China Energy Storage Technology Development Limited gab bekannt, dass Frau Zhang Xiulin mit Wirkung vom 20. Dezember 2023 zur unabhängigen, nicht geschäftsführenden Direktorin und zum Mitglied des Prüfungsausschusses des Unternehmens ernannt wurde. Die biografischen Daten von Frau Zhang sind nachstehend aufgeführt: Zhang Xiulin Frau Zhang'' ist 63 Jahre alt und verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Unternehmensführung und im Personalmanagement. Frau Zhang war von 2002 bis 2010 Executive Vice President von Shanghai Resource Property Consultancy Co.

Ltd. von 2002 bis 2010 und von 2011 bis 2013 war sie Geschäftsführerin von Shanghai Fujie Decoration Construction Co. Ltd. tätig, einem Joint-Venture-Unternehmen der Shanghai Resource Property Consultancy Co. Ltd., wo sie hauptsächlich für die jährliche Budgetplanung des Unternehmens, die Leitung der Einrichtung und Verbesserung der verschiedenen Managementsysteme des Unternehmens sowie die Organisation und Planung der wichtigen Sitzungen und Großveranstaltungen des Unternehmens verantwortlich war.

Von 2013 bis 2020 war Frau Zhang stellvertretende Generalsekretärin der Shanghai Jiaxing Chamber of Commerce und war hauptsächlich für die Koordination von Veranstaltungen und die tägliche Verwaltung der Kammer zuständig. Frau Zhang schloss 1996 ihr Studium an der Fakultät für Betriebswirtschaft der Polytechnischen Universität Shanghai mit einem Bachelor ab und absolvierte 2006 ein Aufbaustudium in Personalentwicklung und -management an der East China Normal University. Der Verwaltungsrat gibt bekannt, dass Frau Zhang mit Wirkung vom 20. Dezember 2023 zum Mitglied des Prüfungsausschusses ernannt wurde.

Nach der Ernennung von Frau Zhang (i) hat das Unternehmen drei unabhängige nicht geschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder, so dass die Anzahl der unabhängigen nicht geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglieder die Mindestanzahl gemäß Regel 3.10(1) der Börsenzulassungsregeln erfüllt; und (ii) der Prüfungsausschuss hat drei Mitglieder und alle Mitglieder sind nicht geschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder, so dass die Anforderung gemäß Regel 3.21 der Börsenzulassungsregeln erfüllt ist.