DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: CEWE Stiftung & Co. KGaA / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 CEWE Stiftung & Co. KGaA: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 2021-08-30 / 20:27 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Oldenburg, 30. August 2021

CEWE Stiftung & Co. KGaA, Aktienrückkauf

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016

Der Vorstand der CEWE Stiftung & Co. KGaA hat am 30. August 2021 beschlossen, von der durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 31. Mai 2017 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien teilweise Gebrauch zu machen und ein Aktienrückkaufprogramm in einem Volumen von bis zu 200.000 Aktien der CEWE Stiftung & Co. KGaA (ISIN: DE0005403901) maximal jedoch zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 20 Mio. ('Aktienrückkaufprogramm') durchzuführen. Der Aktienrückkauf wurde mit Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR am 30. August 2021 angekündigt. Der Rückkauf beginnt am 1. September 2021 und endet spätestens am 30. Mai 2022.

Der Erwerb der Aktien dient einzig dem Zweck, Verpflichtungen aus Belegschaftsaktien-programmen der CEWE Stiftung & Co. KGaA i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. c der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 zu erfüllen.

Der Rückkauf der eigenen Aktien wird im Auftrag und für Rechnung der CEWE Stiftung & Co. KGaA durch Einschaltung eines unabhängigen Kreditinstitutes erfolgen. Das Kreditinstitut hat den Erwerb der CEWE Stiftung & Co. KGaA Aktien in Übereinstimmung mit den oben genannten Bestimmungen durchzuführen und die Bestimmungen der Hauptversammlungsermächtigung einhalten. Das Kreditinstitut trifft im Übrigen seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von CEWE Stiftung & Co. KGaA Aktien und das jeweilige Erwerbsvolumen gemäß Artikel 4 Abs. 2 b) der Delegierten Verordnung unabhängig und unbeeinflusst von der CEWE Stiftung & Co. KGaA. Die CEWE Stiftung & Co. KGaA wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut ist insbesondere verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten.

Das Kreditinstitut darf bei der Kaufpreisbestimmung den Kurs des letzten an der betreffenden Börse unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) den des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf der betreffenden Börse nicht überbieten. Des Weiteren darf das Kreditinstitut, laut Ermächtigung der Hauptversammlung, den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie der CEWE Stiftung & Co. KGaA im XETRA-Handelssystem (oder den eines vergleichbaren Nachfolgesystems) um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten. Das Kreditinstitut darf ferner an einem Tag nicht mehr als 25 Prozent des durchschnittlichen täglichen Tagesumsatzes der CEWE Stiftung & Co. KGaA Aktie an der Börse, an welcher der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wiederaufgenommen werden.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die CEWE Stiftung & Co. KGaA über den Verlauf des Aktienrückkaufs auf ihrer Website (http://ir.cewe.de) im Bereich 'Investor Relations' berichten und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

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2021-08-30 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  CEWE Stiftung & Co. KGaA 
              Meerweg 30-32 
              26133 Oldenburg 
              Deutschland 
Internet:     www.cewe.de 
 
Ende der Mitteilung  DGAP News-Service 
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1229901 2021-08-30

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August 30, 2021 14:27 ET (18:27 GMT)