Covestro AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Am 20. Juni 2022 um 11:22 Uhr
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DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Covestro AG
/ Aktienrückkauf
Covestro AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
20.06.2022 / 11:20
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Im Zeitraum vom 13. Juni 2022 bis einschließlich 17. Juni 2022 wurde eine Anzahl von 504.679 Aktien im Rahmen der zweiten Tranche des Aktienrückkaufprogramms der Covestro AG erworben, deren Beginn mit Bekanntmachung vom 10. Mai 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 10. Mai 2022 mitgeteilt wurde.
Die Anzahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betrugen:
Rückkauftag
Aggregiertes Volumen (Stück Aktien)
Volumen gewichteter Durchschnittskurs (EUR)
13.06.2022
114.082
41,0716
14.06.2022
90.445
40,3616
15.06.2022
77.183
39,9228
16.06.2022
157.213
36,9819
17.06.2022
65.756
36,2237
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen der 2. Tranche dieses Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 10. Mai 2022 bis einschließlich 17. Juni 2022 erworbenen Aktien beläuft sich auf eine Anzahl von 1.678.927 Aktien.
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 21. März 2022 bis einschließlich 17. Juni 2022 erworbenen Aktien beläuft sich auf eine Anzahl von 3.284.717 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Covestro AG erfolgte durch eine von Covestro AG beauftragte Bank über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).
Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite von Covestro AG unter www.covestro.com/de/investors veröffentlicht.
Leverkusen, 20. Juni 2022
20.06.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Covestro AG ist einer der weltweit größten Hersteller von Polymerwerkstoffen. Die Produkte sind hauptsächlich für die Sektoren Automobilindustrie, Bauwesen, Elektronik, Möbel- und Textilindustrie bestimmt. Der Umsatz verteilt sich wie folgt auf die verschiedenen Produktfamilien:
- Spezialprodukte (50,5%): Rohstoffe für Beschichtungen, Klebefolien und Folien;
- Leistungsmaterialien (47,8%): Polyurethane (flexibler Polyurethanschaumstoff, der hauptsächlich für Möbelpolsterung, Matratzen und Polsterung von Autositzen verwendet wird sowie Polyurethanhartschaumstoff, der zur Herstellung von Isoliermaterialien für Gebäude und Kühlgeräte zum Einsatz kommt) und Polycarbonate (Hochleistungs-Polycarbonate für Automobile, Dachstrukturen und medizinische Geräte);
- sonstige (16,3%).
Ende 2023 der Konzern verfügt weltweit über fast 48 Produktionsstandorte.
Die geographische Umsatzverteilung sieht wie folgt aus: Deutschland (12,1%), USA (21,8%), China (21,4%) und sonstige (44,7%).