CANTOURAGE GROUP SE

Berlin

WKN A3DSV0 / ISIN DE000A3DSV01

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der

am 26. Juni 2024 um 13:00 Uhr

im palisa.de Tagungs- und Veranstaltungszentrum, (Dachgeschoss), in der

Palisadenstr. 48, 10243 Berlin

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung der CANTOURAGE GROUP SE ein.

I.

TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Cantourage Group SE zum 31. Dezember 2023 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat und der Jahres- abschluss damit festgestellt ist.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Cantourage Group SE aus dem abgelaufenen Geschäfts-jahr 2023 in Höhe von EUR 38.677,77 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF WULF & PARTNER Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen.

II.

WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) rechtzeitig angemeldet haben.

Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG ausreichend. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen (sogenannter Nachweisstichtag), also auf den

4. Juni 2024, 24:00 Uhr

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der Adresse

Cantourage Group SE

c/o AAA HV Management GmbH

Am Stadion 18-24

51465 Bergisch Gladbach

E-Mail:Cantourage2024@aaa-hv.de

bis spätestens am

19. Juni 2024, 24:00 Uhr

zugehen.

Gemäß § 123 Abs. 4 S. 5 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Der Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts ergibt sich dabei

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ausschließlich aus dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den recht- zeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig eine Ein- trittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Intermediär anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesem Fall durch den depotführende Intermediär vorgenommen.

2. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Die Aktionäre können sich in der Hauptversammlung und bei der Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl vertreten lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erfor- derlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Schriftform oder der Textform (§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135 Aktiengesetz erteilt wird.

Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 Aktiengesetz (Vollmachts- erteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Die Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf ausschließlich mit der Stimmrechtsaus- übung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre sollten sich in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abstimmen.

Die Bevollmächtigung kann durch Vorweisen der Vollmacht in der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post oder per E-Mail an die folgende Adresse nachgewiesen werden:

Cantourage Group SE

c/o AAA HV Management GmbH

Am Stadion 18-24

51465 Bergisch Gladbach

E-Mail:Cantourage2024@aaa-hv.de

Dasselbe gilt für einen eventuellen Widerruf der Vollmacht.

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Bitte beachten Sie, dass zwar das Recht eines jeden Aktionärs besteht, mehr als eine Person zu bevollmächtigen, dass die Gesellschaft jedoch berechtigt ist, im Falle von mehreren bevoll- mächtigten Personen eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.

Die persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der einem Dritten zuvor erteilten Vollmacht.

Übersendungen, die postalisch erfolgen, müssen aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 25. Juni 2024, 24:00 Uhr, unter der vorstehend genannten Adresse zugehen. Eine Übermittlung per E-Mail ist bis zum Ende der Hauptversammlung möglich.

3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie werden die Stimm- rechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimm- rechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall ausdrückliche und ein- deutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig.

Zu Anträgen, die in der Hauptversammlung ohne vorherige Ankündigung gestellt werden, werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sich der Stimme enthalten. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Vollmachten und Aufträge zur Ausübung des Frage- und Rederechts, zur Stellung von Anträgen oder zur Ein- legung von Widersprüchen gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen.

Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die postalisch zugehen, müssen der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis zum 25. Juni 2024, 24:00 Uhr, unter der im Abschnitt "Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten" genannten Adresse zugehen. Bis zu diesem Zeitpunkt können im Vorfeld der Hauptversammlung erteilte Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auf dem genannten Weg auch widerrufen oder geändert werden.

Auch am Tag der Hauptversammlung können die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie deren Änderung und Widerruf in Textform bis zum Beginn der Abstimmung an der Ein- und Ausgangskontrolle erfolgen.

Im Übrigen gelten die Ausführungen zu dem Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Be- vollmächtigten entsprechend. Eine rechtzeitige Anmeldung ist auch im Falle der Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erforderlich.

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4. Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß Art. 56 S. 3 SE-VO i.V.m. § 50 Abs. 2 SEAG

Aktionäre, deren Anteil zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den an- teiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich oder in elek- tronischer Form gemäß § 126a BGB an den Vorstand der Cantourage Group SE zu richten und muss der Gesellschaft bis 24 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum Ablauf des

1. Juni 2024, 24:00 Uhr, zugegangen sein. Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen an die folgende Adresse:

Cantourage Group SE Feurigstraße 54

10827 Berlin

E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur): ir@cantourage.com

5. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen werden. Wahlvorschläge bedürfen keiner Begrün- dung. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die nach- folgende Anschrift der Gesellschaft zu richten:

Cantourage Group SE Feurigstraße 54

10827 Berlin E-Mail: ir@cantourage.com

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich ge- macht werden.

Die mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 11. Juni 2024, 24:00 Uhr, unter vorstehender Anschrift mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegang- enen und zugänglich zu machenden Gegenanträgen und Wahlvorschläge von Aktionären sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden auf der Internetseite der Gesell- schaft unter

www.cantourage.com/investoren/hauptversammlung

zugänglich gemacht, soweit die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Zugänglich- machung gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind.

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6. Veröffentlichungen auf der Internetseite

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.cantourage.com/investoren/hauptversammlung

zum Download zur Verfügung.

7. Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Cantourage Group SE verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E- Mail-Adresse), Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die etwaige Eintritts-Kartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverord- nung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist.

Die Cantourage Group SE ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kate- gorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die Cantourage Group SE verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:

Cantourage Group SE

Feurigstraße 54

10827 Berlin

E-Mail: datenschutz@lorop.de

Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weiterge- geben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Cantourage Group SE zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversamm- lungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienst- leister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.

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Die oben genannten Daten werden nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.

Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht, auf Berich- tigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen, und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbei- teten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegen- stehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebene Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf "Datenportabilität").

Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an:

datenschutz@lorop.de

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichts- behörde.

Berlin, im Mai 2024

Cantourage Group SE

Der Vorstand

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Cantourage Group SE published this content on 15 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 15 May 2024 09:37:04 UTC.