15.01.2013

Praxistipp Bauen

300 Mio. Euro mehr im Fördertopf - Zuschüsse für energieeffizientes Sanieren

Wer heuer das Eigenheim energieeffizient modernisieren will und an der finanziellen Statik dafür tüftelt, kann auf staatliche Stützpfeiler hoffen: Unter der Überschrift "Klimaschutz" gibt es mehr Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen. In jedem Fall gilt: Vorher einen Energiefachberater konsultieren, um wirklich alle Fördertöpfe zu nutzen, so die BayWa-Bauexperten.

Holzpellets-Heizung statt Ölheizung; neue Fenster mit Dreifachverglasung; ein Wärmedämmverbundsystem fürs Haus: Wer 2013 zum "Energieeffizienzjahr" fürs Eigenheim macht, wird vom Staat belohnt. Das Bundeskabinett hatte noch kurz vor Weihnachten das Förderprogramm "Energieeffizient sanieren" mit mehr Geld ausgestattet; konkret mit 300 Mio. Euro mehr. Für energieeffiziente Einzelmaßnahmen soll es demnach 10 Prozent der Investitionssumme (bisher 7,5 Prozent) als Zuschuss geben - maximal 5.000 Euro (bislang waren es maximal 3.750 Euro). "Ehe es losgeht, sollte man unbedingt einen Energiefachberater ansprechen - damit einzelne Arbeiten auch sinnvoll ineinander greifen und wirklich sichergestellt ist, dass man alle Kriterien des Förderprogramms erfüllt. Der Energiefachberater hat zudem im Blick, ob man weitere Fördertöpfe nutzen kann", so der Tipp von Steffen Mechter von BayWa Baustoffe. Wer so umfassend saniert, dass die Immobilie den Standard "Effizienzhaus 55" erreicht (bei der Energieeffizienz um 45 Prozent besser als ein vergleichbares Standardgebäude nach Energieeinsparverordnung), der kann sogar einen Zuschuss von bis zu 18.750 Euro aus dem neuen Programm erhalten (bisher maximal 15.000 Euro). Alternativ können Modernisierer auch auf ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss ausweichen. Der aktuelle Zinssatz beträgt dabei nur 1,0 Prozent. Anlaufstelle ist jeweils die bundeseigene KfW-Bank. Der Antrag muss unbedingt vor Beginn der Maßnahmen eingereicht werden.  

Ob Sanierung oder Neubau: Die Infos zur anstehenden Energieeinsparverordnung (EnEV) 2013 sind eine lohnende Lektüre. Eigentlich hätte es eine EnEV 2012 werden sollen - und die EnEV 2013 hat ebenfalls schon ein "Terminproblem", müsste sie doch aufgrund der europäischen Gebäuderichtlinie schon seit 9. Januar in Kraft sein. Derzeit befindet sich der Referentenentwurf, der auf Bundesebene erarbeitet wurde, bei Bundesländern und Verbänden zur Anhörung. Wichtiges Herzstück der EnEV 2013: Der zulässige Jahresprimär-Energiebedarf für Neubauten wird in zwei Etappen (2014 und 2016) um jeweils 12,5 Prozent gesenkt. Die Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle werden für Neubauten 2014 und 2016 jeweils um 10 Prozent angehoben.

Welche Vorgaben aus der anstehenden EnEV 2013 sind für meine Neubaupläne interessant und relevant? Welche Fördermittel gibt es für die angestrebte Sanierung meiner Immobilie im Detail? Auskunft zu diesen Fragen geben die Energiefachberater an den Baustoffbetrieben der BayWa.www.sorglos-baywa.de

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