Am 16. Juni 2022 reichte die Booz Allen Hamilton Holding Corporation eine endgültige Vollmachtserklärung ein, in der sie um Stimmrechtsvollmachten bat und die Aktionäre aufforderte, gegen einen Aktionärsantrag zu stimmen, in dem der Vorstand aufgefordert wurde, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die entsprechenden Unternehmensdokumente zu ändern und den Eigentümern von insgesamt 10 % der ausstehenden Stammaktien das Recht zu geben, eine außerordentliche Aktionärsversammlung einzuberufen.