Bank Linth stellt Gesuch um Dekotierung ihrer Aktien

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Bank Linth LLB AG / Schlagwort(e): Delisting
Bank Linth stellt Gesuch um Dekotierung ihrer Aktien

24.05.2022 / 18:15

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Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Uznach, 24. Mai 2022. Die Bank Linth LLB AG hat heute nach dem Vollzug des
öffentlichen Kaufangebots der Liechtensteinischen Landesbank AG (LLB) bei
der SIX Swiss Exchange AG (SIX) die Dekotierung der Bank Linth-Aktien
beantragt und ausserdem ein Gesuch zur Befreiung von einem Grossteil ihrer
Publizitätspflichten gestellt. Gleichzeitig hat die LLB Klage auf
Kraftloserklärung aller sich noch im Publikum befindenden Bank Linth-Aktien
beim zuständigen Gericht eingereicht. Der Verwaltungsrat der Bank Linth hat
beschlossen, die Klage anzuerkennen.

In der Transaktionsvereinbarung vom 26. Januar 2022 zwischen der LLB und der
Bank Linth sind die Verwaltungsräte der beiden Institute übereingekommen,
dass eine Doppelkotierung innerhalb der LLB-Gruppe beziehungsweise eine
Kotierung der Bank Linth keinen Mehrwert mehr schafft. Nachdem das
öffentliche Kaufangebot der LLB am 18. Mai 2022 wie geplant vollzogen wurde,
hat die Bank Linth heute vereinbarungsgemäss bei der SIX das Gesuch um die
Dekotierung ihrer Aktien eingereicht. Gemäss Antrag soll die Dekotierung
erst erfolgen, wenn ein rechtskräftiger Gerichtsentscheid zur
Kraftloserklärung der Bank Linth-Aktien vorliegt.

Mit der definitiven Meldung des Endergebnisses des öffentlichen Kaufangebots
vom 11. Mai 2022 teilte die LLB mit, dass sie 99.69 Prozent aller Bank
Linth-Aktien hält. Unter Berücksichtigung weiterer börslicher Aktienkäufe
nach dem Ende der Nachfrist beträgt die Beteiligung der LLB nun insgesamt
99.86 Prozent des Aktienkapitals. Um den Aktienanteil an der Bank Linth auf
100 Prozent zu erhöhen, hat die LLB heute die Kraftloserklärung der
restlichen sich im Publikum befindenden Bank Linth-Aktien gemäss Art. 137
Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) beim zuständigen Gericht im Kanton
St. Gallen beantragt. Die betroffenen Aktionäre der Bank Linth werden nach
dem Vorliegen des Urteils über die Kraftloserklärungsklage eine
Entschädigung in der Höhe des Angebotspreises erhalten. Der Verwaltungsrat
der Bank Linth hat beschlossen, die Klage anzuerkennen. Das
Kraftloserklärungsverfahren nach FinfraG dauert erfahrungsgemäss
voraussichtlich fünf bis sechs Monate.

Die Bank Linth hat heute ausserdem ein zweites Gesuch an die SIX gestellt
zur Befreiung von einem Grossteil ihrer Publizitätspflichten, namentlich der
Verpflichtung, einen Halbjahresbericht zu erstellen.

Wichtige Termine

* Donnerstag, 30. Juni 2022, 173. ordentliche Generalversammlung
* Dienstag, 23. August 2022, Halbjahresergebnis 2022

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Daniele Müller, Leiter Corporate
Communications, Telefon 055 285 71 31 oder E-Mail
kommunikation@banklinth.ch.

Zur Bank Linth
Die Bank Linth (www.banklinth.ch) ist mit 17 Standorten und einem
Geschäftsvolumen von CHF 14.2 Mia. die grösste Regionalbank der Ostschweiz.
Mit einem zukunftsweisenden, auf die persönliche Beratung ausgerichteten
Geschäftsstellenkonzept ist sie in den sechs Regionen Linthgebiet,
Zürichsee, Ausserschwyz, Sarganserland, Winterthur und Thurgau vertreten.
Die Bank Linth ist an der SIX in Zürich kotiert (Symbol: LINN). Sie befindet
sich im Besitz ihrer Mehrheitsaktionärin, der Liechtensteinischen Landesbank
AG (LLB), sowie weiterer Aktionäre.


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Ende der Medienmitteilungen

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   Sprache:          Deutsch
   Unternehmen:      Bank Linth LLB AG
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                     8730 Uznach
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   Valorennummer:    130775
   Börsen:           SIX Swiss Exchange
   EQS News ID:      1360479



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