CTS Eventim AG & Co. KGaA: Stellungnahme der CTS EVENTIM AG & Co. KGaA im Zuge des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union zum rechtlichen Rahmen für die Einführung der Infrastrukturabgabe in Deutschland
Am 18. Juni 2019 um 16:20 Uhr
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DGAP-Ad-hoc: CTS Eventim AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Stellungnahme
CTS Eventim AG & Co. KGaA: Stellungnahme der CTS EVENTIM AG & Co. KGaA im Zuge des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union zum rechtlichen Rahmen für die Einführung der Infrastrukturabgabe in Deutschland
18.06.2019 / 16:18 CET/CEST
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AD-HOC-MITTEILUNG
Stellungnahme der CTS EVENTIM AG & Co. KGaA im Zuge des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union zum rechtlichen Rahmen für die Einführung der Infrastrukturabgabe in Deutschland
München, 18. Juni 2019. Die CTS EVENTIM AG & Co. KGaA nimmt zum heutigen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union zum rechtlichen Rahmen für die Einführung der Infrastrukturabgabe in Deutschland wie folgt Stellung:
"Gemeinsam mit unserem Partner Kapsch TrafficCom arbeiten wir seit Ende vergangenen Jahres daran, dass die Erhebung der Infrastrukturabgabe planmäßig starten kann. In Abstimmung mit unserem Auftraggeber prüfen wir nun die Auswirkungen des EuGH-Urteils auf unsere Zusammenarbeit. Unsere Verträge enthalten Schutzbestimmungen, die Vermögensschäden für die Betreibergesellschaft und ihre Gesellschafter vorbeugen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Infrastrukturabgabe nicht eingeführt werden sollte."
Über CTS EVENTIM
CTS EVENTIM ist einer der international führenden Anbieter in den Bereichen Ticketing und Live Entertainment. 2018 wurden rund 250 Millionen Tickets über die Systeme des Unternehmens vermarktet - stationär, online und mobil. Zu den Onlineportalen zählen Marken wie eventim.de, oeticket.com, ticketcorner.ch, ticketone.it und entradas.com. Zur EVENTIM-Gruppe gehören außerdem zahlreiche Veranstalter von Konzerten, Tourneen und Festivals wie "Rock am Ring", "Rock im Park", "Hurricane", "Southside" oder "Lucca Summer". Darüber hinaus betreibt CTS EVENTIM einige der renommiertesten Veranstaltungsstätten Europas, etwa die Kölner LANXESS arena, die Berliner Waldbühne und das EVENTIM Apollo in London. Die CTS EVENTIM AG & Co. KGaA (ISIN DE 0005470306) ist seit 2000 börsennotiert und gegenwärtig Mitglied des SDAX. Im Jahr 2018 erwirtschafteten 3.141 Mitarbeiter in 21 Ländern einen Umsatz von mehr als 1,2 Milliarden Euro.
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Corporate Communications: Christian Steinhof Leiter Unternehmenskommunikation Tel.: +49.40.380788.7299 christian.steinhof@eventim.de
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Sprache:
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Unternehmen:
CTS Eventim AG & Co. KGaA
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0421/ 3666-233
Fax:
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E-Mail:
tatjana.wilhelm@eventim.de
Internet:
www.eventim.de
ISIN:
DE0005470306
WKN:
547030
Indizes:
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Börsen:
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
Die Cts Eventim AG & Co KgaA ist ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, das in den Bereichen Freizeitveranstaltungen und Kinokartenverkauf tätig ist. Das Unternehmen ist in zwei Segmenten tätig, nämlich Ticketing und Live Entertainment. Gegenstand des Segments Ticketing ist die Werbung, der Verkauf, die Vermittlung, der Vertrieb und die Vermarktung von Eintrittskarten für Kino-, Konzert-, Theater-, Kunst-, Sport- und andere Veranstaltungen im In- und Ausland unter Einsatz von Datenverarbeitungs- und Datenübertragungstechnologien. Die Vermarktung der Tickets erfolgt über die Netzwerkplattform (eventim.net), das hauseigene Ticketing-Produkt (eventim.inhouse), das Sport-Ticketing-Produkt (eventim.tixx) und eine eigene Lösung für den Ticketverkauf und die Einlasskontrolle in Stadien und Arenen. Gegenstand des Segments Live-Entertainment ist die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Tourneen und Veranstaltungen, insbesondere von Musikveranstaltungen und Konzerten, sowie die Vermarktung von Musikproduktionen. Es werden auch internationale Veranstaltungsorte betrieben. Das Unternehmen betreibt die kinoheld GmbH als Mehrheitsbeteiligung.
CTS Eventim AG & Co. KGaA: Stellungnahme der CTS EVENTIM AG & Co. KGaA im Zuge des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union zum rechtlichen Rahmen für die Einführung der Infrastrukturabgabe in Deutschland