KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Kläger gegen Zeugnisvermerke wegen Legasthenie haben zu Beginn des Verfahrens vor dem Verfassungsgericht bekräftigt, dass die Kommentare sie im Berufsleben einschränken. "Das ist, als ob wir einen Stempel bekommen mit der Aufschrift: Vorsicht, willst du mich wirklich einstellen?", ließen die drei ehemaligen Abiturienten mit Legasthenie in einer Stellungnahme von ihrem Anwalt Thomas Schneider in Karlsruhe verlesen. Das Bundesverfassungsgericht verhandelte am Mittwoch über die Klagen der drei Männer aus Bayern. Ein Urteil wird erfahrungsgemäß erst in einigen Monaten erwartet.

Nach Auffassung der Schulbehörden sollen die Vermerke die Aussagekraft von Zeugnissen sicherstellen, sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Stephan Harbarth.

"Nach Angaben der bayerischen Staatsregierung betrug der Anteil der Schüler mit einer Lese-Rechtschreib-Störung an den Gymnasien in Bayern im Jahr 2019 etwa 1,8 Prozent und an allen Schulen durchschnittlich etwa 3,4 Prozent", sagte der berichterstattende Verfassungsrichter Josef Christ. Ihm zufolge hatten die drei Kläger ein sehr gutes bis gutes Abitur abgelegt. Für die Prüfungen hätten sie auf Antrag einerseits eine verlängerte Schreibzeit bekommen, andererseits wurde ihre Rechtschreibung bei der Notengebung außer Acht gelassen. Die abweichende Leistungsbewertung tauchte dann - wie in Bayern und anderen Bundesländern vorgesehen - als Vermerk im Zeugnis auf./vni/kre/DP/stw