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DGAP-WpÜG: Guido Krass / Angebot zum Erwerb
Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: CENTROTEC SE; Bieter: Guido A. Krass

18.11.2020 / 10:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service
der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen
Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetz (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1
Börsengesetz (BörsG)

Bieter:

Guido Krass

Großächerstraße 70,
CH-8966 Oberwil-Lieli,
Schweiz

Zielgesellschaft:

CENTROTEC SE

Am Patbergschen Dorn 9
59929 Brilon
Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 13184

ISIN: DE0005407506

Herr Guido Krass hat am heutigen 18. November 2020 entschieden, den
Aktionären der CENTROTEC SE ("Zielgesellschaft"), die der Bieter bereits im
Sinne des WpÜG kontrolliert, im Wege eines freiwilligen öffentlichen
Erwerbsangebots anzubieten, sämtliche nennwertlosen Inhaber-Stammaktien der
Zielgesellschaft (ISIN: DE0005407506) mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie ("CENTROTEC-Aktien")
gegen Zahlung einer Angebotsgegenleistung in bar in Höhe des gesetzlichen
Mindestpreiseses zu erwerben, um damit die gesetzlichen Voraussetzungen für
einen Widerruf der Zulassung der Zielgesellschaft zum Handel im regulierten
Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 BörsG
zu
schaffen ("Delisting-Erwerbsangebot"). Der gesetzliche Mindestpreis
entspricht dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der
Zielgesellschaft während der letzten sechs Monate vor Veröffentlichung der
Entscheidung des Bieters zur Abgabe des Delisting-Erwerbsangebots, d.h.
dieser Veröffentlichung. Dieser Mindestpreis wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ermittelt und dem Bieter mitgeteilt werden.
Der Bieter hat den Mindestpreis vorab aufgrund öffentlich verfügbarer
Informationen näherungsweise mit EUR 15,03 ermittelt.

Ebenfalls am heutigen 18. November 2020 hat der Bieter mit der
Zielgesellschaft eine Vereinbarung abgeschlossen (Delisting-Vereinbarung),
nach der sich die Zielgesellschaft im Rahmen des rechtlich Zulässigen
verpflichtet hat, vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots
bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der
Zulassung der CENTROTEC-Aktien zum Handel im regulierten Markt der
Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard und General Standard) zu
beantragen (sog. Delisting).

Das Delisting-Erwerbsangebot wird zu den in der Angebotsunterlage
festzulegenden Bestimmungen erfolgen, wobei sich der Bieter vorbehält, in
der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen,
soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Angebotsunterlage, welche die
detaillierten Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere damit
in Zusammenhang stehende Informationen enthalten wird, wird nach der
Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht vom Bieter im Internet auf der Website

http://www.CentrotecBeteiligung.com

veröffentlicht werden.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von CENTROTEC-Aktien. Die endgültigen
Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das
Delisting-Erwerbsangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung
der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
Investoren und Inhabern von CENTROTEC-Aktien wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem
Delisting-Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt
gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Delisting-Erwerbsangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der
Bundesrepublik Deutschland , insbesondere des WpÜG, des BörsG und der
WpÜG-Angebotsverordnung (Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage,
die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die
Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines
Angebots) unterbreitet. Eine Durchführung des Delisting-Erwerbsangebots nach
den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik
Deutschland (insbesondere der Rechtsordnungen der Vereinigten Staaten von
Amerika, Kanadas, Australiens und Japans) wird nicht erfolgen. Folglich
werden keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder
Genehmigungen des Delisting-Erwerbsangebots außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland beantragt, veranlasst oder anderweitig erfolgen. Die Aktionäre
der Zielgesellschaft werden nicht darauf vertrauen können, sich auf
Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen Rechtsordnung als
der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der auf
Grundlage des Delisting-Erwerbsangebots geschlossen wird, unterliegt
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in
Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

In den USA sowie in jeder anderen Jurisdiktion, in der ein solches Angebot
bzw. eine solche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes nicht
gesetzeskonform wäre, ist diese Veröffentlichung weder ein Angebot,
Wertpapiere zu kaufen, noch die Aufforderung zu einem Angebot, Wertpapiere
zu verkaufen.

Das Delisting-Erwerbsangebot wird weder direkt noch indirekt in den USA oder
in die USA hinein, über den US-Postweg oder durch irgendein anderes Mittel
oder Instrument des zwischenstaatlichen Handels oder Handels mit dem Ausland
(any means or instrumentality of interstate or foreign commerce) einschl.
Telekopie, Telex, Telefon, Email oder sonstiger Arten der elektronischen
Kommunikation, noch über die Einrichtung einer nationalen Wertpapierbörse
(national
securities exchange) in den USA durchgeführt.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, kann der Bieter unmittelbar oder mittelbar,
d.h. z.B. über Beteiligungsunternehmen, außerhalb des öffentlichen
Delisting-Erwerbsangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist
CENTROTEC-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen.
Dies gilt in gleicher Weise für Wertpapiere, die ein Wandlungs- oder
Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Erwerb von CENTROTEC-Aktien
gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder
außerhalb
der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über
diese Erwerbe werden auf

http://www.CentrotecBeteiligung.com

veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Oberwil-Lieli, 18. November 2020

Ende der WpÜG-Meldung


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   Sprache:    Deutsch
   Börsen:     Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
               Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
               München, Stuttgart, Tradegate Exchange



   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
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