Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der BioNTech SE zum

Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Der Vorstand und Aufsichtsrat haben sich ausführlich mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") beschäftigt und am 27. Februar 2024 die folgende Entsprechenserklärung nach § 161 Abs. 1 AktG verabschiedet:

Die BioNTech SE (die "Gesellschaft") hat mit Ausnahme der nachstehend genannten Punkte sämtlichen Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 entsprochen und wird ihnen auch künftig entsprechen.

  • Gemäß Punkt B.1 des Kodex soll der Aufsichtsrat bei der Zusammensetzung des Vorstands auf Vielfalt (Diversity) achten. Am 8. März 2023 hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft das Ziel für den Frauenanteil im Vorstand auf 25 % festgelegt. Die Frist, bis zu der dieses Ziel erreicht werden soll, wurde auf den 31. Dezember 2025 festgelegt. Dr. James Ryan wurde mit Wirkung vom 1. September 2023 als Chief Legal Officer in den Vorstand berufen. Zuvor gab es die Position des Chief Legal Officer im Unternehmen nicht. Der Aufsichtsrat hielt die Berufung eines Vertreters der Rechtsabteilung des Unternehmens in den Vorstand für wichtig, um die Erfüllung der strategischen und wirtschaftlichen Ziele des Unternehmens zu gewährleisten. Dr. James Ryan war als Senior Vice President Legal & IP und General Counsel bereits seit vielen Jahren Leiter der Rechtsabteilung und war aufgrund seiner großen Expertise und des Vertrauens, das der Aufsichtsrat in ihn setzte, der am besten geeignete Kandidat für diese Position. Die Ernennung erfolgte nach sorgfältiger Abwägung und Diskussion und lag nach Ansicht des Aufsichtsrats im besten Interesse des Unternehmens. Der Aufsichtsrat befasst sich mit den neu festgelegten Zielwerten zur Vielfalt im Vorstand und wird diese auch in Zukunft berücksichtigen.
  • Nach Ziffer B.3 des Kodex soll die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren erfolgen. Abweichend hiervon wurde das Vorstandsmitglied Dr. James Ryan mit Wirkung zum 1. September 2023 für einen Zeitraum von vier Jahren bestellt. Im Hinblick auf die langjährige Erfahrung von Dr. James Ryan im Unternehmen als Senior Vice President Legal & IP und General Counsel sowie seine fachliche Qualifikation hielt der Aufsichtsrat eine Erstbestellung für vier Jahre für erforderlich und angemessen. Darüber hinaus hielt der Aufsichtsrat die Erstbestellung für einen Zeitraum von vier Jahren für das beste Interesse der Gesellschaft, um langfristige strategische Unternehmensziele und -entscheidungen umsetzen zu können.
  • Gemäß Punkt C.7 des Kodex wird empfohlen, dass mehr als die Hälfte der Mitglieder des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und dem Vorstand unabhängig sein sollen. Demnach ist ein Aufsichtsratsmitglied von der Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig, wenn es in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen könnte. Bei der Beurteilung der Unabhängigkeit wird unter anderem auch die Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat berücksichtigt. Trotz der Tatsache, dass zwei der sechs Mitglieder des Aufsichtsrats länger als die vom Kodex empfohlenen zwölf Jahre dem Aufsichtsrat angehören, werden alle Mitglieder des Aufsichtsrats als unabhängig angesehen. Der Aufsichtsrat hält es für vorteilhaft und wesentlich für das Unternehmen, das Wissen und die Erfahrung, die derzeit im Aufsichtsrat vorhanden sind, zu erhalten. Dazu gehören langjährige Kenntnisse des Unternehmens und seiner Branche sowie umfassende Fachkenntnisse in den Bereichen Finanzen, Wirtschaft, Wissenschaft und Kapitalmärkte, was insbesondere im Hinblick auf das derzeitige, stetige globale Wachstum und den Wandel des Unternehmens wichtig ist. Die Dauer der Mitgliedschaft der beiden Aufsichtsratsmitglieder Herr Helmut Jeggle und Herr Michael Motschmann steht aufgrund der langjährigen Verbundenheit mit der Gesellschaft und der bestehenden wirtschaftlichen Unabhängigkeit von der Gesellschaft sowie dem Fehlen sonstiger Belange, die mögliche Interessenkonflikte begründen könnten, ihrer jeweiligen Unabhängigkeit nicht entgegen (siehe Ziffer C.8 des Kodex).

Mainz, 27. Februar 2024

BioNTech SE

Für den Vorstand

Prof. Dr. Ugur Sahin

Vorstandsvorsitzender (Chief Executive

Officer, CEO)

Für den Aufsichtsrat

_____________________________________

Helmut Jeggle

Aufsichtsratsvorsitzender

Jens Holstein

Finanzvorstand (Chief Financial Officer, CFO)

Attachments

  • Original Link
  • Original Document
  • Permalink

Disclaimer

BioNTech SE published this content on 14 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 20 March 2024 08:59:05 UTC.