Der Gesellschaft ist am 23. Oktober 2013 die Anfechtungsklage eines Aktionärs zugestellt worden, mit der dieser die Erklärung der Nichtigkeit des auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. August 2013 gefassten Beschluss zu Tagesordnungspunkt 7 (Ausschluss von Minderheitsaktionären - Squeeze Out) begehrt.

Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG verwiesen.

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