Der Vorstand gab bekannt, dass China Resources Sanjiu Medical & Pharmaceutical Company Limited (CR Sanjiu) am 28. April 2023 den Kooperationsvertrag mit China Resources Power Holdings Company Limited (CR Power) in Bezug auf die vorgeschlagene Zusammenarbeit bei den New Energy Projects für eine Laufzeit ab dem Datum des Kooperationsvertrags bis zum 31. Dezember 2023 geschlossen hat. Laufzeit: Vom 28. April 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Vorbehaltlich der Einhaltung der Börsenzulassungsregeln, der Börsenzulassungsregeln der Shenzhen Stock Exchange und anderer anwendbarer Gesetze und Vorschriften können die Parteien die Laufzeit des Kooperationsvertrags verlängern. Umfang der Transaktionen im Rahmen des Kooperationsvertrags: Gemäß der Kooperationsvereinbarung haben CR Sanjiu und CR Power vereinbart, bei Projekten zur Erzeugung neuer Energie (die "Projekte zur Erzeugung neuer Energie") auf die folgende Weise zusammenzuarbeiten: Durch die Nutzung ihrer jeweiligen Stärken werden CR Sanjiu und CR Power von der Entwicklung ihrer jeweiligen Geschäfte profitieren. CR Power und/oder ihre Tochtergesellschaften beauftragen CR Sanjiu und/oder ihre Tochtergesellschaften mit der Entwicklung und Bereitstellung von Dienstleistungen zur Sanierung von Brachflächen. CR Sanjiu und/oder ihre Tochtergesellschaften lösen das Problem der Brachflächen in neuen Energieprojekten durch die Anpflanzung traditioneller chinesischer Heilkräuter und bieten umfassende Landmanagementdienste an, um den Landbedarf der Projekte zu decken. Während der Laufzeit des Kooperationsabkommens können die Parteien in Übereinstimmung mit den im Kooperationsabkommen festgelegten Grundsätzen besondere Verträge über spezifische Managementdienstleistungen, Gebühren und andere Anforderungen für die jeweiligen neuen Energieprojekte abschließen. Die Bedingungen solcher spezifischer Verträge werden zwischen den Parteien zu marktüblichen Bedingungen ausgehandelt und müssen in Übereinstimmung mit den im Kooperationsvertrag festgelegten Grundsätzen fair und angemessen sein, wobei die tatsächlichen Bedingungen der jeweiligen Neuen Energieprojekte zu berücksichtigen sind. Preisbasis und Preispolitik: Die für die spezifischen Dienstleistungen im Rahmen des Kooperationsabkommens zu zahlenden Dienstleistungsgebühren
werden von den Parteien nach dem Fremdvergleichsgrundsatz unter Bezugnahme auf den dann vorherrschenden Marktpreis und unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren festgelegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die klimatischen Bedingungen, die Bodenbeschaffenheit, die Arbeitskosten und die Marktbedingungen am Standort des jeweiligen neuen Energieprojekts sowie die Ressourcen, Budgets, Erfahrungen, Qualitätssicherungsanforderungen und technischen Anforderungen der jeweiligen Parteien.
Anforderungen.