Der Vorstand der Brightstar Technology Group Co., Ltd. gab bekannt, dass das Unternehmen am 27. Juli 2023 (nach Börsenschluss) eine Absichtserklärung mit MainNet Capital Pte Ltd. abgeschlossen hat, nach der beide Parteien beabsichtigen, einen neuen Fonds in Singapur zu gründen, um Investitionen in Branchen zu tätigen, die mit der Gruppe in Verbindung stehen. Gegenstand der Vereinbarung: Die Parteien werden gemeinsam den Overseas Fund gründen, der Investitionen in Branchen tätigen wird, die mit der Gruppe in Verbindung stehen. MainNet Capital wird für den Betrieb des Overseas Fund verantwortlich sein.

Fondsgröße: Das Fondsvolumen beträgt mindestens 30 Millionen USD, wobei der gesamte Fonds von beiden Parteien eingebracht wird. Während des Zeitraums von einem Monat ab dem Datum der Absichtserklärung wird MainNet Capital ausschließlich mit dem Unternehmen über den Übersee-Fonds verhandeln und wird keine Angebote machen, diskutieren, verhandeln und/oder Vereinbarungen oder Absprachen mit anderen Parteien in Bezug auf den Übersee-Fonds oder die Absichtserklärung treffen (und dafür sorgen, dass seine wesentlichen Aktionäre, Tochtergesellschaften, Direktoren, Mitarbeiter, Führungskräfte, Agenten oder Vertreter dies nicht tun). Gemäß der Absichtserklärung ist das Unternehmen berechtigt, nach Unterzeichnung der Absichtserklärung eine Due-Diligence-Prüfung der Machbarkeitsstudie des Überseefonds durchzuführen.

MainNet Capital und sein Vertreter werden sich nach besten Kräften bemühen, das Unternehmen bei der Durchführung der Due-Diligence-Prüfung zu unterstützen. Vorbehaltlich der Ergebnisse der Due-Diligence-Prüfung und der Tatsache, dass beide Parteien alle erforderlichen Zustimmungen und/oder Genehmigungen eingeholt haben, werden sich das Unternehmen und MainNet Capital nach besten Kräften bemühen, sich auf die Bedingungen der vorgeschlagenen Investition zu einigen und innerhalb der Exklusivitätsfrist eine rechtsverbindliche formelle Vereinbarung in Bezug auf die vorgeschlagene Investition (die ``Formelle Vereinbarung'') zu schließen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, endet die Absichtserklärung bei Eintreten einer der folgenden Umstände: (i) die Unterzeichnung der formellen Vereinbarung; (ii) die Parteien vereinbaren, die MOU aus welchen Gründen auch immer schriftlich zu beenden; oder (iii) der Nichtabschluss der formellen Vereinbarung vor Ablauf der Exklusivitätsperiode.

Die Absichtserklärung stellt keine rechtsverbindliche Vereinbarung für die Parteien der Absichtserklärung dar, mit Ausnahme der Bestimmungen über die Due-Diligence-Prüfung, die Exklusivität, die Vertraulichkeit, die Beendigung der Absichtserklärung, die Gebühren sowie das geltende Recht und die Gerichtsbarkeit.