater und Wirt- schaftsprüfer, Mühltal,
  3. Herr Prof. Dr.-Ing. Eberhard Abele, Institutsleiter für Produktionsmanagement, Technologie und Werkzeugmaschinen (PTW) an der TU Darm- stadt, Bühl und
  4. Herr Achim Kopp, Geschäftsführer Kopp Schleiftechnik GmbH, Lindenfels

werden zu Mitgliedern des Aufsichtsrates bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mit- glieder des Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2028 endende Geschäftsjahr beschließt, bestellt.

Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, für den Fall, dass Herr Dr. Thomas Milde, Herr Manfred Krieg, Herr Prof. Dr.-Ing. Eberhard Abele und Herr Achim Kopp zu Aufsichtsräten gewählt werden gleichzeitig

Herrn Dr. Arne Brüsch, Kaufmann, Mühltal

zum Ersatzmitglied für Herrn Dr. Thomas Milde, Herrn Manfred Krieg, Herrn Prof. Dr.-Ing. Eberhard Abele und Herrn Achim Kopp zu wählen, falls eine dieser Personen vorzeitig aus dem Aufsichtsrat ausscheiden sollte.

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  1. HINWEISE ZUR DURCHFÜHRUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG
  1. Auslage von Unterlagen
    Das Geschäftslokal zur Einsichtnahme in die Unter- lagen zur Hauptversammlung befindet sich In den
    Gänsäckern 5, 64367 Mühltal.
  2. Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuel- len Hauptversammlung im Internet und die Aus- übung des Stimmrechts.
    Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichts- rats entschieden, dass die ordentliche Hauptver- sammlung 2024 als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Diese Möglichkeit besteht auf- grund der Ermächtigung in § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft.. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
    Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesam- ten Hauptversammlung im passwortgeschützten HV-Portal der Gesellschaft, welches unter dem Link https://www.datron.de/de/investor-relations unter dem Punkt "Hauptversammlung" erreichbar ist. Berechtigt, die gesamte Hauptversammlung im Internet zu verfolgen und das Stimmrecht auszuüben, sind alle Aktionäre, die sich vor der Hauptversammlung in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Zugangsdaten und weitere Informationen erhalten die Aktionäre nach ihrer Anmeldung. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse bis spätestens mit Ablauf des 21. Juni 2024 zugehen:
    DATRON AG
    c/o GFEI Aktiengesellschaft Ostergrube 11
    30559 Hannover
    Fax: +49 (0) 511 47402319
    E-Mail: hv@gfei.de

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Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Ver- folgung der gesamten Hauptversammlung im Internet und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes ist grundsätzlich eine in Textform erstellte Beschei- nigung des depotführenden Instituts notwendig. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 7. Juni 2024 (0:00 Uhr MESZ) zu beziehen.

3. Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die die Hauptversammlung nicht selbst verfolgen und/oder ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte ausüben möchten, können sich unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Ver- einigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, vertreten lassen. Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptver- sammlung. Der Bevollmächtigte darf die Rechte des Aktionärs jedoch ebenfalls nur im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung einer Vollmacht (auch an den Stimmrechtsvertreter) wie in diesen Teilnahmebedingungen angegeben aus- üben. Die Vollmacht kann in Textform, durch (Com- puter-)Fax oder elektronische Nachricht (E-Mail) erteilt werden, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleich gestellten Personen erteilt wird und an folgende Adresse übermittelt werden:

DATRON AG

c/o GFEI Aktiengesellschaft Ostergrube 11

30559 Hannover

Fax: +49 (0) 511 47402319

E-Mail: hv@gfei.de

Ein Vollmachtsvordruck steht unter https://www. datron.de/de/investor-relations unter dem Punkt "Hauptversammlung" zur Verfügung. Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis

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der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können zudem elektronisch erfolgen und übermit- telt werden, indem die unter https://www.datron. de/de/investor-relations unter dem Punkt "Haupt- versammlung" bereitgestellte Anwendung genutzt wird.

Für die Erteilung einer Vollmacht an Intermediäre (z.B. ein Kreditinstitut), Aktionärsvereinigungen und andere durch § 135 AktG im Hinblick auf die Stimmrechtsausübung gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen sowie für ihren Wider- ruf und den Nachweis einer solchen Bevollmäch- tigung gilt § 135 AktG. Danach hat der Bevoll- mächtigte die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten. Sie muss vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Ferner hat der jeweilige Bevollmächtigte für seine Bevollmächtigung möglicherweise beson- dere Regelungen vorgesehen; dies sollte mit dem jeweiligen Bevollmächtigten vorab geklärt werden.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktio- nären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter können in Textform, durch (Computer-)Fax oder elektronische Nachricht (E- Mail) mit dem den Aktionären zur Verfügung stehenden Formular zur Weisungserteilung bevollmächtigt werden.

Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne Weisungen werden sich die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft der Stimme enthalten. Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis spätestens zum Ablauf des 27. Juni 2024 bei den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft bei der folgenden Postadresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail- Adresse eingehen:

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DATRON AG

c/o GFEI Aktiengesellschaft Ostergrube 11

30559 Hannover

Fax: +49 (0) 511 47402319

E-Mail: hv@gfei.de

Vollmachten und Weisungen an die von der Gesell- schaft benannten Stimmrechtsvertreter können auch elektronisch über das passwortgeschützte HV-Portal der Gesellschaft unter https://www. datron.de/de/investor-relations unter dem Punkt "Hauptversammlung" erteilt werden. Diese Mög- lichkeit besteht bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung.

  1. Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl
    Aktionäre können ihre Stimmen im Wege elekt- ronischer Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (elektronische Briefwahl). Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch elektronische Briefwahl ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptver- sammlung. Für die elektronische Briefwahl steht das passwortgeschützte HV-Portal der Gesell- schaft unter https://www.datron.de/de/investor- relations unter dem Punkt "Hauptversammlung" bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptver- sammlung zur Verfügung. Zugangsdaten erhalten die Aktionäre nach ihrer Anmeldung.
  2. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlan- gen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
    Die Ergänzung der Tagesordnung um einen oder mehrere Punkte kann von einem oder mehreren Aktionären beantragt werden, sofern sein/ihr Anteil 5 Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreicht.

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Datron AG published this content on 15 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 15 May 2024 12:21:52 UTC.